Schlußbetrachtungen

 

Wir suchen in aller Kürze unsere Hauptergebnisse nochmals festzustellen.

Die Methode, die wir verfolgten, war: schrittweise die Problematik der herkömmlichen Lehren vom Unbewußten aufzurollen, so wie diese Problematik sich immanent in jenen Lehren konstituiert und zugleich mit Rücksicht auf die Zusammenhänge der Unstimmigkeiten sowohl wie ihrer möglichen Korrektur mit der transzendentalen Methode. Wir gewannen damit die negative Einsicht in die Unzulänglichkeit aller metaphysisch-dogmatischen Lehren vom Unbewußten, in die Notwendigkeit der Denkkonflikte, denen sich jene Lehren aussetzen, und vollzogen zugleich den Rückverweis des Problems des Unbewußten an die transzendentale Methode, von der die Philosophien des Unbewußten unabhängig zu sein beanspruchen. Die transzendentale Begründung des Begriffs des Unbewußten vollzogen wir auf die Weise, daß wir jenen Teil der Kantischen Vernunftkritik eingehend diskutierten, in dem eine Theorie des Unbewußten ihren rechtmäßigen Raum fände: das Kapitel von den psychologischen Paralogismen. Wir erkannten zwar die Übereinstimmung der kritischen Resultate mit denen unserer kritischen Vorerwägung der Philosophien des Unbewußten, mußten aber zugleich einsehen, daß zur Kritik einer »rationalen Seelenlehre« die Kantische Untersuchung darum nicht ausreicht, weil sie die Begriffsbildungen der zweiten Kategorie im Forschungsgebiet der Psychologie verkennt und daß aus eben jenem Grunde die »rationale Psychologie« gar nicht in der umfassenden Weise aus der Wissenschaft eliminiert werden darf, wie Kant annimmt. Aus der Kritik der Kantischen Paralogismenlehre ergibt sich uns mit Deutlichkeit die Idee einer rationalen oder vielmehr transzendentalen Seelenlehre. Wir hoben einige für die Konstitution des Begriffs des Unbewußten wichtige Elemente jener transzendentalen Seelenlehre heraus und untersuchten insbesondere die Bildung der seelischen Dingbegriffe, die eben Kant, weil er das Ich als Gegenstand transzendentaler Erkenntnis, als bloß logische Einheit faßt, nicht kennt. Wir schränkten danach, in Übereinstimmung mit den kritischen Ergebnissen des ersten Kapitels, den Begriff des Bewußten ein und gelangten, indem wir auf die vom Begriff des Bewußtseins im prägnanten Sinne ausgenommenen Tatsachen die Ergebnisse unserer transzendentalpsychologischen Untersuchung anwandten, zu einer Definition des Begriffs des Unbewußten, die wir für wissenschaftlich einwandfrei und zureichend halten. Wir differenzierten jene Definition des Näheren und suchten den Mechanismus der Begriffsbildungen im einzelnen klarzulegen, unter denen wir die unbewußten Tatbestände gesetzmäßig befassen. Wir wandten uns endlich der Erkenntnis jener unbewußten Tatbestände im Gang der psychologischen Forschung zu. Als Methode dieser Erkenntnis sahen wir die Psychoanalyse an, deren Wahl wir eingehend begründeten. Wir verfolgten im weiteren die Hauptzüge des psychoanalytischen Erkenntnisweges, indem wir die Hauptbegriffe sowohl wie die heuristischen Hilfshypothesen in die transzendentalen Begriffe übersetzten, die wir sichergestellt zu haben meinen. Zugleich unterwarfen wir die psychoanalytische Methode und vor allem die psychoanalytische Terminologie einer transzendentalen Kritik. Wir faßten endlich die Zusammenhänge der psychoanalytischen Methode mit der transzendentalen insgesamt ins Auge, erkannten die Resultate der Analyse teils als transzendentale Sätze, die uns aus unserer transzendentalen Analyse vertraut sind, teils wenigstens als Erkenntnisse, die sich durchaus im Rahmen einer transzendentalen Systematik als sinnvoll einsehen lassen; wir verglichen schließlich die psychoanalytischen Grenzbegriffe, weiter die psychoanalytische Auffassung vom Zusammenhang räumlichen und psychischen Seins und der psychischen Kausalität – Dynamik – mit den transzendentalen Auffassungen jener Probleme. Die allgemeine transzendentale Begründung der Psychoanalyse als Wissenschaft ist das letzte Ziel, das wir mit unserer Untersuchung im Auge haben.

Die Resultate, deren wir teilhaftig wurden, sind teils Erkenntnisse von allgemeinerer philosophischer Dignität, teils transzendentalpsychologische Bestimmungen einzelwissenschaftlicher Begriffe wie der des psychischen Dinges und des Unbewußten, teils endlich wissenschaftstheoretische und methodologische Einsichten. Auf historische Feststellungen oder selbst auf die Auseinandersetzung mit historisch vorliegenden Theorien, soweit sie nicht im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit unseren Problemstellungen sich befinden, leisten wir Verzicht und auch unsere methodologischen Absichten treten hinter den sachlichen ganz zurück.

Unsere prinzipiell philosophischen Ergebnisse sind zunächst kritischer Art. Wir haben uns der radikalen Problematik der herkömmlichen Lehren vom Unbewußten zu versichern gehabt, soweit sie sich als Philosophien des Unbewußten geben; soweit sie mit dem Begriff des Unbewußten den absoluten Grund ihrer Aussagen zu besitzen vermeinen. Wir glauben die Tiefe dieser Problematik nicht übertrieben zu sehen, wenn wir die Auffassung vertreten, daß die Widersprüche, die wir in den Lehren vom Unbewußten zutage förderten, zur völligen Auflösung jener Lehren sachlich genügen müßten. Diese Widersprüche betreffen zunächst die Möglichkeit der Erkenntnis von absolut und transzendent Unbewußtem – und um solche Unbewußtheit ist es uns ja zu tun –; diese Erkenntnis soll durch Intuition möglich sein, und unsere Kritik ergibt, daß Intuition zur Erkenntnis der unbewußten Tatbestände auch dann nicht führt, wenn sie als »unmittelbare Anschauung« verstanden wird; und daß, selbst wenn eine Möglichkeit der intuitiven Erkenntnis unbewußter Tatbestände bestünde, diese Erkenntnis der Bestätigung durch wissenschaftlich diskursive Erkenntnis bedürfte, die eben für transzendent Unbewußtes niemals geleistet werden konnte. Wir arbeiteten weiter die Unstimmigkeiten heraus, die sich aus der Annahme eines Unbewußten ergeben, das einerseits dem Bewußtseinszusammenhang immanent, andererseits aber eine schlechthin transzendente, von Bewußtsein unabhängige und ihrerseits erst Bewußtsein konstituierende Tatsache sein soll. Wir erkennen alle jene Widersprüche als Hypostasierungen von Grenzbegriffen der Erkenntnis, mit denen die Lehren vom Unbewußten willkürlich die Grenze möglicher Erfahrung überschreiten; teils als echt antinomische Verhältnisse im Kantischen Sinne, die nach dem Vorbild der Kantischen Lösung der ersten und zweiten Antinomie aufgelöst werden müssen, teils allein als Widersprüche, die von der naturalistischen Annahme psychologischer Transzendenzen, irgendwelcher Dinge oder Kräfte »an sich« der Seele hervorgerufen werden und mit dem Rekurs der Erkenntnis auf den Zusammenhang des Gegebenen sich erledigen. Zugleich erkennen wir, daß jene Hypostasierungen, deren Willkürlichkeit uns offen zutage liegt, für den Aufbau der Philosophien des Unbewußten die gleiche systematisch-konstitutive Bedeutung haben, wie sie im Zusammenhang des transzendental-idealistischen Denkens den transzendentalen Bedingungen zukommt. Weiter erweisen sich die Lehren vom Unbewußten, um nur eine einzige ihrer Thesen formulieren und in identischer Bedeutung festhalten zu können, als abhängig von eben jenen Transzendentalbedingungen, deren Gültigkeit sie geleugnet hatten. Sie sind also auch in Widerspruch mit ihrer Grundthese, ein von starren und konstanten Denkbedingungen unabhängiges, dem unmittelbaren »Leben« zugeordnetes Denken zu sein.

