3. Zur erkenntniskritischen Interpretation der Psychoanalyse

 

Wir konnten und wollten unsere Darstellung der psychoanalytischen Methode von ihrer erkenntniskritischen Interpretation nicht in Schärfe trennen. Die Rücksicht auf die erkenntnistheoretische Endabsicht unserer Untersuchung, deren wir eingedenk blieben, zwang uns dauernd zur Übersetzung der psychoanalytischen Begriffe in erkenntnistheoretische; ohne solche Übersetzung wäre der Zusammenhang der psychoanalytischen Methode mit unserer transzendentalen Theorie kaum ersichtlich zu machen gewesen. Diese Übersetzung zwang uns zugleich aber auch, solche Elemente der psychoanalytischen Disziplin auszuschalten, die sich nicht »übersetzen« lassen, weil sie der Struktur unserer Erkenntnistheorie nicht gemäß sind; und erzwang so den Ansatz einer Kritik mancher psychoanalytischen These. Damit aber mußten wir die Schwelle des bloßen übersetzenden Referats dauernd überschreiten und in die selbständige Diskussion der Sachen selbst eintreten. Wir haben damit alle Elemente einer erkenntnistheoretischen Interpretation der Psychoanalyse bereits klargelegt. Es bleibt uns übrig, sie zusammenzufassen und die Betrachtung an den Stellen zu ergänzen, wo die Psychoanalyse durch die Begrenzung ihrer Methode von sich aus nicht zu abschließenden Theorienbildungen gelangt. Wir haben also gleichsam die Linien des psychoanalytischen Denkzusammenhanges soweit zu verlängern, daß sein Charakter als System evident wird; denn daß wir es mit einem systematischen Denkgebilde zu tun haben, daran kann nach allem, was wir von der Abhängigkeit der psychoanalytischen Bestimmungen von der Gesetzmäßigkeit des Bewußtseinszusammenhanges erfuhren, kein Zweifel sein. Nicht zufällig sucht Freud die deskriptiven Befunde allerorts durch dynamische Reduktionen auf den Bewußtseinszusammenhang zu ersetzen; nicht zufällig auch ist die »rein« deskriptive Psychologie der phänomenologischen Schulen der Psychoanalyse so unversöhnlich entgegen; der systematische Charakter gerade der psychoanalytischen Methode, der auf eine möglichst einheitliche Zusammenfassung des Erfahrungsmaterials drängt und dabei über die bloß phänomenalen Tatbestände hinaus den Formen des Zusammenhangs zustrebt, dieser systematische Zug der Psychoanalyse ist es ja gerade, der ihr aus allen organizistischen, der rationalen Ordnung feindlichen Lagern den Vorwurf des »Gezwungenen«, des »gewaltsam Konstruierten« zuzieht. Für unsere »Verlängerung« der psychoanalytischen Theorie ist uns, wie es nach dem Gange unserer Untersuchung nicht anders sein kann, ein Kanon die transzendentale Theorie des Unbewußten, zu der uns unsere Erörterung über die »Elemente der transzendentalen Seelenlehre« brachte.

Wir fassen zunächst die Ergebnisse unserer Darstellung für die Konstitution der psychoanalytischen Grundbegriffe zusammen; vergewissern uns also, ob unsere Darstellung die Tatsachen, die uns zur Wahl gerade der Psychoanalyse als der Methode der Erkenntnis des Unbewußten veranlaßt hatten, als wirklich fundamentale Tatsachen der Psychoanalyse aufgedeckt hat.

Die psychoanalytische Methode stimmt entscheidend darum mit der transzendentalen Methode überein, weil sie die psychischen Gesetzmäßigkeiten faßt als konstituiert durch den Zusammenhang der Erlebnisse zur Einheit des persönlichen Bewußtseins; weil sie aus der Einheit des Bewußtseins ihre Voraussetzungen zieht, also die Sätze, die zwar im Verlauf der psychoanalytischen Erkenntnis stets und stets sich bewahrheiten müssen, deren Gültigkeit aber nicht etwa logisch aus dem Gang der psychoanalytischen Forschung abgeleitet werden kann, sondern für den Gang jener Forschung notwendig bereits vorausgesetzt ist. Daß aber diese Voraussetzung keine andere ist als die der Bewußtseinseinheit, zeigt sich schon mit dem Ansatz der Psychoanalyse gegenüber der Psychiatrie. Denn der Vorwurf, daß die Psychiatrie die Symptome nicht erklären könne, ist ja nicht im Sinne einer Klärung durch den psychophysischen Parallelismus erhoben – der eben nach der psychoanalytischen Auffassung zur gesetzmäßigen Erklärung der Symptome nicht zureicht –, sondern im Sinne einer Erklärung allein auf Grund der Gesetzmäßigkeiten des psychischen Zusammenhanges selbst. Wenn aber der Zusammenhang der Erlebnisse unter Ausschluß aller Transzendenz ausreichen soll zur gesetzmäßigen Erklärung der Erscheinungen, so ist damit zugleich gesagt, daß dieser Zusammenhang ein einheitlicher und ein gesetzmäßiger sein müsse. Ein einheitlicher: denn alle Erlebnisse müssen ihm ja angehören, wenn alle Erlebnisse, wie es die Psychoanalyse fordert, durch den Rekurs auf den Zusammenhang ihre zureichende Begründung finden sollen; und mit dem Begriff der Bewußtseinseinheit ist ja ursprünglich nicht mehr gesagt, als daß sich alle unsere Erlebnisse charakterisieren als Erlebnisse eines und desselben Bewußtseins; daß keines unserer Erlebnisse unser Erlebnis mehr wäre, wenn es jenem Zusammenhang nicht mehr angehörte; kantisch gesprochen: daß das Ich denke alle unsere Vorstellungen begleitet. Und gesetzmäßig muß dieser Zusammenhang darum sein, weil alle Erlebnisse ihren »Sinn« und damit die Möglichkeit ihrer Einordnung nur durch die Zugehörigkeit zu jenem einheitlichen Bewußtseinszusammenhang erhalten. Die Zugehörigkeit aller Phänomene zum einheitlichen und gesetzmäßigen Bewußtseinszusammenhang wird von der Psychoanalyse gefaßt in den Satz, daß alle »Phänomene einen Sinn« haben. Damit sind keineswegs, wie etwa beim Intentionalitätsbegriff der Husserlschen Phänomenologie, die Eindrucksbestandteile des Bewußtseins geleugnet und durch eine allseitige Symbolbeziehung auf einen (transzendent vorausgesetzten) Gegenstand ersetzt. Die Annahme einer solchen transzendenten Gegenständlichkeit vielmehr liegt der Psychoanalyse ganz fern. Sinn heißt für die Psychoanalyse, die den Anteil der Empfindungen am Bewußtseinszusammenhang sehr hoch einschätzt, nichts anderes, als daß »die Färbung jedes Erlebnisses durch alle Factoren des vorhergegangenen Erlebnisses mitbedingt ist, ebenso aber auch das Erlebnis dieses vorhergegangenen Augenblickes wiederum durch dasjenige des ihm vorausgegangenen Momentes usw.«, so daß wir davon sprechen müssen, daß »jeder Augenblick unseres Lebens durch alle vergangenen Erlebnisse mitbeeinflußt wird: daß also die Nachwirkungen aller vergangenen Erlebnisse als – im Allgemeinen unbemerkte – Bestandteile unserer Vorbereitung fortbestehen«24. Die allgemeinste Form des »Sinnes« der Erlebnisse, jene, von der die Psychoanalyse ausgeht, ist also keineswegs identisch mit der Beziehung auf vorausgesetztes dingliches Sein; keineswegs aber auch mit der symbolischen Funktion durch »deutliche, ausdrückliche Erinnerung« und begründet darum den Begriff des Unbewußten in einer genau unserer transzendentalen Überlegung entsprechenden Weise. Sie selbst aber hat keinen anderen Ursprung als eben die transzendentale Tatsache der Zugehörigkeit aller unserer Erlebnisse zum einheitlichen Bewußtseinsverlauf. Die Aussage, daß alle unsere Erlebnisse einen Sinn haben, heißt, in der Sprache der Transzendentalphilosophie ausgedrückt, in Strenge nichts anderes, als daß alle unsere Erlebnisse dem gesetzmäßig einheitlichen Zusammenhang unseres Bewußtseins zugehören und als jener Einheit zugehörig selbst gesetzmäßig sind. Alle näheren Bestimmungen des Sinnes in der Psychoanalyse sind transzendentalphilosophisch gesehen erst Resultate der Analyse dieses Erlebniszusammenhanges.

Zugleich mit der Einheitlichkeit und Gesetzmäßigkeit der Bewußtseinstatbestände und allein methodisch davon getrennt setzt die Psychoanalyse eine weitere Bestimmung, die den fundamentalen Bestimmungen der Transzendentalphilosophie entspricht und die Übereinstimmung des konsequent durchgeführten psychoanalytischen Verfahrens mit den Forderungen der Transzendentalphilosophie garantiert. Die Aufgabe der Erfassung der Phänomene nach ihrem »Sinn« zwingt die Psychoanalyse zum Rekurs auf den Immanenzzusammenhang des Bewußtseins und zum Ausschluß aller Tatbestände transzendenter Art. Denn der Sinn der Phänomene wird ihr ja nur durch deren Zugehörigkeit zu dem einheitlichen Zusammenhang des persönlichen Bewußtseins garantiert; Tatsachen, die sie auf jenen Zusammenhang zurückzuführen nicht fähig ist, kann sie als sinnvoll niemals erweisen. Ihren Anspruch, eine Begründung der genetischen Psychologie zu geben und alle »nichtpsychischen«, d.h. auf Grund einer transzendent vorausgesetzten Raumwirklichkeit konstituierten Tatsachen für ihre Forschungen zu eliminieren, drückt jenen Rekurs auf die Bewußtseinsimmanenz aus. Es ist das transzendentalphilosophische Postulat der Begründung aller Erkenntnis durch das unmittelbar Gegebene, durch unsere Erlebnisse, das sie sich damit zu eigen macht. Wenn es dabei für die Psychoanalyse nicht sowohl die Eindrucksbestandteile unseres Erlebniszusammenhanges als vielmehr die mit – wenn auch rudimentärer – symbolischer Funktion sind, die sie für ihre Erkenntnisse nutzt, so besagt das keineswegs, daß sie die Analyse des Gegebenen durch »Theoretisierungen« ersetzt. Denn die Tatbestände, von deren Analyse sie stets ausgeht, sind allemal selbst Erlebnisse: Erinnerungserlebnisse. Anders als durch Erinnerung sind aber die Impressionen der begrifflichen Ordnung überhaupt nicht zugänglich, Erinnerung ist selbst eine transzendentale Bedingung der Erkenntnis, und wenn Psychoanalyse die Erinnerung als fundamentale Erkenntnistatsache nutzt, so befindet sie sich damit nicht im Widerspruch zur Transzendentalphilosophie, ersetzt nicht ein »unmittelbar Gegebenes« durch »etwas anderes«, sondern folgt genau den Forderungen der Transzendentalphilosophie, die freilich auch lehrt, daß es im Bewußtseinszusammenhang für die Ordnung des Gegebenen Impressionen unabhängig von der Erinnerung nicht gibt; die verlangt, daß man für die Zwecke der Begriffsbildung alle Tatsachen so nimmt, wie sie sich im Rahmen der Erinnerung darstellen, und damit allerdings anstelle der Impressionen »etwas anderes« setzt; nur daß sie zugleich die Unwiederbringlichkeit der Impressionen selbst erkennt und damit die Notwendigkeit jenes Verfahrens. Psychoanalyse hält sich also an den Immanenzzusammenhang des Bewußtseins genau so und mit genau den gleichen Konsequenzen, wie es die Transzendentalphilosophie vorschreibt. Gerade die Analyse des Mechanismus der Erinnerung und aller mittelbaren Gegebenheit befähigt sie dabei, solche Tatbestände sinnvoll einzuordnen, die der üblichen Psychologie verschlossen sind. Die Auffassung des Bewußtseinsverlaufs als einer Einheit; die Deutung jener Einheit als allgemeinsten Gesetzes für jedes einzelne Erlebnis und die Beschränkung auf den gesetzmäßigen Zusammenhang der Erlebnisse unter Ausschluß jeder Transzendenz hat die Psychoanalyse mit der Transzendentalphilosophie gemeinsam.