Die Kritik der Lehren vom Unbewußten läßt sich auch aussprechen als Kritik aller Metaphysik der Seele. Denn seit Leibniz bedarf alle solche Metaphysik, um ihre vorgebliche Erfahrungsunabhängigkeit und Transzendenz gegenüber dem Bewußtseinsverlauf zu behaupten, einer dogmatischen Annahme von Unbewußtheit, von einem Psychischen, das erfahrungsunabhängig und ohne jemals auf Erlebnisse bezogen zu sein beharrt. Die Kritik dieser Seelenmetaphysik, die notwendig Metaphysik des Unbewußten ist, hat nun zwar Kant in der Paralogismenlehre unternommen. Aber indem er die Kritik bloß logisch, nicht in sachlich-transzendentaler Analyse führt; indem er weiter alles bleibende psychische Sein, auch wofern es im Gegensatz zu den metaphysischen Ansichten von der Seele als bestehend gedacht werden muß, verkennt und mit seiner Kritik es verfehlt, anstatt mit einer positiven Theorie des psychischen Gegenstandes es zu begründen; und indem er endlich als Postulat den intelligiblen Charakter der Metaphysik überantwortet, den er ihr eben gerade entreißen wollte – gelangt er, soweit es sich um die Konstitution eines bleibenden psychischen Seins als Gegenstand der Erfahrung handelt, nicht über die Humesche Skepsis, soweit die Kritik der transzendenten Seelenlehre in Frage kommt, nicht über die Leibnizsche Metaphysik hinaus. Die Kritik der Metaphysik der Seele ist also im Kantischen System nicht stringent geführt, und ihre Ergänzung durch die angestellten immanentkritischen und transzendentallogischen Untersuchungen scheint angebracht.

Mit der umfassenden Kritik der Unstimmigkeiten der Lehren vom Unbewußten ist das kritische Recht der Transzendentalphilosophie, der empirischen Bewußtseinsanalyse, die auf die Gewinnung idealgesetzlicher Feststellungen gerichtet ist, gegenüber jenen Philosophien gesichert, die sie bestreiten möchten. Den Rekurs auf die Bewußtseinsimmanenz hatten ja die Lehren vom Unbewußten mit ihr gemeinsam, immer wurden unbewußte Tatsachen ja als psychische verstanden. Die Kritik hat ergeben, daß einmal auch die Theorie des Unbewußten auf die Analyse des Zusammenhanges der Bewußtseinstatsachen verwiesen ist und dabei auch der Kenntnis der transzendentalen Faktoren und der allgemeinen Gesetzmäßigkeiten der Begriffsbildung bedarf; andererseits, daß die Begründung der Lehren vom Unbewußten sich streng im Rahmen jenes Zusammenhanges zu halten hat, ihn durch keinerlei Setzung sprengen darf und alle Begriffe, mit denen sie operiert, auf das unmittelbar Gegebene, das Ausgangsmaterial jeder Analyse des Bewußtseinszusammenhanges, die sich wissenschaftlich legitimieren will, zurückführen muß. Damit ist aber nicht weniger als die Forderung einer transzendentalen, für alle zukünftige Erfahrung gültigen und auf Grund der Kenntnis des Zusammenhanges des Gegebenen zur Einheit des persönlichen Bewußtseins ausgesprochenen Theorie des Unbewußten erhoben. Zur Forderung einer solchen Theorie bedürfte es gewiß keiner Kritik der herkömmlichen Lehren; durch die Sachprobleme ist sie dringlich genug, und die Lücke der Kantischen Philosophie gerade dem Problem des Unbewußten gegenüber läßt sich gewiß nicht übersehen. Aber die polemische Stellung der Philosophien des Unbewußten zur Transzendentalphilosophie erzwingt eine Revision der philosophischen Dignität jener Philosophien.

Die transzendentale Theorie des Unbewußten, die erfordert ist, setzt, um vollständig gegeben werden zu können, eine Korrektur und Ergänzung der Kantischen Lehre voraus, in der diese Theorie ihren systematischen Ort hätte: des Paralogismenkapitels. Indem es nun gelingt, den Begriff einer transzendentalen Seelenlehre soweit positiv zu bestimmen, daß die Begriffe der Substantialität, Identität und Immaterialität der Seele als transzendentale Begriffe sichergestellt werden; indem weiter der Begriff des phänomenalen Ich im Begriff des empirischen Ich transzendental objektiviert wird und indem endlich der Bestand psychischer, von ihrer gegenwärtigen Wahrnehmung unabhängiger und beharrlicher Dinge begründet wird, ist der Begriff des Unbewußten, der durch jene Begriffe vorgezeichnet ist, in den transzendental-systematischen Zusammenhang nicht allein aufgenommen, sondern als eine notwendige Begriffsbildung für die psychisch-dinglichen Tatbestände erwiesen. Damit aber ist der Streit zwischen Transzendentalphilosophie und Philosophie des Unbewußten, der das Ausgangsproblem unserer Untersuchung bildete, positiv entschieden. Es ergibt sich einmal, daß die von den Philosophien des Unbewußten prätendierte Unabhängigkeit von Transzendentalbedingungen nicht realisierbar ist und von jenen Philosophien nirgendwo realisiert wird. Es ergibt sich dann, daß der Vorwurf des einseitigen Rationalismus, den die Philosophien des Unbewußten der Transzendentalphilosophie machen, nicht zutrifft oder wenigstens doch nicht zuzutreffen braucht, da die Transzendentalphilosophie als Bewußtseinsphilosophie keineswegs auf gegenwärtiges Bewußtsein beschränkt sein muß, sondern durch ihre Analyse der mittelbaren Gegebenheit, als »rudimentärer Erinnerung«, auch nichtgegenwärtiges Wissen durchaus sinnvoll, nämlich im Zusammenhang der transzendentalen Gesetzmäßigkeit verstehen kann. Der Vorwurf des Rationalismus ist ferner für die Transzendentalphilosophie und ihre Begründung des Begriffs des Unbewußten darum abzulehnen, weil ja der Begriff des Unbewußten schließlich wie alle Erkenntnis in der transzendentalen Methode seine Rechtfertigung in Anschauung, in unmittelbarer Gegebenheit findet; sind es doch gerade die Tatsachen der Gestaltrelation, also letztlich in unmittelbarer Gegebenheit ausweisbare Tatsachen, die zur transzendentalphilosophischen Konstitution des Begriffs des Unbewußten überhaupt führen. Andererseits erzwingt die Unmöglichkeit, von der Kantischen Position aus überhaupt der unbewußten Tatbestände irgend habhaft zu werden, eine Revision der Kantischen Seelenlehre und eine positive und konstitutive Bestimmung des Begriffs des Unbewußten, zu der ja die philosophischen Lehren vom Unbewußten aus prinzipiellen Gründen nicht fähig waren. Der Begriff des Unbewußten als ein gründender systematischer Begriff ist also mit dem transzendentalen Idealismus vereinbar. Aus alldem ergibt sich als wichtigste Konsequenz, daß der herkömmlicher Weise behauptete Widerspruch zwischen Transzendentalphilosophie und Philosophie des Unbewußten Schein und auflösbar ist, wofern nur die Philosophien des Unbewußten bei der Kritik ihrer immanenten Widersprüche folgerichtig verfahren und damit zu den Grundbegriffen der transzendentalen Einheit gelangen und wofern die Transzendentalphilosophie nicht in dogmatischem Rationalismus die unbewußten Tatbestände übersieht, sondern sie ihrer tatsächlichen Bedeutung nach in Rechnung setzt und transzendental klärt, wobei sie sich der Einsicht nicht verschließen kann, daß die Bildung des Begriffs des Unbewußten selber eine transzendentale Gesetzmäßigkeit ist. Transzendentalphilosophie und Philosophien des Unbewußten haben als gemeinsamen Ausgangsgrund den Zusammenhang des Bewußtseins. Die Analyse der Bewußtseinsgesetzmäßigkeiten läßt aber nicht verschiedene Deutungen zu, sondern in wissenschaftlicher Strenge eine allein. Damit soll selbstverständlich nicht ein Kompromiß zwischen den herrschenden Lehren vom Unbewußten und der Transzendentalphilosophie angebahnt werden; die Kritik der üblichen Lehren vom Unbewußten bleibt in ganzem Umfang bestehen und Versöhnung mit ihnen ist nicht möglich. Auch werden nicht die prinzipiellen philosophischen Differenzen vergessen, die zwischen der ontologischen Bewußtseinsauffassung jener Lehren und der empirisch-wissenschaftlichen der Transzendentalphilosophie bestehen. Ihr gegenüber bleibt der Rechtsanspruch der Transzendentalphilosophie radikal aufrechterhalten. Nur soll gezeigt werden: daß der Begriff des Unbewußten, auch als ein philosophischer Begriff verstanden – und insoweit uns die seelische Dinglichkeit eine transzendentale Funktion ist, bleibt uns ja der Begriff des Unbewußten ein philosophischer Begriff –, mit dem transzendentalen Idealismus und seiner Systematik nicht unvereinbar ist, sondern seinen rechtmäßigen Platz in dieser Systematik findet.

Damit sind die wichtigsten philosophischen Resultate unserer Untersuchung bezeichnet, soweit wenigstens philosophische Prinzipienfragen in Betracht kommen. Im einzelnen gehen unsere Feststellungen weit über den hier abgesteckten Umfang hinaus.

Zunächst gelangen wir in den Besitz wichtiger Einsichten über den Begriff der Psychologie. Da der Gegenstand der Psychologie die Tatbestände des Bewußtseins sind und die Erfassung der Gesetzmäßigkeiten dieser Tatbestände zugleich der Rechtsausweis aller Erkenntnis schlechthin und die Begründung der Transzendentalphilosophie, so läßt sich die Psychologie von der Transzendentalphilosophie ihrem Gegenstandsbereich nach nicht wohl trennen. Die landläufige Trennung zwischen Erkenntnistheorie und Psychologie oder, wenn man will, zwischen transzendentaler und empirischer Psychologie erfolgt vielmehr auf Grund einer angenommenen Unterscheidung der Dignität der Urteile; die Aussagen der Erkenntnislehre sollen als »erfahrungsunabhängig« a priori gelten, während uns die Psychologie »bloß empirischer« Einsichten versichere und darum als apriorische Wissenschaft nicht gelten könne. Diese Unterscheidung erweist sich uns nach den verschiedensten Richtungen als illusorisch. Einmal geht sie von der falschen Voraussetzung aus, daß Erfahrung uns keine allgemeingültigen Urteile liefern könne, während doch auch die Kenntnis der transzendentalen Bedingungen einzig einer Analyse des empirischen Bewußtseinszusammenhanges entstammt. Dann aber läßt sich positiv nachweisen, daß nicht nur die allgemeinsten Sätze der Psychologie, sondern auch ein großer Teil ihrer gemeinhin als »material« verstandenen Sätze sich auf Grund der transzendentalen Analyse notwendig ergeben, nämlich als Bedingungen, ohne welche ein Bewußtseinszusammenhang überhaupt nicht gedacht werden kann. Es mag hier daran erinnert werden, daß Cornelius in der »Transcendentalen Systematik« die Tatsachen der Assoziation und Übung, die man als »empirische« Ergebnisse der Psychologie einzuschätzen und ihrer Gültigkeit nach nicht hoch zu veranschlagen pflegt, als transzendentale Gesetzmäßigkeiten nachgewiesen hat; in Übereinstimmung mit der Intention jenes Nachweises glauben wir uns zu befinden, wenn wir die Konstitution psychischer Dinge und damit die Gesetzmäßigkeit, die das Auftreten unbewußter Tatbestände je und je regelt, als nicht allein im Bewußtseinsverlauf real vorfindlich, sondern als notwendige Folgen der Gesetzmäßigkeiten des Zusammenhanges jenes Bewußtseinsverlaufes herausstellen. Da schließlich die Disjunktion, Transzendentalphilosophie habe es mit den Gesetzmäßigkeiten, Psychologie mit den Einzeltatsachen des Seelenlebens zu tun, ebenfalls keine Scheidung beider Gebiete erzwingt, da ja die transzendentale Analyse überall die faktische Gegebenheit eines Bewußtseinsverlaufs voraussetzt, um zu ihren idealgesetzlichen Formulierungen aufzusteigen, während für eine Psychologie, die mehr sein will als bloße Aufreihung disparater Fakten, nirgends die Kenntnis der »Tatsachen« genügt, ja nicht einmal sich gewinnen läßt, sondern notwendig die Kenntnis der gesetzmäßigen Zusammenhänge nicht allein zur Ordnung, sondern zur Kenntnis des Materials selber geboten ist: so hat sich uns der Unterschied zwischen transzendentaler und empirischer Psychologie völlig relativiert. Allenfalls mögen transzendentale Psychologie oder – im Sinne der Terminologie von Cornelius – Phänomenologie alle diejenigen Sätze der Psychologie heißen, ohne die ein Zusammenhang des Bewußtseins überhaupt nicht gedacht werden kann; während alle anderen Sätze der Psychologie der »empirischen« Psychologie zuzuzählen wären. Aber weder läßt sich eine Grenze zwischen beiden Disziplinen im voraus festsetzen, da jederzeit die Möglichkeit besteht, daß empirisch-psychologische Bestimmungen wie etwa die des Unbewußten sich nachträglich als transzendentale Gesetzmäßigkeiten erweisen, noch besteht hinsichtlich der Allgemeingültigkeit und Dignität der Urteile beider Disziplinen ein prinzipieller Unterschied. Mag immer die Differenzierung der psychologischen Arbeitsfelder methodisch angebracht sein, sie bietet, in der Schärfe der üblichen Disjunktion vollzogen, dem Eindringen empirisch unkontrollierbarer Setzungen als unvermeintlich transzendentaler Bestimmungen so offenen Zutritt, daß nach unserer Auffassung von ihr besser ganz Abstand zu nehmen ist, soweit die Disziplinen philosophisch geklärt werden sollen. Damit ist das wichtigste methodologische Resultat unserer Untersuchung benannt; ein Resultat, das freilich nicht in isoliert methodologischen Erwägungen, sondern in der Lage der Sachen selbst seinen Grund hat.