Jene Gemeinsamkeit ist zugleich eine solche der Methode. Sie bestimmt zunächst die Psychoanalyse, mag immer sie als Therapie auftreten, als ein Prinzip der Erkenntnis, der Erkenntnis von Tatbeständen unseres Bewußtseins. Denn Psychoanalyse geht aus vom Zusammenhang des Gegebenen zur Einheit des persönlichen Bewußtseins und schreitet fort, indem sie die Gegebenheiten dieses Zusammenhanges unterscheidet, ordnet und in der Gesetzlichkeit ihres Zusammenhanges begreift. Nicht anders aber ist der Gang jeder transzendentalen, auf Erkenntnis des Bewußtseinszusammenhanges gerichteten Untersuchung. Auch wenn Psychoanalyse sich selbst nicht als eine Erkenntnismethode verstünde, wäre sie es auf Grund dieser Verwandtschaft mit der transzendentalen Methode. Sie unterscheidet sich zwar von dieser, indem sie wesentlich auf die einzelnen Fakten sich richtet, die in gesetzmäßiger Beziehung stehen und deren Erkenntnis mit der Erkenntnis der gesetzlichen Zusammenhänge sich ergibt; während die transzendentale Untersuchung darauf ausgeht, die Idealgesetze herauszuarbeiten, die den Zusammenhang des Gegebenen konstituieren und über die hinaus die Analyse nicht fortschreiten kann. Allein dieser Unterschied zwischen psychoanalytischer und transzendentaler Methode ist nicht gründend und keinesfalls so prinzipiell zu verstehen, wie etwa Rickert die Scheidung zwischen Natur- und Geisteswissenschaften durch die Begriffe der nomothetischen und der idiographischen Methode verstanden wünscht. Denn wie die Idealgesetze letzte, nicht weiter reduzible Tatsachen sind, so ist es auch eine letzte, nicht weiter reduzible Tatsache, daß uns überhaupt etwas gegeben ist; die letzten Fakten, auf die unsere Analyse stößt, die Eindrucksbestandteile, sind darum ebenso unableitbarer Natur wie die Idealgesetze, und nur die logistisch-metaphysische Unterbewertung der Empirie, die dem neukantischen Idealismus südwestdeutscher sowohl wie Marburger Provenienz eignet, kann dazu verführen, die Methode der Gesetzeserkenntnis von der Methode der Tatsachenerkenntnis prinzipiell zu sondern, während keine legitime Erkenntnis objektiv gültiger Idealgesetze möglich ist, die nicht die Erkenntnis des Gegebenen selbst zur notwendigen Voraussetzung hätte. Macht man sich von der falschen Fassung des Aprioritätsbegriffs als einer Erkenntnis unabhängig von der Erfahrung frei und versteht Apriorität als Gültigkeit von Erkenntnissen für alle zukünftige Erfahrung, so wird die notwendige Bezogenheit jeder Gesetzeserkenntnis auf Tatsachenerkenntnis und jeder Tatsachenerkenntnis auf Gesetzeserkenntnis deutlich. So bedarf denn auch Transzendentalphilosophie, um zu ihren allgemeinsten Gesetzen aufzusteigen, einer Analyse des Gegebenen, die die faktische Gegebenheit zur Voraussetzung hat und sie nicht phänomenologisch durch die »Wesenserfassung« der »Gegebenheit überhaupt« ersetzen kann; während die Psychoanalyse, um einzelner psychischer Fakten sich bemächtigen zu können, durchgehends gerade die Gesetzmäßigkeiten erkennen muß, denen die »Fakten« in ihrem Zusammenhang unterstehen; wobei es ihr dann begegnet, daß ein großer Teil jener »Fakten«, nämlich gerade die »unbewußten Ursachen unserer Erscheinungen«, sich als Gesetze, nämlich Individualgesetze, herausstellen. Es stimmt dazu, daß die höchsten Begriffsbildungen, zu denen die Psychoanalyse sich in systematischer Absicht erhebt, den allgemeinsten transzendentalen Bestimmungen sehr nahe stehen. Die Begriffe des geschlossenen Bewußtseinszusammenhanges, des »Sinnes« aller Erlebnisse, auch etwa der Erinnerung als letzten Mittels aller Erkenntnis des Psychischen, sind solche höchsten Allgemeinbegriffe, wie sie auch die transzendentale Analyse aufstellt. Wir haben darum das Recht, die Psychoanalyse in der gleichen Weise als Prinzip der Erkenntnis des Bewußtseinszusammenhanges in Anspruch zu nehmen wie die transzendentale Methode, ohne einen Sprung zwischen beiden zu konstruieren. Unsere Betrachtung des empirisch- Verfahrens der Psychoanalyse hat uns zu dem gleichen Ergebnis geführt, dessen wir uns bereits bei der Erörterung der Kantischen Paralogismen und der Elemente einer rationalen Seelenlehre versicherten: daß nämlich die Unterscheidung zwischen »rationaler« und »empirischer« Seelenlehre oder, wie sie neuerdings gerne genannt wird, zwischen formaler und materialer Psychologie hinfällig ist. Die Psychoanalyse selbst sieht sich als Erkenntnismethode an, indem sie ihre Therapie von der Erkenntnis abhängig macht und gar Erkenntnis und Heilung identifiziert. – Die methodische Gemeinsamkeit von Transzendentalphilosophie und Psychoanalyse drückt sich weiter aus als Gemeinsamkeit des Begriffs der Analyse. Da beide Methoden vom »Zusammenhang unserer Erlebnisse zur Einheit des persönlichen Bewußtseins« ausgehen und zu Erkenntnissen zu gelangen trachten, indem sie die Gesetzmäßigkeiten im Aufbau jenes Zusammenhanges herausarbeiten, so legen beide einen Weg vom Ganzen zu den Teilen zurück; und das wird ja gemeinhin unter Analyse verstanden. Diese Analyse vollzieht Operationen, die den Bedingungen entsprechen, die allgemeine Erkenntnis – begriffliche Ordnung des Gegebenen – möglich machen. Unterscheidung der Teile, Erinnerung, Erkenntnis der Identität, Wiedererkennen ähnlicher Inhalte sind ihre allgemeinen, nicht auf einander zurückführbaren Formen. Dabei ist nicht an eine Gliederung der Erkenntnis in Operationen jener verschiedenen Arten zu denken. Vielmehr setzt jede gültige Erkenntnis jene Bedingungen sämtlich voraus. Wenn in der Psychoanalyse der Begriff der Erinnerung besonders akzentuiert wird, so hat das seinen Grund zunächst darin, daß Psychoanalyse im allgemeinen nicht sowohl Erkenntnis gegenwärtigen als vielmehr vergangenen Seins, vergangener Erlebnisse ist. Vergegenwärtigt man sich kurz, daß Psychoanalyse vorwiegend als Methode zur Erkenntnis des Unbewußten auftritt und daß unbewußtes Sein nie gegenwärtiges Erlebnis ist, so sieht man leicht die spezifische Bedeutung ein, die gerade die Erinnerung für die psychoanalytische Methode gewinnen muß. Ein zweiter Grund dafür ist: daß die Erinnerung zu den gesetzmäßigen Tatbeständen zählt, die in weitem Umfang von unseren Willenshandlungen abhängig sind; so daß Psychoanalyse leicht sich ihrer willkürlich zur Bewältigung ihrer Erkenntnisaufgaben bedienen kann. Im übrigen ist in der psychoanalytischen Theorie und Methode unter Erinnerung häufig nicht das gleiche verstanden, was Transzendentalphilosophie prägnant unter dem Begriff der Erinnerung denkt. Oft ist der Begriff erweitert und bezeichnet auch das Wiedererkennen ähnlicher Inhalte (so durchgehends, wenn mich eine Assoziation »an etwas erinnert«, nämlich einem früher erlebten Inhalt ähnlich ist, ohne ihn nur symbolisch zu repräsentieren). Diese Überbelastung des Begriffs der Erinnerung in der Psychoanalyse erklärt sich damit, daß in der Tat stets Wiedererkennen Erinnerung an den vergangenen ähnlichen Inhalt zur Voraussetzung hat. Aber sie ist damit nicht identisch, nicht mit ihm erklärbar und eine ebenso fundamentale Tatsache des Bewußtseinszusammenhanges wie die Erinnerung selbst. Ihre Benennung mit dem gleichen Namen ist also unzulässig; macht uns aber begreiflich, daß Erinnerung in so weitem Umfang in der Psychoanalyse als Terminus gebraucht wird. Ist doch der Titel Erinnerung oftmals eine Abbreviatur für das psychoanalytische Verfahren insgesamt, das alle transzendentalen Faktoren zu seiner Voraussetzung hat. Von der spezifischen Wichtigkeit der Identitätserkenntnis für die Psychoanalyse kann man sich leicht überzeugen, wenn man die Traumdeutung ins Auge faßt. Jede Traumdeutung – und nach ihrem Muster auch jede andere psychoanalytische Erkenntnis – setzt Erkenntnis der Identität voraus, der Identität meines vergangenen Erlebnisses, des Traumes, mit dem Tatbestand, der mir gegenwärtig in symbolischer Funktion gegeben wird. Die allgemeinsten Erkenntnisprinzipien der Psychoanalyse stimmen also mit den Transzendentalbedingungen überein. Damit wäre noch nicht eben viel ausgesagt, wenn sie nur in der psychoanalytischen Erkenntnis vorkämen, denn als »Bedingungen der Möglichkeit aller Erfahrung« liegen sie jeder Erkenntnis zugrunde. Aber damit, daß sie als Prinzipien der Psychoanalyse bezeichnet werden, ist eben doch mehr gewonnen. Nämlich: daß die Analyse des Bewußtseinszusammenhanges, die die Psychoanalyse gleichwie die Transzendentalphilosophie bietet, dabei naturgemäß eben die Tatsachen als Grundzüge ihres Forschungsganges annimmt, auf die Transzendentalphilosophie als letzte Bestimmungen stößt. Man erkennt also psychoanalytisch nicht nur, indem man, wie in jeder Wissenschaft, unterscheidet, sich erinnert, die Identität erkennt und die Ähnlichkeit mit vergangenen Inhalten feststellt; sondern indem man diese Tatsachen als Prinzipien des Zusammenhanges des Gegebenen ansetzt und verfolgt, wie sich der Zusammenhang des Gegebenen auf ihrem Grunde konstituiert. Die Unterscheidung der transzendentalen Bedingungen ist also nicht allein die Voraussetzung der psychoanalytischen Methode, sondern zugleich das Prinzip, unter dem sie den Zusammenhang des Gegebenen an sich faßt. Daß diese Beziehung von Methode und Gegenstand keine petitio principii bedeutet, wurde oben allgemein ausgeführt. Sie läßt sich schlicht fassen mit der Formel, daß in der Psychoanalyse das Bewußtsein das Bewußtsein zum Gegenstand hat. Die gegenständliche Bedeutung der Erinnerung, die Art also, in der Erinnerung die Gegenstände der Psychoanalyse selbst, nicht nur deren Erkenntnis ergibt, wird durch die Analyse des Aufbaues des Unbewußten ganz evident. – Endlich ist es eine wesentliche Übereinstimmung der transzendentalen und der psychoanalytischen Methode, daß beide Methoden solche empirischer Forschung sind; daß in beiden »mit bloßem Denken nichts ausgemacht werden kann«. Denn in beiden ist ja die Analyse auf den Zusammenhang des Gegebenen gerichtet und kann nicht unabhängig von diesem Zusammenhang vollzogen werden; die transzendentale Methode gelangt zu ihren Idealgesetzen, indem sie bei einer empirischen, streng im Rahmen der tatsächlichen Gegebenheit gehaltenen Analyse die gesetzmäßigen Tatbestände ausabstrahiert, ohne die das Gegebene nicht als einheitlicher Bewußtseinszusammenhang sich konstituierte und ohne deren Kenntnis eine objektiv gültige Ordnung des Gegebenen sich nicht vollziehen ließe. Es läßt sich die transzendentale Methode der Gewinnung allgemeinster Gesetzmäßigkeiten des Bewußtseinsverlaufs auch bezeichnen als Anwendung der Voraussetzung der Einheit des Bewußtseinsverlaufs auf den Zusammenhang des Gegebenen, dessen Ordnung sich auf Grund jener Voraussetzung ergibt. Psychoanalyse hat die gleiche Voraussetzung und den gleichen Gegenstand. Sie hat sich in der gleichen Weise jeder Setzung zu enthalten, die nicht Erkenntnis einer Gesetzmäßigkeit des Bewußtseinsverlaufs ist. Ihre obersten Bestimmungen sind Abbreviaturen von Erfahrungszusammenhängen und gültig nur für die Erfahrung, die sie unter sich befassen, d.h. auf Grund deren sie gebildet worden sind. Von der Transzendentalphilosophie unterscheidet sie sich dabei insofern, als die transzendentalen Gesetzmäßigkeiten diejenigen sind, ohne die ein Bewußtseinszusammenhang überhaupt nicht gedacht werden kann, während die psychoanalytischen allgemeinsten Gesetze teilweise nur Abbreviaturen bisher gemachter Erfahrungen sind und darum nur soweit gelten, wie ihre Definitionen reale Gültigkeit haben; zumal die psychoanalytischen Hypothesen gehören hierhin. Andere Bestimmungen der Psychoanalyse dagegen, so zumal die fundamentalen des Begriffs des Unbewußten, sind nichts anderes als Anwendungen allgemeinster transzendentaler Gesetze und Begriffsbildungen auf das Bereich des »Psychischen« in unserem prägnanten Sinn und selbst transzendentale Bestimmungen. Es wird einmal eine der Aufgaben einer Erkenntnistheorie und zusammenfassenden Systematik der Psychoanalyse sein, ihren Bestand an transzendentalen Sätzen von ihren empirischen Einzelfeststellungen und Hypothesen zu sondern; eine Aufgabe, die sich freilich erst dann mit Aussicht auf Erfolg in Angriff nehmen läßt, wenn eine vollständige Ordnung des psychoanalytischen Begriffsmaterials durchgeführt ist. Diese Scheidung soll keineswegs die von uns abgelehnte Scheidung reiner und empirischer Psychologie neu einführen oder ersetzen. Denn die Methode der Feststellung der Gesetzmäßigkeiten ist die gleiche für alle Fälle: für Transzendentalphilosophie und Psychoanalyse; für alle Sätze der Psychoanalyse selbst: die empirische Analyse des Bewußtseinszusammenhanges. Nur die Resultate sind ihrer Gültigkeit nach zu differenzieren.

Wir dürfen nach den durchgeführten Betrachtungen Psychoanalyse definieren als empirische Analyse des Bewußtseinszusammenhanges zur Erkenntnis von Gesetzmäßigkeiten und einzelnen Tatbeständen dieses Zusammenhanges. Diese Bestimmung ist freilich noch zu allgemein und deckt sich wesentlich mit der der transzendentalen Methode selbst. Allerdings ist zu bedenken, daß tatsächlich die Psychoanalyse zu einem guten Teil Bestimmungen gibt, die in der gleichen Weise transzendentalphilosophisch zu liefern wären und transzendentalphilosophisch bislang nur darum nicht vollständig geliefert wurden, weil der transzendentale Dingbegriff noch nicht energisch auf die immanenten psychischen Zusammenhänge übertragen wurde, sondern stets noch bei den meisten Forschern an einer transzendent vorausgesetzten Dingrealität orientiert blieb; Psychoanalyse ist also in der Tat zunächst die transzendentale Theorie der Seelendinge in dem dargestellten Sinn und darum die Definition der transzendentalen Methode sehr wohl auf sie anwendbar. Die Einschränkung dieser Definition ergibt sich aus der komplexen Struktur der psychoanalytischen Wissenschaft. Transzendentalphilosophie analysiert den Bewußtseinszusammenhang derart, daß sich der Begriff des Dinges als eine notwendige Form des Zusammenhanges ergibt. Mit der Erkenntnis einzelner Dinge befaßt sie sich nicht. Psychoanalyse aber hat einmal die allgemeine Konstitution des Begriffs des psychischen Dinges zu leisten, die die Transzendentalphilosophie bislang kaum ausführte; gleichzeitig Methoden zu entwickeln, nach denen man die psychischen Dinge erkennen kann – Methoden, die sich zwar unmittelbar aus der Transzendentalphilosophie ergeben, von dieser selbst aber nicht ausgesprochen worden sind –, und endlich einzelne Seelendinge zu erkennen. Sie verhält sich, vergleichsweise, zur Transzendentalphilosophie ähnlich wie die Physik, deren allgemeinste Gesetze ja auch der Transzendentalphilosophie entstammen; die ebenfalls jene allgemeinsten Gesetze in empirischer Forschung bewährt und ihre Methoden, etwa die kausale, ausbildet, die ebenso transzendentalphilosophisch sich ausbilden lassen; aber auch einzelne Dinge und Beziehungen zwischen einzelnen Dingen zu betrachten hat und diese Beziehungen wiederum zu Sätzen zusammenfaßt, die aus den transzendentalen Überlegungen nicht abzuleiten sind. Insoweit die physischen Dinge und ihre gesetzmäßigen Beziehungen untereinander Folgen des transzendentalen Mechanismus sind, kann auch Physik eine Definition für sich in Anspruch nehmen, die der Transzendentalphilosophie selbst zukommt. Insoweit sie es aber mit der Erkenntnis einzelner Dinge und deren Gesetzmäßigkeiten zu tun hat, muß sie definiert werden als Wissenschaft von der Körperwelt. Die Erkenntnis der Körperwelt allerdings vollzieht sich streng auf Grund der Gesetze, die die Transzendentalphilosophie herausgearbeitet hat. Physik ist also eine transzendental konstituierte Wissenschaft, deren allgemeinste Sätze sich aus den Bestimmungen der Transzendentalphilosophie ergeben. Damit wird nicht etwa die Apriorität ihrer anderen Sätze geleugnet, die vielmehr bei festgehaltenen Definitionen, bei Erfüllung des Identitätsprinzips ebenso apriorischen Charakters sind wie die Sätze, die aus einer Analyse der Idealgesetze des Bewußtseinszusammenhanges hervorgehen. Nur ist bei den letzteren Gesetzen gesagt, daß alle Phänomene sich ihnen einordnen müssen, während das bei den erstgenannten Gesetzen nicht der Fall ist, sondern die Phänomene die Bildung neuer Begriffe notwendig machen können, ohne daß damit die Gültigkeit der bisherigen Begriffe für die unter ihnen befaßten Phänomene tangiert wäre. Nicht anders verhält es sich mit der Psychoanalyse. Wie die Physik uns eine Wissenschaft von der Körperwelt heißt, so dürfen wir sie eine Wissenschaft von den unbewußten Tatbeständen des Seelenlebens nennen. Die allgemeinsten Gesetzmäßigkeiten, die zur Bildung eines Begriffs des Unbewußten führen, hat sie mit der Transzendentalphilosophie gemein und bestätigt jene Gesetzmäßigkeiten durch ihre Befunde. Die Methoden zur Erkenntnis des Unbewußten, die sie ausbildet, sind transzendentale Methoden; wir sahen, daß sie darauf hinausliefen, den Aufbau des Bewußtseinszusammenhanges und den Aufbau der unbewußten Zusammenhänge zurückzuführen auf jene Bedingungen, die Transzendentalphilosophie die transzendentalen Faktoren nennt. Zugleich ist Psychoanalyse selbst eine Methode empirischer Forschung. Die Resultate der psychoanalytischen Einzeluntersuchungen gewinnen dadurch apriorische Dignität, daß die aufgefundenen Merkmale zu Definitionen zusammengefaßt werden, die darum für alle zukünftige Erfahrung gültig sind, weil, bei festgehaltenen Bedeutungen, nur die Tatbestände mit dem definierten Namen benannt werden, die sämtliche in der Definition aufgeführten Merkmale enthalten. Wir können danach unsere Definition der Psychoanalyse schärfer fassen. Sie ist uns eine empirische Methode zur Erkenntnis der Seelendinge und ihrer Beziehungen, ausgehend von allgemeinsten transzendentalen Sätzen, fortgeführt in Übereinstimmung mit dem Gang der transzendentalen Untersuchung; nicht aber wie jene gerichtet auf die Feststellung der konstitutiven idealgesetzlichen Bedingungen der Erfahrung, sondern auf die Erklärung und Erkenntnis der unbewußten Tatsachen des Seelenlebens und auf die Gewinnung synthetischer Urteile über diese. Damit glauben wir das Verhältnis der Psychoanalyse zur Transzendentalphilosophie hinreichend geklärt und zugleich eine allgemeine wissenschaftstheoretische Begründung der Psychoanalyse gegeben zu haben. Es ist überflüssig hinzuzufügen: daß diese Begründung nur für eine von allen naturalistischen Beimischungen und dogmatischen Voraussetzungen gereinigte Psychoanalyse gilt, so wie wir deren Idee in unserer Darstellung der psychoanalytischen Methode sichtbar zu machen uns bemühten; und unter Berücksichtigung der Abzüge, die an der Freudschen Theorie zu machen wir uns genötigt sahen.

Es bleibt uns übrig, die inhaltlichen Übereinstimmungen der Psychoanalyse mit der Transzendentalphilosophie zu betrachten. Es geht aus den letzten Überlegungen hervor, daß es bei diesen Übereinstimmungen sich notwendig um Tatsachen handelt, zu deren Erklärung die Transzendentalphilosophie selbst ausreichte und zuständig wäre, deren allgemeine Begründung sie auch bietet, die aber als Ergebnisse empirischer Forschung erst von der Psychoanalyse klar sichtbar gemacht werden; um die Tatsachen also, mit deren Erkenntnis die Psychoanalyse, wie wir es oben ausdrückten, sich als Verlängerung der transzendentalen Methode erweist. Im Zentrum dieser Tatsachen steht der Begriff des Unbewußten, dem unsere gesamte Untersuchung gilt.

 

Wir hatten gesehen, daß für Freud der »Sinn« der Erlebnisse stets unbewußt ist, daß die Begriffe des Sinnes und des Unbewußten bei ihm durchwegs äquivalent gebraucht werden. Das scheint zunächst den Bestimmungen des transzendentalen Idealismus zu widersprechen; denn bei den Erlebnissen mit symbolischer Funktion, von denen die transzendentale Analyse ihren Ausgang nimmt, nämlich den Erinnerungserlebnissen im prägnanten Sinn, ist uns der »Sinn« des Erlebnisses, das Erinnerte, keineswegs unbewußt, sondern voll bewußt als »intentionales Objekt«, als das, was uns durch das symbolische Erlebnis gegeben ist. Allein der Widerspruch löst sich sogleich auf, wenn man die nähere Bestimmung des Begriffes »Sinn« in der Psychoanalyse betrachtet. Dieser Begriff ist eben nicht identisch mit unserem Begriff des symbolisch Gemeinten. Nicht zufällig ist dieser Begriff dem der »Absicht« in der Psychoanalyse gleichgesetzt. Unter Absicht ist dabei keineswegs immer der Tatbestand der Willenshandlung verstanden, obwohl die Absicht gelegentlich mit einer Willenshandlung zusammenfallen kann. Vielmehr ist der Sinn allgemein die Gesetzmäßigkeit, die das Auftreten des zu erklärenden Phänomens an dieser und keiner anderen Stelle des Bewußtseinszusammenhanges bestimmt. Wenn dabei die Ausdrücke Sinn und Absicht alternieren, so darum bloß, weil der Begriff Sinn allein für Freud die Notwendigkeit nicht zu implizieren scheint, die das Auftreten des Phänomens ergibt. Andererseits wünscht er den Begriff der Absicht nicht voluntaristisch verstanden, und seine gelegentliche Betonung eines psychischen Determinismus, der die Einführung der »Willkürlichkeit« an vielen Punkten der Theorie, besonders der Assoziationslehre, widerspricht, soll vor allem die voluntaristische Mißdeutung des Begriffs der »Absicht« fernhalten. Es ist nun aber nach unserer transzendentalen Bestimmung des Begriffs des Unbewußten völlig evident, daß Freuds Sinnbegriff notwendig etwas Unbewußtes bezeichnet. Denn es ist ja damit ein gesetzmäßiger Zusammenhang gemeint, und ein Gesetz kann selbst nie Erlebnis, kann stets nur mittelbar gegeben sein. Die psychischen gesetzmäßigen Zusammenhänge unserer Phänomene aber hatten wir als Seelendinge und als notwendig unbewußt erkannt. Freuds Gleichsetzung von Unbewußtem und Sinn, terminologisch gewiß unzulässig, rechtfertigt sich also, wenn man die Bedeutung seines Sinnbegriffes klarstellt, wozu sowohl die jeweilige Bildung jenes Sinnbegriffes – erklärende Vereinheitlichung einer Mannigfaltigkeit von Phänomenen – wie seine Gleichsetzung mit dem Begriff der Absicht eine Handhabe bietet; umgekehrt klärt sich der vage Begriff der Absicht durch die präzise Anwendung des transzendentalphilosophischen Gesetzesbegriffs. An der Unklarheit der psychoanalytischen Terminologie tritt an dieser Stelle klar der Charakter gewisser transzendentaler Bestimmungen als bloßer Hilfshypothesen innerhalb der psychoanalytischen Forschung hervor. Die schlichte erkenntnistheoretische Interpretation vermag diese Hilfshypothesen mühelos in klare und exakte Begriffe zu verwandeln. Allerdings bleibt die Äquivokation erkenntnistheoretischer Begriffe in der Psychoanalyse nicht ganz ohne sachliche Konsequenz. Der Terminus »Sinn« nämlich, der sich doch nicht völlig von seiner ursprünglichen Bedeutung abtrennen läßt, verführt Freud oft dazu, unter »Sinn« nicht bloß gesetzmäßige Zusammenhänge, sondern einfach vergangene Erlebnisse zu verstehen; allerdings dann, unter Anlehnung an seinen allgemeinen Gebrauch des Terminus »Sinn«, derzeit unbewußte Erlebnisse, also solche, die mir durch »rudimentäre Erinnerung« gegeben sind. Es ist damit bereits deutlich, warum Freud zu einer Differenzierung seines Begriffs des Unbewußten schreiten muß, und es ist auch deutlich, daß diese Differenzierung sachlich wesentlich mit der übereinstimmen wird, zu der wir uns in unserer transzendentalen Theorie des Unbewußten genötigt sahen.