Wir verzichten darauf, die Ergebnisse unserer Diskussion der transzendentalen Seelenlehre im einzelnen zu reproduzieren. Sie stellen sich zunächst dar als Korrekturen der Kantischen Paralogismenlehre. Wir sichern gegenüber der Kantischen Kritik die Begriffe der Substantialität, Identität bzw. Simplizität (welche beiden Begriffe wir vereinigen) und Immaterialität des Bewußtseins als Erfahrungsbegriffe, mit denen mehr gesagt ist als eine bloß logisch-formale Einheit, die des »Ich denke«. Mit der Korrektur der Kantischen Abweisung jener Begriffe erheben wir die Forderung, die Begriffsbildungen der zweiten Kategorie im Sinne der »Transcendentalen Systematik« von Cornelius umfassend zu berücksichtigen und in ihrer transzendentalen Konstitution einsichtig zu machen. Dieser Forderung suchten wir nachzukommen, indem wir diejenigen Elemente des Bewußtseinszusammenhanges herausarbeiteten, die die Konstitution von bleibendem dinglichen Sein im psychischen Bereich ermöglichen. Die Durchführung jener Analyse setzte die Kenntnis dessen voraus, was wir unter psychisch im Sinne jener Untersuchung zu verstehen hatten. Wir mußten das psychische Sein vor allem vom materiellen abgrenzen und sahen dabei ein, daß materielle und psychische Welt nicht durch ontologische Differenzen von einander getrennt sind, sondern ihre Kontrastierung allein verschiedenen Weisen der Begriffsbildung verdanken, daß also jener Kontrast nicht etwa naturalistisch vorausgesetzt werden darf. Zugleich damit wurde uns die generelle Möglichkeit eines Zusammenhanges zwischen psychischer und physischer Welt evident; da beide Begriffe, der der materiellen sowohl wie der der psychischen Welt, ihren letzten Ausweis im Zusammenhange des persönlichen Bewußtseins finden, ist eine gesetzmäßige Verknüpfung beider Weisen von Begriffsbildung durchaus möglich, allerdings niemals derart, daß die psychischen Tatbestände aus den physischen hergeleitet werden konnten, da die Begriffsbildungen, die eine physische Welt in sich begreifen, allesamt im Phänomenalen, in den Erlebnissen, also in Psychischem begründet sind. – Die Bestimmungen des bleibenden psychischen Seins ordnen sich als allgemeinstem Begriff dem des empirischen Ich unter, das dem phänomenalen Ich gegenübergestellt wird, in dessen Gesetzmäßigkeiten und Erlebniszusammenhängen es freilich seinen einzigen Grund hat.

Indem wir, in der eingangs ausgesprochenen Weise und unter Berücksichtigung der Ergebnisse unserer kritischen Vorbetrachtung, den Begriff des Bewußtseins differenzieren, auf den Teil der psychischen Tatbestände, der nicht unter den Begriff Bewußtsein im neugewonnenen prägnanten Sinne fällt, die gewonnenen Bestimmungen bleibenden psychischen Seins anwenden, gelangen wir zur Definition der unbewußten Tatbestände, als die wir alle psychischen Gegenstände – von denen wir die materiellen Dinge ausnehmen – ansehen, soweit sie nicht gegenwärtige Erlebnisse noch auch uns in klarer und deutlicher Erinnerung gegeben sind. Die näheren Begriffsbestimmungen des Unbewußten hier nochmals aufzuführen, scheint uns nicht geboten, wir verweisen auf die Zusammenstellung der Hauptthesen über das Unbewußte am Ende des zweiten Kapitels. Den Begriff des Unbewußten, der Disparates unter sich befaßt, sehen wir uns genötigt, des Näheren zu differenzieren. Die wichtigste Unterscheidung, der wir das Unbewußte unterwarfen, ist die von (unbewußten) mittelbar gegebenen realen Tatbeständen, d.h. solchen, die selbst einmal zu irgend einer Zeit Erlebnis waren, und mittelbar gegebenen unbewußten idealen Gegenständen, d.h. solchen, die nie selbst Erlebnis waren, sondern Erlebniszusammenhänge sind. Insoweit diese Zusammenhänge Gesetzmäßigkeiten darstellen, betrachten wir sie als dinglich und reden von Eigenschaften, Dispositionen usw. unseres Bewußtseins; die Gegenstände der Psychoanalyse rechnen vor allem hierher. – Seelendingliche Tatbestände sind prinzipiell stets unbewußt. – Unbewußte Gegenstände sind uns prinzipiell nur mittelbar gegeben, niemals gegenwärtiges Erlebnis. Der Fundamentalsatz einer Lehre von den unbewußten Gegenständen lautet: alles Unbewußte findet seinen Ausweis immer und ausnahmslos in Bewußtem. Da die unmittelbare Gegebenheit selbst einmalig und unwiederholbar ist, so ist das Mittel aller fundierenden Erkenntnis unbewußter Tatbestände die Herstellung einfacher und völlig deutlicher Erinnerung.