Die allgemeinste Disjunktion, die Freud im Rahmen seines Begriffs des Unbewußten vornimmt, trifft mit der allgemeinsten Differenzierung jenes Begriffs in unserer transzendentalen Theorie tatsächlich genau zusammen. Sie findet sich zunächst als Unterscheidung der Begriffe des Unbewußten im Bereich der Fehlleistungen einerseits und dem der Träume und neurotischen Symptome andererseits. Gegenüber den unbewußten vergangenen Erlebnissen, die die Begründung der Fehlleistungen abgeben, setzt Freud im Bereich der Träume und Neurosen unbewußtes Wissen an. Daß dies Wissen nicht mit unserem Begriff des Wissens als einer stets unmittelbar gegebenen Tatsache identisch sein kann, liegt auf der Hand und wurde bereits ausgesprochen; Wissen im prägnanten Sinn, als unmittelbares Gegebensein, ist stets und ausschließlich bewußt; umgekehrt ist das unbewußte Sein, mit dem es Freud zu tun hat, stets nur mittelbar gegeben und darum allein schon nicht als Wissen zu denken. Die Paradoxie der Rede von unbewußtem Wissen bereits deutet hin auf eine Äquivokation des Begriffs Wissen. Wir brauchen diese Äquivokation nur zu beseitigen, um uns der Übereinstimmung der Freudischen Auffassung mit unserer transzendentalen Theorie zu versichern. Als unbewußtes Wissen versteht Freud psychische Tatbestände, die von meiner gegenwärtigen Wahrnehmung unabhängig sind. Unabhängig von meiner gegenwärtigen Wahrnehmung sind aber nie meine Erlebnisse – also nie mein Wissen im prägnanten Sinn, das allemal selbst Wahrnehmung ist – sondern allein Gesetze für meine Erlebnisse. Mit unbewußtem Wissen ist nichts anderes gemeint als solche Gesetze. Den gegenwärtig bewußten vergangenen Erlebnissen, auf die die Analyse der Fehlleistungen stößt, kommt der Charakter des Gesetzes noch nicht zu; sobald wir den Zusammenhang zwischen dem derzeit unbewußten Erlebnis und der Fehlleistung als gesetzmäßig verstehen, gehen wir bereits über das Phänomenale hinaus und verstehen es als Erscheinung des Dinges. Jedenfalls müssen die Tatbestände, auf die Freud die Fehlleistungen zurückführt, selbst zu irgendeiner Zeit einmal Erlebnisse gewesen sein; während Gesetze nie Erlebnisse sein können. Daß aber die von Freud als unbewußtes Wissen bezeichneten Tatbestände den Charakter des Gesetzes haben, erhellt aus einer Betrachtung der Freudischen Beispiele für jene Tatbestände. Sie stammen, wie erinnerlich, aus dem Bereich der Hypnose. Wenn ein aus der Hypnose Erweckter Handlungen ausführt, die ihm auszuführen während der Hypnose befohlen worden war, ohne daß er jetzt den Grund für sein Handeln anzugeben vermöchte, so redet Freud von einem unbewußten Wissen von den Forderungen während der Hypnose. Damit ist nun aber nicht allein ausgesagt, daß ihm ein vergangenes Erlebnis in rudimentärer Erinnerung gegeben sei, sondern vielmehr, daß den unbewußten Tatbeständen, die als Ursache der gegenwärtigen Handlungen aufgefaßt werden, Gesetzmäßigkeit zukommt, Gesetzmäßigkeit in verschiedenem Betracht; es sind ihm nicht nur die vergangenen Erlebnisse durch rudimentäre Erinnerung gegeben sondern ebenso auch zukünftige, und zwar beide in einem Zusammenhang von der Art, daß das Eintreten der zukünftigen Erlebnisse sich als regelhaft erweist. Diese Gesetzmäßigkeit zwischen den Bewußtseinstatbeständen aber ist selbst nie Erlebnis gewesen sondern ist ein dinglicher Zusammenhang, dessen Erscheinung sowohl die Erlebnisse während der Hypnose wie die Erlebnisse nach ihr sind. Der Rechtsausweis dieser Seelendinge läßt sich allerdings nur durch die Erinnerung an die vergangenen Erlebnisse gewinnen, wir erkennen das Gesetz nur durch Rekurs auf die phänomenalen Tatbestände, die es umschließt. Darum geht die psychoanalytische Erkenntnismethode darauf aus, die vergangenen Tatbestände, die Erlebnisse während der Hypnose, zur Erinnerung zu bringen. Der gesetzmäßige Zusammenhang jedoch zwischen den vergangenen Erlebnissen untereinander sowohl wie zwischen den vergangenen und den gegenwärtigen Erlebnissen ist selbst nie Erlebnis gewesen, sondern allein symbolisch, in rudimentärer Erinnerung gegeben. Wenn sich dabei erweist, daß der Zusammenhang zwischen dem vergangenen und dem gegenwärtigen Erlebnis selbst gesetzmäßig ist, auch die Interpretation der Fehlleistungen also es nicht allein mit phänomenalen, sondern ebenso mit dinglichen Tatbeständen zu tun hat, so ist damit nichts anderes ausgedrückt als das allgemeine, transzendental konstituierte Verhältnis, daß wir alle Phänomene auf Dinge beziehen, weil uns Phänomene stets nur innerhalb der Gesetzmäßigkeit des Bewußtseinszusammenhanges gegeben sind. Es wäre also, wenn einmal hier der wenig glückliche Terminus angewandt werden mag, von unbewußtem Wissen auch im Bereich der Fehlleistungen zu reden, insofern mir mit jeder Fehlleistung nicht nur die Erinnerung an ein vergangenes Erlebnis rudimentär gegeben ist, sondern auch der gesetzmäßige Zusammenhang, der die Folge meines gegenwärtigen Erlebnisses auf das vergangene bestimmt. Indessen diese Ausdehnung des Gesetzes- und damit des Dingbegriffes auf ein Gebiet, das wir bislang wesentlich unter dem Gesichtspunkt der mittelbaren Gegebenheit von Erlebnissen betrachteten, braucht uns nicht zu verwirren. Wir wissen allgemein, daß es kein phänomenales Sein unabhängig von dinglichem gibt, und unserer erkenntnistheoretischen Interpretation kann die Freudische Teilung der Sachgebiete, die wir stets nur als Beispiele für die Möglichkeit einer umfassenden psychoanalytischen Wissenschaft faßten, nicht verbindlich sein in einer Weise, die uns in ihr die bestimmenden Unterscheidungen unserer transzendentalen Theorie des Unbewußten vermuten ließe. Deutlich ist uns geworden: daß die Einführung des Begriffs eines unbewußten Wissens im Gegensatz zu den unbewußten vergangenen Erlebnissen nichts anderes besagt als unsere Scheidung zwischen unbewußtem phänomenalen und unbewußtem dinglichen Sein. Der Terminus »Wissen« wird von Freud für die unbewußten dinglichen Tatbestände nur darum gewählt, weil ihm der Begriff des Dauernden, von der gegenwärtigen Wahrnehmung Unabhängigen (wenn auch ausschließlich in phänomenalem Sein Fundierten) zukommt und weil der Begriff des Wissens den Charakter der Regel in sich enthält, den Freud in Übereinstimmung mit den Ergebnissen unserer erkenntnistheoretischen Untersuchung dem dinglichen psychischen Sein zuschreiben muß. Die Behauptung eines unbewußten Wissens im prägnanten Sinn; eines Wissens, das gleichzeitig Erlebnis und nicht Erlebnis wäre, ist von Freud nicht erhoben, und der Terminus unbewußtes Wissen ist sachlich nicht mehr als ein Rest der unklaren Redeweise aus der Zeit der beginnenden hypnotischen Forschung, deren Begriffe allesamt mit mystischen Widersprüchen durchsetzt waren. Diese Widersprüche hat Freud sachlich beseitigt, nur in manchen der von ihm verwandten Ausdrücke klingen sie nach. Den klaren wissenschaftlichen Sinn dieser Ausdrücke ebensowohl wie seine Übereinstimmung mit den Befunden der transzendentalen Analyse glauben wir hinlänglich deutlich gemacht und in eins damit gezeigt zu haben, daß eine scheinbar so komplizierte Operation wie die, die Freud dazu drängt, verschiedene Begriffe des Unbewußten aufzustellen, erkenntnistheoretisch sich als höchst einfache Konsequenz der transzendentalen Struktur jenes Begriffes ergibt.

Indem der Begriff des Unbewußten auf dingliches Sein angewandt wird, bildet sich gleichzeitig der Begriff des dauernd Unbewußten, womit freilich hier nicht mehr gesagt ist, als wenn ich vom dauernden Sein der Dinge rede. Psychische Gegenstände sind dauernd unbewußt als von meiner gegenwärtigen Wahrnehmung unabhängig in gesetzmäßiger Weise bestehende. Damit wird indessen keineswegs die Dauer schlechthin von unbewußten Tatbeständen behauptet. Die unbewußten Tatbestände können »bewußt werden«, können mir in klarer und deutlicher Erinnerung in einer Weise gegeben sein, die mir die Rede von ihrer »Unbewußtheit« in unserem definierten Sinn nicht länger gestattet; wodurch freilich das unbewußte Sein der betreffenden Tatbestände in der Vergangenheit genau so wenig negiert wird, wie man etwa behaupten dürfte, daß ein Haus, das vor einem Jahr erbaut wurde und nun abbrannte, auch in der Zeit jenes Jahres nicht existiert habe. Mit anderen Worten: der dingliche Charakter unbewußter Tatbestände hört mit ihrer »Bewußtwerdung« nicht auf; sie stehen hinsichtlich ihrer Dinglichkeit mit den Raumdingen auf der gleichen Stufe. Eine andere Möglichkeit der Grenze der Dauer von unbewußtem Sein ist die der Veränderung des unbewußten Seins so, wie sie als gesetzmäßig von der Freudischen Lehre von der psychischen Dynamik angesehen wird. Sie zu begreifen gibt es wie im räumlichen Dinggebiet nur die Möglichkeit der Kausalerkenntnis. Den unbewußten Gegenständen kommt keine weitergehende, von den kausalen Bestimmungen unabhängige Dauer zu als den Raumdingen. – Der Begriff des dauernd Unbewußten, den der psychoanalytische Ansatz von unbewußtem dinglichem Sein anzunehmen uns nötigt, trifft, wie wir um der terminologischen Klarheit willen anzumerken nicht verfehlen dürfen, mit dem Begriff des dauernd Unbewußten als eines Grenzbegriffs der Erkenntnis von seelendinglichem Sein überhaupt, also mit dem Begriff der »psychischen Irrationalität« in dem von uns definierten Sinn nicht zusammen. Die Stellung jenes Grenzbegriffs in der Psychoanalyse wird uns noch eigens zu beschäftigen haben.

Die Gesetzmäßigkeit, die Freud mit dem Ausdruck »unbewußtes Wissen« belegte, war wesentlich eine Gesetzmäßigkeit, die den Zusammenhang der vergangenen, rudimentär erinnerten Erlebnisse mit meinen gegenwärtigen betraf; obwohl, wie wir uns überzeugen konnten, auch die Gesetzmäßigkeiten der vergangenen unbewußten Erlebnisse untereinander unter ihn fielen. Soweit nun auch dieser Zusammenhang seinerseits dinglicher Art ist, sieht sich Freud zu einer weiteren Differenzierung seiner Terminologie genötigt, die mit unserer Einteilung der unbewußten Gegenstände ebenfalls übereinstimmt und sie ergänzt, indem sie innerhalb der intentionalen Gegenstände weiter unterscheidet. Daß an dieser Stelle sogar die Terminologien zur Deckung gelangen, hatten wir bereits erwähnt. Den gesetzmäßigen Zusammenhang meiner vergangenen Erlebnisse, der mir in rudimentärer Erinnerung gegeben ist, bezeichnet Freud als Komplex, wobei wir wohl daran denken dürfen, daß unsere Bestimmung des dinglichen Seins allgemein von der Tatsache des Wiedererkennens ähnlicher Komplexe und der an dies Wiedererkennen sich anschließenden Erwartung seinen Ausgang nahm. Gegenüber den Komplexen, die nach unserer Bestimmung der psychischen Dinglichkeit in dem zuletzt aufgewiesenen Sinn dauernd unbewußt sein müssen, selbst nie Erlebnis sein können, nennt Freud diejenigen intentionalen Objekte rudimentärer Erinnerung, die einmal selbst Erlebnisse waren, derzeit unbewußt. Daß die dauernde Unbewußtheit auch der »Komplexe« ihre sehr genau vorgezeichneten Grenzen hat, ergab sich uns eben. Im übrigen umfaßt der Begriff des Komplexes alle gesetzmäßigen Zusammenhänge zwischen vergangenen Erlebnissen, die uns zur rudimentären Erinnerung kommen und als deren »Folgen« die Psychoanalyse unsere gegenwärtigen Erlebnisse betrachtet. Zwischen Dispositionen, Eigenschaften und Stimmungen wird in der psychoanalytischen Lehre von den Komplexen genau so wenig unterschieden, wie zwischen individuellen, von der Geschichte eines bestimmten Individuums abhängigen Komplexen und solchen, die die Psychoanalyse als Eigenschaften der Gattung aufzuzeigen unternimmt. Nach unserer Kritik der landläufigen Unterscheidungen von Stimmung, Eigenschaft, Disposition; weiter nach unserer Kritik aller charakterologischen Ontologie müssen wir die Selbstbescheidung der Psychoanalyse jenen Begriffen gegenüber nicht allein gutheißen, sondern in ihr ein besonderes Verdienst wissenschaftlichen Taktes erblicken, der seine Allgemeinbegriffe stets nach den Gegebenheiten richtet und alle solchen Allgemeinbegriffe von sich fernhält, denen auch nur der Schein einer Priorität gegenüber dem Gegebenen anhaftet. Es ist freilich nicht zu verkennen, daß auch die Psychoanalyse die Neigung hat, gewisse Begriffe zu ontologisieren, und es darf uns nicht verwundern, der ontologischen Tendenz gerade im Gebiet der Komplexe zu begegnen. Denn dies Gebiet ist es ja, dem die »bleibenden Eigenschaften« des Menschen zugehören, und jenen bleibenden Eigenschaften gegenüber ist die Neigung zum Ontologisieren begreiflicherweise am stärksten. Der »Oedipuskomplex« als allseitiges Erklärungsprinzip ist fraglos eine solche Art der Ontologisierung, und wenn er von der Ontogenesis, die der Möglichkeit nach im Zusammenhang des Gegebenen kontrollierbar bleibt, auf die Phylogenesis zurückgeführt wird, so verführt die ontologische Neigung die Psychoanalyse gar dazu, ihre Begriffe zu naturalisieren. Allein wenn man von jener phylogenetischen Interpretation absieht und unter Oedipuskomplex nichts anderes versteht als die Abbreviatur für eine überaus häufig wirksame Gesetzmäßigkeit für unser Bewußtseinsleben, so ist wider die Bildung des Begriffs, wofern nur die unter ihm befaßten Beobachtungen zutreffen, nichts Triftiges einzuwenden, und der Widerstand gegen jenen Begriff gerade, der sich an die vorgebliche Unwissenschaftlichkeit der Bildung des Begriffs anschließt, hat seinen zureichenden Grund verloren. – Eine problematische Ontologisierung innerhalb der Psychoanalyse liegt weiter, wie bereits ausgeführt, bei der Lehre von den »objektiven Traumsymbolen« vor, die als Erbteil der Gattung gedeutet werden. Aber die erkenntnistheoretische Struktur jener Lehre ist doch von wesentlich anderer Art als die der Lehre von dem Oedipus- oder dem Kastrationskomplex. Denn einmal ist für die »objektiven Traumsymbole« die Möglichkeit der empirischen Kontrolle nicht gegeben; sie sind ja nach Freuds Auffassung gerade jene Traumelemente, an die sich keine Assoziationen anschließen, die also gleichsam im immanenten Bewußtseinszusammenhang isoliert bleiben, in der Gesetzmäßigkeit ihres Auftretens nicht einsichtig sind, so daß sie durch transzendente Fakten erklärt werden müssen. Es bliebe also, selbst die Richtigkeit der Freudischen Hypothese zugegeben, transzendentalphilosophisch immer noch die Aufgabe bestehen, die Stellung jener Elemente im Zusammenhang des persönlichen Bewußtseins zu begreifen und vor allem die Möglichkeit einer Wirkung des verschollenen Gutes der Menschheit auf das gegenwärtige Bewußtsein zur Evidenz zu bringen; ein Problem, dessen Lösbarkeit nicht wahrscheinlicher ist als die des Nachweises der Abhängigkeit aller Phänomene von Gehirnvorgängen. Weiter aber erhebt sich gegen die Lehre von den objektiven Symbolen ein zweites, prinzipielleres Bedenken. Die Traumelemente, die Freud als objektive Symbole in Anspruch nimmt, sind dauernd unbewußt in einem total anderen Sinn als die Seelendinge allgemein es sind. Sie sind unbewußt schlechthin; auch wenn man dem Träumer, der letzten Instanz in allen Dingen der Traumdeutung, die präsumtiven Symbolgehalte präsentiert, vermag er es nicht, die Richtigkeit der betreffenden Deutung einzusehen; ihr Rechtsgrund ist vielmehr allein, daß nach Freuds Aussage die objektiven Symbole dazu verhelfen, den Träumen einen objektiv befriedigenden Sinn zu geben; von einem Rekurs auf das unmittelbar Gegebene kann also keine Rede mehr sein. Daß nun die Erkenntnis des Unbewußten in der Psychoanalyse nicht als vollendet gegeben gedacht werden könne, überrascht uns keineswegs. So wenig wir je sagen dürfen, daß uns die räumlichen Dinge hinsichtlich ihrer sämtlichen Qualitäten bekannt seien, so wenig dürfen wir es von den Seelendingen sagen; unsere Rede von psychischer Irrationalität wollte darauf verweisen. Diese Rede allerdings ist zu verstehen lediglich als Errichtung eines erkenntniskritischen Grenzbegriffs, die positive Aussage von der »Unerkennbarkeit der Seelendinge« ist uns bereits verwehrt; allenfalls dürfen wir von einer Grenzenlosigkeit im Fortgang unserer Erkenntnis der psychischen Zusammenhänge sprechen. Dagegen nun verfehlt sich Freud, indem er gewisse derzeit unerkennbare psychische Zusammenhänge zu schlechthin unerkennbaren, dem Bewußtseinszusammenhang gegenüber »transzendenten« macht, und es ist einzig die Konsequenz jenes unzulässigen Gebrauchs des Begriffes eines dauernd Unbewußten, wenn er die Lösung der Probleme jenes dauernd Unbewußten ebenfalls transzendent unternimmt. Sind jene Tatbestände wirklich schlechthin unerkennbar – was anzunehmen kein transzendental zureichender Grund vorliegt –, so ist jegliche Aussage über sie unberechtigt. Sind sie es nicht, so hat Wissenschaft die Aufgabe, ihre Begründung im Rahmen des Zusammenhanges des Gegebenen aufzusuchen.