Wie sich die empirische Erkenntnis der unbewußten Tatbestände im einzelnen vollzieht, wieweit sie möglich ist und wieweit der Gang solcher Erkenntnis in Übereinstimmung mit den analytischen Prinzipien der transzendentalen Erkenntnistheorie sich vollzieht, wird im dritten Kapitel dargetan. Als angemessene Methode zur Erkenntnis der unbewußten Tatbestände sehen wir die Psychoanalyse an, wir wählten sie gerade, weil sie in besonderem Umfang den Forderungen der transzendentalen Methode entspricht, dann aber auch, weil sie allein von allen psychologischen Disziplinen auf die Analyse des innerzeitlichen Bewußtseinszusammenhanges sich richtet. Wir verstehen sie, unter Ausschluß aller therapeutischen Absichten sowohl wie aller biologischen Hypothesen, als Analyse des Bewußtseinszusammenhanges zur Erkenntnis von Gesetzmäßigkeiten und einzelnen Tatbeständen dieses Zusammenhanges, soweit sie unbewußt sind. Sie stimmt zunächst in ihren Grundbegriffen mit der transzendentalen Methode überein, ist gleich jener gegründet auf die Voraussetzung der Einheitlichkeit und Gesetzmäßigkeit des Bewußtseinsverlaufs; rekurriert auf den Erlebniszusammenhang selbst, um diese Gesetzlichkeit darzutun, und bedient sich zur Erkenntnis des Unbewußten der einfachen Erinnerung als letzten Ausweises. Sie ist wie die transzendentale Methode wesentlich Analyse des Zusammenhanges, geht von dem Ganzen auf die Teile. Sie stimmt aber auch in ihren inhaltlichen Befunden wesentlich mit den Ergebnissen der transzendentalen Untersuchung des Unbewußten zusammen. Mit der Forderung, daß alle Erlebnisse einen Sinn haben, spricht sie nicht allein aus, daß alle Erlebnisse notwendig der Einheit des Bewußtseinsverlaufs zugehören, sondern auch, daß die Zugehörigkeit der Erlebnisse zu dieser Einheit sich auf Grund der symbolischen Funktion konstituiert. Sie rückt damit den Begriff des Symbols in das Zentrum ihrer Methode, und die Herstellung einfacher Symbolbeziehungen ist überall ihr Ziel. Indem zugleich der »Sinn« der Erlebnisse für die Psychoanalyse ein Unbewußtes ist in der nämlichen Bedeutung, in der wir den Begriff des Unbewußten zu bestimmen trachteten, und indem dieser Sinn zugleich die Bedeutung eines Gesetzes für das Auftreten gegenwärtiger und zukünftiger Erlebnisse hat, operiert die Psychoanalyse mit einem Begriff des psychischen Dinges, der dem unseren völlig äquivalent ist. Die Erkenntnis der unbewußten Tatbestände vollzieht sich als Erkenntnis eben der Gesetzmäßigkeiten, die meine gegenwärtigen Erlebnisse und die Erwartung zukünftiger bestimmen. Sie geht dabei, wie die transzendentale Analyse, aus vom gegenwärtigen Erlebnis, vom Phänomenalen, und sucht durch Erinnerung den gesetzmäßigen Zusammenhang herauszustellen, in dem meine gegenwärtigen mit vergangenen Erlebnissen und in dem die vergangenen untereinander stehen. Unsere Disjunktionen des Begriffs des Unbewußten, den wir in unbewußte reale und unbewußte ideale Inhalte zerlegten, kehrt in der Psychoanalyse als Unterschied von Vorbewußtem und Verdrängtem wieder. Entsprechend unterscheidet Freud zwischen derzeit unbewußt und dauernd unbewußt. Schließlich bildet die Psychoanalyse angesichts der Tatsache, daß unsere psychologische Erfahrung prinzipiell nicht als vollendet gegeben angenommen werden kann, einen Grenzbegriff des schlechthin Unbewußten, den wir indessen der Kritik unterwerfen müssen, zumal er die naturalistische Hypothese eines unbewußten Wissens als phylogenetischen Gutes der Menschheit mit sich bringt. Der psychoanalytische Begriff des dauernd Unbewußten dagegen hat keinen weiteren Geltungsumfang als der des beharrlichen räumlichen Dinges auch; dies dauernd Unbewußte ist ein Gegenstand im Kantischen Sinne. Die gesetzmäßigen Zusammenhänge der psychischen Dinge untereinander vereint Freud in der Lehre von der psychischen Dynamik, in der wir nichts anderes erkannten als eine Lehre von der psychischen Kausalität im transzendental geklärten Sinne. Insofern diese Kausalität nicht etwa die freien Willenshandlungen auflöst, sondern auf die unmittelbaren Gegebenheiten rekurriert, denen ja die Willenshandlungen zuzählen, und allein die Zusammenhänge des unmittelbar Gegebenen unter sich zu befassen sucht, ergibt sich, daß die Psychoanalyse nicht notwendig auf deterministische Konsequenzen geraten muß. – Wir können hier nicht die einzelnen Resultate unserer Untersuchung des Verhältnisses von Transzendentalphilosophie und psychoanalytischer Methode wiederholen, sondern beschränken uns darauf, allein die allgemeinen Richtlinien unserer erkenntniskritischen Behandlung der Analyse nachzuzeichnen.

 