Wir sind darum nochmals auf die erkenntnistheoretische Dignität der Theorie der objektiven Symbole eingegangen, weil sie für die Struktur des psychoanalytischen Denkens als solche und für dessen Verhältnis zu den Kantischen Antinomieproblemen aufschlußreich ist; nicht wegen ihrer sachlichen Wichtigkeit; sie kann aus der psychoanalytischen Disziplin fortbleiben, ohne daß jene an ihren wesentlichen Gehalten eine Einbuße erlitte. Der psychoanalytische Begriff des dauernd Unbewußten hat keinen weiteren Geltungsbereich als der Begriff der Existenz des räumlichen Dinges an sich, von dauernder Unbewußtheit schlechthin dürfen wir nur reden, wenn wir einen Grenzbegriff damit meinen, demgegenüber wir uns jeder positiven Aussage zu enthalten haben, falls wir uns nicht in Widersprüche verwickeln wollen. So wenig wir freilich den Begriff des schlechthin Unbewußten mit wissenschaftlichem Rechte handhaben dürfen, so wenig dürfen wir von einer vollendet gegebenen Erkenntnis des Unbewußten reden. Auch wenn wir die Möglichkeit der Aufklärung unbewußter Tatbestände voll in Rechnung setzen, bleibt für uns die Tatsache bestehen, daß wir auf Grund der Zusammenhangsformen unseres Bewußtseins uns stets wieder von neuem Fällen rudimentärer Erinnerung gegenüber finden; Fällen, die uns nicht als isolierte Einmaligkeiten in unserem Bewußtseinsleben zustoßen, sondern die wir notwendig auf Seelendinge, auf Komplexe, auf dauernd Unbewußtes in unserem kritisch geklärten Sinn beziehen müssen. Nach der positiven wie nach der negativen Seite bleibt das Problem der Erkenntnis des Unbewußten gebunden an die Grenzen unserer Erfahrung. Durch Erfahrung allein ist Erkenntnis des Unbewußten ausweisbar. Zur weiteren Differenzierung des Begriffs des Unbewußten gelangt Freud nicht etwa durch eine nähere Einteilung der Komplexe, sondern auf Grund seiner dynamischen Theorie von den Seelendingen. Es braucht uns das um so weniger zu befremden, als wir ja eingesehen hatten, daß im psychischen Bereich die dinglichen Individualgesetze und die kausalen Gesetzmäßigkeiten, die zwischen den Dingen gelten, von vornherein weit weniger scharf gesondert sind als im Bereich der Raumdinge; ja daß ihre durchgängige Scheidung erst einer sehr späten Stufe der psychoanalytischen Forschung vorbehalten ist. Um freilich die dynamische Differenzierung des Begriffs des Unbewußten richtig zu verstehen, müssen wir uns zunächst der erkenntnistheoretischen Grundlagen der Freudischen Dynamik insgesamt versichern.

Wir hatten den Freudischen Begriff der Absicht, der »Intention«, als doppelsinnig erkannt; manchmal bedeutete er nichts anderes, als daß die Phänomene einen »Sinn« haben, daß sie dem gesetzmäßigen Zusammenhang des Bewußtseinsganzen eingeordnet sind; manchmal sollte er die Willenshandlung als Grund anschließender Ereignisse bezeichnen. Diese Ambivalenz des Freudischen Begriffs der »Intention« könnte leicht dazu verführen, die dynamischen Relationen zwischen den Seelendingen mißzuverstehen in einer Weise, die den Begriff des Seelendinges selbst aufzulösen droht; so nämlich, daß als zwischen den Seelendingen wirkend eine von ihnen und dem Zusammenhang des Bewußtseinsganzen unabhängige Kraft naturalistisch vermutet würde, deren Wirkungsweise der Einordnung in die Bewußtseinsgesetzmäßigkeit entzogen wäre und die Konstitution und Veränderung der Seelendinge zufällig machte. Indessen diese Auffassung entspringt einem naturalistischen Mißverständnis nicht allein der Freudischen Theorie, sondern auch des Begriffs des Willens und seiner Stellung im Bewußtseinszusammenhang. Die Phänomene des Wollens sind unmittelbare, nicht weiter reduzible Gegebenheiten wie die Tatsachen der schlichten Wahrnehmung und des Fühlens. Wir sind nicht berechtigt, sie aus irgendwelchen Gesetzmäßigkeiten abzuleiten, und es wäre eine völlig irrige Auffassung von der psychoanalytischen Methode, wenn man, anstatt von den Phänomenen, auch den Willensphänomenen, auszugehen, diese Phänomene von Anbeginn bereits als »Folgen« allgemeiner Gesetzmäßigkeiten ansähe; vielmehr ist es unsere Aufgabe, auf Grund der phänomenalen Gegebenheiten zu den Gesetzen fortzuschreiten, die deren Zusammenhang bestimmen. Aber genau so wenig, wie wir wirkende Gesetzmäßigkeiten unabhängig von den Phänomenen voraussetzen und die Phänomene, das letzte unserer Erkenntnis zugängliche Material, auf solche zurückführen dürfen –, genau so wenig dürfen wir, auf Grund unserer obersten Voraussetzung, der Einheit des Bewußtseinsverlaufs, annehmen, daß irgend welche Phänomene isoliert vorkämen und dem Bewußtseinszusammenhang enthoben wären. Wir haben vielmehr die Phänomene durchgehends einzuordnen in Gesetzmäßigkeiten, die ihre Zusammenhänge unter sich befassen und ihre Stellung im Ganzen des Bewußtseinsverlaufs bestimmen; in Gesetzmäßigkeiten freilich, die nur für die Phänomene, nicht unabhängig von ihnen gelten; die auf Grund der phänomenalen Tatbestände allein gebildet sind und die modifiziert werden müssen, sobald andere Phänomene eintreten, als die, die auf Grund eben jener Gesetzmäßigkeiten erwartet wurden. Damit ist die Möglichkeit einer naturalistischen Mißdeutung der Willensphänomene als Wirkungen einer vorausgesetzten »Kraft« ebensowohl beseitigt wie die eines psychischen Determinismus, der die Willensphänomene, die doch unmittelbar gegeben sind, leugnete. Denn die Willensphänomene sind der Grund aller Begriffsbildungen, die sie zusammenfassen; die Allgemeinbegriffe dürfen nicht vorausgesetzt werden, und von einer »Willenskraft« reden heißt nichts anderes, als die allgemeine Tatsache, daß uns überhaupt Willensphänomene gegeben sind, auf einen gemeinsamen Namen bringen. Andererseits wieder verkennt die Behauptung eines psychischen Determinismus in der landläufigen Form die Tatsache, daß die Willensphänomene als solche nicht weiter zurückführbare Tatsachen sind, deren Stellung im Bewußtseinszusammenhang man wohl ausmachen, die man aber nicht auf Grund der Kenntnis ihrer Gesetzlichkeit eliminieren kann, weil diese Gesetzlichkeit ausschließlich eine Abbreviatur des Phänomenalen ist. Es ist ein ähnliches Verhältnis zwischen Willensphänomen und Gesetz wie zwischen Ding und Erscheinung im Raumgebiet. Wir dürfen wohl unsere Wahrnehmungen als Wirkungen der Dinge bezeichnen insofern, als die Dinge die Regeln sind, unter denen wir das Auftreten der Phänomene befassen, nie aber die Dinge als transzendente Ursachen der Phänomene ansehen, da ja die Dingbegriffe nur auf Grund der Phänomene gebildet sind. Damit wird zugleich auch evident, daß die Äquivokation des Begriffs der »Intention« in der Psychoanalyse zumindest erkenntnistheoretisch irrelevant ist. Denn hinsichtlich ihrer Einordnung in gesetzmäßige Zusammenhänge stehen ja die Willensphänomene mit den anderen phänomenalen Tatbeständen genau auf der gleichen Stufe. Ob das einzelne Phänomen ein Wollen ist oder nicht, ist für seine Einordnung in die psychische allgemeine Gesetzlichkeit ganz gleichgültig; die Tatsache des Wollens selbst könnte ja auf Grund jener allgemeinen Gesetzlichkeit doch ebenso wenig »erklärt« werden wie die Tatsache irgend einer Sinnesempfindung. Der »Sinn« der Phänomene aber ist allemal nichts anderes als die Stellung der einzelnen Phänomene in ihrem gesetzmäßigen Zusammenhang so, wie diese Stellung durch mein gegenwärtiges Erlebnis symbolisch zur Gegebenheit gelangt. Diese Gesetzmäßigkeit ist rein auf Grund der Phänomene gebildet und variiert mit ihnen. Sie selbst, eine allemal bloß mittelbar gegebene Tatsache, kann niemals als Wollen aufgefaßt werden, da das Wollen ja stets ein unmittelbar Gegebenes ist. Wohl aber kann die Gesetzmäßigkeit genausogut Willensphänomene unter sich befassen wie Wahrnehmungen oder Gefühle; nur sie selbst ist niemals ein Wollen. Die Freudische Rede von der »Absicht« mag darauf hindeuten, daß am Aufbau der psychischen Dingwelt Willensphänomene hervorragend beteiligt sind. Keineswegs aber ist die »Intention« im Freudischen Sinn selbst als Willenstatsache, als ein von den Bewußtseinsgesetzlichkeiten Unabhängiges zu verstehen. Im Gegenteil: mit dem Begriff der Intention werden alle Phänomene, auch die des Wollens, auf die durchgängige Gesetzlichkeit des Bewußtseins bezogen. Diese Gesetzlichkeit aber richtet sich nach den Phänomenen.