Es bleibt uns übrig, nach alldem einen raschen Blick auf den Zweck unserer Arbeit zu werfen. Zwar mit der Lösung der Erkenntnisaufgaben, die sie sich stellte, hätte sie als wissenschaftliche Untersuchung ihren Zweck bereits erfüllt. Aber daß wir uns gerade diese Erkenntnisaufgaben stellten und keine anderen, ist doch kein Zufall. Wir halten das Problem des Unbewußten für besonders wichtig. Nicht bloß darum, weil die Rede von Unbewußtem ebenso verbreitet wie konfus ist und als trüber Restbestand einer vergangenen Metaphysik der Tilgung bedarf. Sondern weil wir glauben, daß die Beliebtheit gerade dieses Begriffes und seine Konfusion zugleich tieferer zeitgeschichtlicher Notwendigkeit entspringt. Die Rede vom Unbewußten bleibt ja auch nicht auf die vage Konversation beschränkt, sondern spielt in Wissenschaften ihre große Rolle. Wir denken dabei nicht sowohl an die Psychoanalyse, deren gesellschaftliche Erfolge freilich weniger ihrer strengeren Fassung des Begriffs des Unbewußten als anderen Motiven zu verdanken sein dürften; wir meinen vor allem die herrschenden Strömungen der Charakterologie und Persönlichkeitspsychologie, gewisse phänomenologische Bestrebungen und endlich auch solche, die der Gestalttheorie nicht fern stehen: zusammengefaßt alle jene Bewegungen, die mit dem Begriff des Organischen zentral operieren, in diesem Begriff ein wirksames Mittel zur Bekämpfung jeglichen »Rationalismus« zu haben meinen und im Umkreis der Psychologie mit Vorliebe des Begriffs des Unbewußten sich bedienen, der ihnen in gleicher Weise der prüfenden Rationalität enthoben wie den vital-somatischen, organischen Kräften zugeordnet scheint. So ist es denn kein Zufall, daß wir unsere Kritik des Unbewußten derart führten, daß wir uns auf Kant bezogen und gerade jene Elemente der Lehren vom Unbewußten herausgriffen, die die Ansatzpunkte ihrer vitalistisch-teleologischen und organologischen Deutung ausmachen. Mit dem dogmatisch-metaphysischen und naturalistischen Begriff des Unbewußten glauben wir jene Lehren empfindlich mitgetroffen zu haben und mit der Reduktion des Begriffs des Unbewußten auf sein wissenschaftlich legitimes Maß den Schein abgewehrt, daß die Realität unbewußter Tatsachen irgendetwas gegen die Dignität wissenschaftlicher, transzendental gegründeter Erkenntnis ausmache. Es war dabei freilich nicht die Freude an der Polemik, die uns leitete; wir haben ja in unserer Erörterung selbst auf Polemik auch fast ganz verzichtet, trotzdem die Absicht unserer Ausführungen gegenüber den herrschenden Auffassungen vom Unbewußten auch da nicht verborgen bleiben konnte, wo von dieser Absicht selbst keineswegs die Rede war. Auch daß wir die vom organologisch-charakterologischen Standpunkt aus heftig befehdete Psychoanalyse gerade verteidigten und mit der Aufdeckung ihrer transzendentalen Struktur den verbreitetsten Einwand wider die Freudische Theorie widerlegten, ohne ihn nur zu erwähnen: daß sie nämlich destruktiv sei; während ihr analytisches Verfahren doch allein die notwendige Form jeder Erkenntnis des Bewußtseinszusammenhanges ist, der uns als Ganzes gegeben ist und den wir um der objektiv gültigen begrifflichen Ordnung willen in seine Teile zerlegen müssen –, auch daß wir also die Psychoanalyse positiv in den Kreis unserer Betrachtung zogen, hängt mit unserer kritischen Einstellung gegenüber der ontologischen Charakterologie und der ihr nächstverwandten Lebensmetaphysik zusammen. Indessen, die polemischen Motive waren nicht die ausschlaggebenden für uns. Darum nur haben wir entgegen jenen Theorien eine wissenschaftlich reduzierte Theorie des Unbewußten aufzustellen unternommen, weil wir jene Theorien nicht isoliert sehen, sondern im Zusammenhang der Zeitsituation; weil wir glauben, daß sie nicht allein der Laune und der Phantasie ihrer Schöpfer entstammen, sondern in der gesellschaftlichen Realität eine genau festgelegte Funktion erfüllen, die gefährlich ist; die es zu erkennen gilt und die zu treffen uns notwendig erscheint.

Es fällt nicht schwer, diese Funktion zu bezeichnen. Man wird sie freilich nicht in der isolierten Struktur der einzelnen Theorien suchen dürfen und gewiß nicht in der Psychologie der Autoren, die jene Lehren prägten. Die Funktion einer Theorie in der gesellschaftlichen Realität ist stets selbst gesellschaftlich. Sie hat als gesellschaftliche Funktion auch ihren Grund in gesellschaftlichen Verhältnissen. Es ist nun unverkennbar, daß der positiven Bedeutung des Begriffes des Unbewußten in der gegenwärtigen Philosophie die gesellschaftliche Realität selber widerspricht. Denn die herrschende Ordnung der Wirtschaft steht im Zeichen der Rationalität und ist nichts weniger als ein Organismus von der Art, wie die Lehren vom Unbewußten ihn als Maß und Norm propagieren. Wenn gleichwohl in eben jener gesellschaftlichen Ordnung die Lehren vom Unbewußten zur Anerkennung gelangen und in weitem Umfang zur geistigen Herrschaft, so ist der Verdacht nicht von der Hand zu weisen, daß der Widerspruch zwischen den Philosophien des Unbewußten und der herrschenden ökonomischen Ordnung komplementär ausgewertet wird; daß die Theorie ergänzen soll, was der Realität mangelt, und die Mängel der Realität zugleich verklären; mit anderen Worten, daß sie als Ideologie ausgenutzt wird. Die ideologische Rolle nun der Lehren vom Unbewußten ist nach mehr als einer Richtung hin einsichtig. Zunächst wollen jene Lehren von der herrschenden Wirtschaftsweise und der Vormacht des Ökonomischen insgesamt ablenken, indem sie den Nachweis führen, daß es außer den ökonomischen Mächten andere, nicht minder wirksame gibt, die von Bewußtsein in jedem Sinne unabhängig und darum der wirtschaftlichen Tendenz der Rationalisierung enthoben sind; daß also dem Einzelnen Inseln bleiben, auf die er sich vor der Flut des ökonomischen Konkurrenzkampfes zurückziehen kann. Als solche vom wirtschaftlichen Produktionsprozeß unabhängige Realitäten werden eben die unbewußten Kräfte der Seele angesehen, in die man sich nur zurückzubegeben braucht, um in Kontemplation oder Genuß Erholung vom wirtschaftlichen Zwang zu finden wie in Sommerfrischen des Bewußtseins. Dabei wird nur vergessen, daß die unbewußten Tatsachen, soweit sinnvoll von ihnen eine Rede sein kann, nicht auf eine bestimmte bewußtseinsunabhängige Sphäre beschränkt bleiben, sondern daß sie als allgemeinste Gesetzmäßigkeiten gerade das wache Bewußtseinsleben und gewiß nicht zum mindesten das der Wirtschaft bestimmen; daß aber andererseits, wenn man sich in jene unbewußten Reservatgebiete zurückziehen will, ein gewisses Mindestmaß von Unabhängigkeit von den wirtschaftlichen Notwendigkeiten und genügend freie Zeit vorausgesetzt wird; daß also die vermeintliche Freiheit von der Ökonomie nichts anderes als ökonomische Freiheit ist und auf einen kleinen Umkreis von Menschen beschränkt bleibt als deren Luxus: zu schweigen davon, daß die hier akzentuierten Tatbestände keineswegs als die unbewußten ausweisbar sind. Die ideologische Funktion der Lehren vom Unbewußten setzt sich darin fort, daß die positive Bewertung jener unbewußten Kräfte das Individuum auf sich selbst zurückwirft und von den sozialen Verhältnissen ablenkt, von denen es sich unabhängig glaubt und denen es sich in privater Existenz entzieht, anstatt sich mit der Möglichkeit ihrer Veränderung allzu weit einzulassen. Damit ist indessen die ideologische Bedeutung der Lehren vom Unbewußten keineswegs erschöpft. Sie gipfeln in weit gefährlicheren Konsequenzen. Die Verherrlichung der vitalen, dem gesetzmäßigen Ausweis in Bewußtsein spottenden Mächte nämlich verfolgt nicht allein den Zweck, von der gesellschaftlichen Realität abzulenken, sondern die Gesellschaft zu verteidigen, wenn die Unternehmungen der Wirtschaft über das Maß des vernünftig zu Legitimierenden hinausgehen und blind nach Macht und Trieb sich richten. Darin eben soll dann die Kraft des Unbewußten zum Vorschein kommen, und nicht allein die schrankenlose egoistische Ausbeutung, sondern auch die verderblichsten Pläne des Imperialismus finden als naturgewollte Ausbrüche der unbewußten vitalen Seelenmächte ihren ideologischen Schutz. Daß jene Tatsachen es sind, in denen die bestehende Wirtschaftsordnung in Widerspruch mit sich selbst gerät, daß sie sich ökonomisch dem Begriff der Absatzkrise zuordnen, mag den tiefsten Grund dafür abgeben, daß sie als unbewußte schicksalhafte Notwendigkeiten ausgegeben werden, weil die Vernunft sie nicht zu begründen vermag und der herrschenden Wirtschaftsweise doch kein Weg bleibt als der, der zu solchen Konsequenzen eben führt. Um sich vernünftiger Kritik ein für allemal zu entziehen, führen sich die imperialistischen Tendenzen – am deutlichsten in der Ideologie des Fascismus – auf ontologische, bewußtseinsunabhängige, transzendente und irgendwie heilige Wesenheiten zurück, die den blinden Vollzug der Selbstauflösung der bestehenden Wirtschaftsweise als gottgewollt und notwendig erscheinen lassen – immer unter dem Aspekt, daß bei den hereinbrechenden Katastrophen nicht alle Teile die Verlierenden, sondern manche die Gewinnenden sein werden. Die Herkunft der Lehren vom Unbewußten von der Machtphilosophie Nietzsches bestätigt sich hier furchtbar an den Sachen. In der nachgeborenen Philosophie Spenglers kommt der Zusammenhang zwischen der Metaphysik des Unbewußten, der Macht- und Schicksalsphilosophie, der kritischen Situation der Gesellschaft und der politischen Aktualität exemplarisch zum Ausdruck.

Demgegenüber ist es uns in jedem Sinne um eine Entzauberung des Unbewußten zu tun. Indem wir das Unbewußte als eine Form der Begriffsbildung verstehen, die in Bewußtem stets und ausschließlich ihren Grund hat und in Bewußtem sich muß ausweisen lassen, wird jede Rede von unbewußten Mächten der Seele, die der Macht des Bewußtseins enthoben wären oder sie begründeten, hinfällig. Indem wir das Unbewußte als eine transzendentale allgemeine und notwendige Gesetzmäßigkeit begreifen, verliert es seinen wertakzentuierten, normativen Charakter, stellt sich auch nicht mehr als ein Vorrecht höher gearteter Menschen dar, sondern allein als eine Bedingung des psychischen Zusammenhanges, die für alle gilt, gewiß keinem Erholung, aber auch keinem mythische Überlegenheit bietet. Ins Unbewußte ausweichen läßt sich nicht; es ist nicht qualitativ von Bewußtsein verschieden, sondern eine durchgehende Form des Zusammenhanges des Bewußten. Soweit sich aber hinter den unbewußten Tatbeständen dunkle Triebmächte und Machtprätentionen verstecken, kommt es nicht allein auf die Entzauberung des Begriffs des Unbewußten, die wir zureichend geleistet meinen, sondern auch auf die Erkenntnis der unbewußten Tatbestände selber an. Darum schlagen wir die Bedeutung der Psychoanalyse so hoch an, weil sie jener Erkenntnis des Unbewußten dient, ohne das Unbewußte mit einem metaphysischen Pathos zu belasten, das ihm nicht gebührt, und weil ihre Erkenntnis auf die Auflösung der unbewußten Tatbestände selber gerichtet ist und damit eine scharfe Waffe darstellt gegen jegliche Triebmetaphysik und Vergottung bloßen dumpfen, organischen Lebens. Nicht umsonst richtet sich gegen die Psychoanalyse die empörte Entrüstung aller derer, die das Unbewußte als ihr ideologisches Refugium und ihren privaten Besitz durch die psychoanalytische Aufklärung gefährdet sehen. Freud hat gezeigt, daß der Widerstand gegen die Psychoanalyse ihre Kernthesen bestätigt; es läßt sich das auch in dem Sinne akzeptieren, daß die Psychoanalyse überall da Gegnerschaft findet, wo die Macht der unbewußten Zusammenhänge und mehr noch der Interessen, die sich unter dem ideologischen Mantel der Unbewußtheit verstecken, stärker sind als ihre Erkenntnis. Wir verkennen nicht, daß die Psychoanalyse nicht eindeutig der Aufklärung des Unbewußten zugewandt ist; wie wir an manchen Stellen der psychoanalytischen Disziplin kritisieren mußten, daß sie ein Unbewußtes naturalistisch voraussetzt und in Gefahr gerät, es zu einer Transzendenz werden zu lassen, so ist auch die breite Wirkung der Psychoanalyse nicht allein durch die Forderung nach Erkenntnis der unbewußten Tatbestände, sondern, in eins mit der Einsicht in die Wichtigkeit jener Tatbestände, die zu Recht besteht, auch durch den Rekurs auf die unbewußten Zusammenhänge als Schicksalsmächte, dem wir kritisch widersprechen, ermöglicht. Aber es läßt sich nicht übersehen, daß die Psychoanalyse in ihren tiefsten Intentionen, so wie sie in der Theorie Freuds hervortreten, doch den Primat der Erkenntnis über das Unbewußte durchzusetzen fähig und willens ist. Wenn die Psychoanalyse gleichwohl in manchen Punkten an den dogmatischen Voraussetzungen des Unbewußten haften bleibt, so hat das seinen Grund nicht allein in der Unzulänglichkeit der Theorie, auf die wir mehrfach verwiesen, sondern in einem Gesellschaftlichen: daß nämlich die Aufdeckung vieler entscheidender unbewußter Gehalte die Änderung des gegenwärtigen gesellschaftlichen Zustandes zur Voraussetzung hat und daß jedenfalls mit der Erkenntnis der unbewußten Tatbestände allein nichts geleistet ist, solange der Bestand der gesellschaftlichen Realität unangetastet bleibt. Nach allem, was wir über die transzendental-idealistische Möglichkeit eines gesetzmäßigen Zusammenhanges zwischen materieller und psychischer Welt ausführten, kann es uns nicht erstaunen, wenn die Erkenntnis der unbewußten Tatbestände nicht allein sondern auch deren Konstitution von der materiellen Welt, nämlich der Gesellschaft mit abhängig ist. Für den Zentralbegriff der psychoanalytischen Dynamik des Unbewußten, den Begriff der Verdrängung hat Freud selbst jenen Zusammenhang in großartiger Einfachheit ausgesprochen: »Das Motiv der menschlichen Gesellschaft ist im letzten Grunde ein ökonomisches; da sie nicht genug Lebensmittel hat, um ihre Mitglieder ohne deren Arbeit zu erhalten, muß sie die Anzahl ihrer Mitglieder beschränken und ihre Energien von der Sexualbetätigung weg auf die Arbeit lenken. Also die ewige, urzeitliche, bis auf die Gegenwart fortgesetzte Lebensnot.« (Vorl., 324) Damit ist die Grenze aller Auflösung des Unbewußten durch dessen Erkenntnis für alle die Fälle bündig vorgeschrieben, in denen die Bildung unbewußter Gesetzmäßigkeiten mitbedingt ist durch die Verhältnisse der materiellen Welt, die sich durch eine Analyse des Bewußtseinszusammenhanges allein nicht verändern lassen. Auf die gleiche Grenze stößt Freud dort, wo er ausführt, es hätte die analytische Therapie Halt zu machen vor solchen Fällen, wo die Krankheit eine Flucht des Kranken aus sozialen Verhältnissen darstelle, die zu bessern nicht in der Macht der Therapie liege, so daß man die Krankheit, als das kleinere Übel gleichsam, bestehen lassen müsse.

Die Grenze, von der die Rede ist, ist die Grenze jeglicher Aufklärung und somit auch unserer Untersuchung. Wir schmeicheln uns nicht mit der Hoffnung, der Geltung der herrschenden Lehren vom Unbewußten ernstlich Abtrag getan zu haben; zu mächtige Interessen sind im Spiel, die jene Theorien in der öffentlichen Meinung sichern. Aber wir glauben dennoch mit unserer Aufklärung nichts völlig Vergebliches begonnen zu haben. Die Überwindung der praktischen Folgen falscher Lehren kann zwar nicht allein theoretisch vollzogen werden, aber sie setzt die Einsicht in die Falschheit der Lehren voraus und die Konstitution richtigerer an ihrer Stelle. Sollte uns im engen Rahmen der Erkenntniskritik die Bestimmung des Begriffs des Unbewußten und seine Entzauberung gelungen sein, so erachten wir es für genug.

 
Fußnoten

 

1 Es wird hier überall an die zweite Ausgabe der Vernunftkritik gedacht, in der gegenüber dem »Psychologismus« der ersten jene Motive erst entschieden hervortreten.

 

2 Immanuel Kant: Kritik der reinen Vernunft. Neu hrsg. von Theodor Valentiner. 10. Aufl., Leipzig 1913. S. 612. (Im folgenden nur noch als »K. d. r. V.« im Text nachgewiesen.)

 

3 Vgl. Josef König: Der Begriff der Intuition. Halle 1926.

 

4 Hans Cornelius: Transcendentale Systematik. München 1916. S. 43.

 

5 a.a.O., S. 26.

 

6 Es muß hier allerdings einschränkend bemerkt werden: es ist uns nicht darum zu tun, den Kantischen Antinomiebegriff uneingeschränkt und unkritisch zu übernehmen. Weder also betrachten wir – wie es Kant im Dinggebiet zunächst tut – jene Widersprüche als solche, in die sich die Vernunft notwendig verwickelt, noch suchen wir einen Teil ihrer Lösung durch Einführung eines Begriffs vom Intelligiblen. Wir verwenden vielmehr den Antinomiebegriff allein zur Aufdeckung des »transzendentalen Scheines«, der durch die Voraussetzung der positiven Gegebenheit eines Unendlichen entsteht. Wir machen uns im übrigen die Kritik zu eigen, die Cornelius in der »Einleitung in die Philosophie« (2. Aufl., Leipzig, Berlin 1911) an der Kantischen Antinomienlehre geübt hat. Wir verwenden im übrigen die Kantische Terminologie weder aus der formalen Rücksicht auf die Anlage seines Systems noch im Glauben, es lasse sich vollinhaltlich die Antinomienlehre auf den Bereich des Unbewußten übertragen. Wir wollen vielmehr, indem wir die Problematik des Unbewußten in antinomischer Form entwickeln, vor allem auf den dinglichen Charakter der unbewußten Zusammenhänge hinweisen, deren Dinglichkeit transzendental-realistisches Denken in analoge Schwierigkeiten bringt, wie sie Kants Antinomienlehre für die Raumdinglichkeit formuliert. Dieser Dingcharakter des Unbewußten wird erst später ganz evident.

 

7 Es mag hier, um jedes Mißverständnis auszuschließen, nochmals ausdrücklich daran erinnert werden, daß jener Widerspruch erst einer transzendenten Betrachtung der Philosophien des Unbewußten sich ergibt, nicht aber in ihnen selber seinen Niederschlag in Form kontradiktorisch entgegengesetzter Thesen findet; Schopenhauer also etwa hat nicht eine Antinomik des Unbewußten entwickelt, aber die bestimmende Dualität seiner Philosophie, die von Wille und Vorstellung, hat erkenntnistheoretisch ihren Grund in der prinzipiellen Unangemessenheit seines Begriffs des Unbewußten an die Erfahrung des Psychischen selber.

 

8 Diese Begründung ist erkenntnistheoretisch geleistet von Hans Cornelius; vgl. Einleitung in die Philosophie, a.a.O., S. 314.

 

9 Hier ist des Einwandes zu gedenken: von einer Unendlichkeit der Erfahrung zu reden sei schon darum unstatthaft, weil die Tatsache des Todes jeder individuellen Erfahrung ihre Grenze vorzeichne. Im Bereich unserer Problemstellung ist der Einwand als naturalistisch abzuweisen. Nicht um die unmittelbare, durch den Tod begrenzte Erfahrung ist es uns zu tun, sondern um die reflektierende Erfahrung von psychischen Dingen. Für diese Erfahrung ist aber so wenig eine positive Grenze anzugeben wie für die der Qualitäten von Raumdingen.

 

10 Hans Cornelius: Kommentar zu Kants Kritik der reinen Vernunft. Erlangen 1926. S. 125.

 

11 Cornelius, Kommentar zu Kants Kritik der reinen Vernunft, a.a.O., S. 116.

 

12 Cornelius, Kommentar zu Kants Kritik der reinen Vernunft, a.a.O., S. 117.

 

13 Cornelius, Einleitung in die Philosophie, a.a.O., S. 307.

 

14 a.a.O., S. 307.

 

15 a.a.O., S. 307f.

 

16 a.a.O., S. 312.

 

17 a.a.O., S. 313.

 

18 Vgl. a.a.O., S. 314.

 

19 a.a.O., S. 314.

 

20 a.a.O., S. 313.

 

21 a.a.O., S. 314.

 

22 Sigmund Freud: Vorlesungen zur Einführung in die Psychoanalyse. Taschenausgabe. 2. Aufl., Leipzig, Wien, Zürich 1922. S. 257. (Im folgenden nur als »Vorl.« im Text nachgewiesen.)

 

23 Cornelius, Einleitung in die Philosophie, a.a.O., S. 319.

 

24 Cornelius, Einleitung in die Philosophie, a.a.O., S. 312.

 

 
Gesammelte Werke
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