Nach der vollzogenen Klärung der Begriffe steht dem Verständnis der Freudischen Lehre von der psychischen Dynamik nichts mehr im Wege. Um dies Verständnis zu gewinnen, greifen wir auf unsere Begrenzung des Begriffs des dauernd Unbewußten zurück. Die einfachste Tatsache, an der die dauernde Unbewußtheit ihre Grenze hat, ist die, daß mir die unbewußten Tatbestände, die mir als dauernd unbewußt galten, bewußt werden; d.h. daß ich die einzelnen unter sie fallenden vergangenen Erlebnisse mir in klarer und deutlicher Erinnerung vergegenwärtige und die Gesetzmäßigkeit ihres Zusammenhanges erkenne; zugleich auch die Gesetzmäßigkeit, die regelhaft umschreibt, daß diese Tatsachen mir bis jetzt nicht bewußt im prägnanten Sinn wurden. Mit dem Bewußtwerden der einzelnen vergangenen und bislang unbewußten Phänomene und der Gesetzmäßigkeit ihres Zusammenhanges hört das unbewußte Seelending zu bestehen auf; wissenschaftliche Erkenntnis nun hat diese Veränderung des Seelendinges nicht als ein isoliertes Faktum hinzunehmen, sondern im gesetzmäßigen Zusammenhang des Bewußtseinsganzen zu verstehen. Dies Verständnis aber ist auf Grund der Beschaffenheit des Seelendinges, auf Grund der Kenntnis allein des betreffenden Individualgesetzes nicht zu gewinnen, da ja die auf Grund des Individualgesetzes erwarteten Phänomene – etwa, im prototypischen Gegenstandsbereich der Psychoanalyse, gewisse neurotische Symptome nach vollzogener Analyse des Kranken – eben nicht eintreten. Die Psychoanalyse muß also, um zu einem Verständnis der betreffenden Phänomene zu gelangen, höhere Gesetzmäßigkeiten aufsuchen, denen sowohl das Seelending wie die Tatsache des Nichteintretens bestimmter, auf Grund des individualgesetzlichen Zusammenhanges – wenn auch nur rudimentär – erwarteter Phänomene unterstehen. Das Postulat der kausalen Erklärung psychischer Tatsachen besagt nicht mehr als die Forderung, eine solche Gesetzmäßigkeit aufzusuchen, ohne daß durch jenes Postulat irgendwelche Konsequenzen für die unmittelbar gegebene Tatsache des Wollens involviert wären. Die von Freud gelehrte Dynamik des Seelenlebens aber ist nichts anderes als der Versuch, die kausale Erklärung der Veränderung von Seelendingen möglichst allseitig durchzuführen. Sie anzunehmen, braucht man es keineswegs als einen ontologischen Satz anzuerkennen, daß die Erkenntnis des Unbewußten stets und überall die betreffenden seelendinglichen Zusammenhänge aufhebe; auch die Psychoanalyse behauptet das keineswegs für alle Fälle. Es genügt vielmehr die Tatsache, daß in irgend einem Fall es sich so verhalte, um die Notwendigkeit des kausalen Verfahrens der Psychoanalyse zureichend zu rechtfertigen. Die Psychoanalyse hat zu erklären, warum »die Symptome mit dem Wissen um ihren Sinn vergehen« (Vorl., 291), und die Antwort kann sie nicht allein auf Grund der Erkenntnis der betreffenden Seelendinge geben, sondern bedarf der Einsicht in den Zusammenhang der Seelendinge untereinander sowohl wie der Einsicht in den Zusammenhang der unbewußten Tatbestände mit den bewußten allgemein. Die Rede von einer »psychischen Arbeit« des Analysierten, die die Veränderung der unbewußten Tatbestände bewirke, wird man allein metaphorisch zu verstehen haben. Sie kann nichts anderes als die durchgehende Relation zwischen der Erkenntnis des Unbewußten und der Abnahme der Symptome bezeichnen, die empirisch festgestellt wurde; weder ist es statthaft, bei einer Analyse des Bewußtseinsverlaufs einen von dessen Gesetzmäßigkeit unabhängigen »Arbeitenden« noch eine naturalistische »Arbeit« anzunehmen, und die Erkenntnis jener Relation selbst, die die Metapher ausspricht, hat sich nur für die bisherige Erfahrung als gültig erwiesen, ohne daß aus transzendentalen Motiven ihre Gültigkeit für alle zukünftige Erfahrung behauptet werden dürfte; so daß der allgemeinen Fassung jener Relation durchaus der Charakter einer wissenschaftlichen Hypothese zukommt. – Von psychischer Kausalität ist im übrigen nicht bloß dort die Rede, wo anstelle der unbewußten Zusammenhänge bewußte treten, sondern die Bildung der Komplexe selbst und die Tatsache, daß gewisse Erlebnisgruppen der klaren und deutlichen Erinnerung nur schwer zugänglich sind, wird ebenfalls unter »Kausalgesetzen« gefaßt. Der Begriff des Triebes und der Verdrängung sind allgemeine Zusammenfassungen jener gesuchten Kausalverhältnisse; berechtigt insoweit – und nur insoweit – wie sie tatsächlich beschränkt bleiben auf die abgekürzte Darstellung der gesetzmäßigen Veränderungen, denen das Bewußtseinsleben unterliegt; fragwürdig, sobald sie von den beobachteten Phänomenen abgelöst und als metaphysische Gründe des Bewußtseinslebens hypostasiert werden. Der Begriff der Verdrängung hat erkenntnistheoretisch keine andere Bedeutung als die, die Tatsache des Fortfalls von Symptomen nach Erkenntnis des Unbewußten mit den Trieben, die Abkürzungen allgemein beobachteter Regelhaftigkeiten der Veränderung von Seelendingen sind, in einen gesetzmäßigen Zusammenhang zu bringen, für die Freuds quantitative Gleichungen, vor allem sein berühmtes Schema der Verursachung von Neurosen, eben Gleichnisse sind, ohne daß die Verhältnisse sich wirklich adäquat durch eine Funktionsgleichung ausdrücken ließen. Selbstverständlich kommt auch dem Begriff der Verdrängung lediglich die Bedeutung einer Abbreviatur zu, und zwar der Abbreviatur für ein empirisch beobachtetes Verhältnis von Bewußtsein in unserem prägnanten Sinn und unbewußten Tatbeständen, und jede erfahrungsunabhängige oder selbst erfahrungskonstitutive Hypostasis des Begriffs ist illegitim. Den hypothetisch-metaphorischen Charakter der im Begriff der Verdrängung fundierten Begriffe der »Zensur« und der »Bewußtseinsräume« hat Freud selbst immer wieder betont. Immerhin läßt sich die Differenzierung des Begriffs des Unbewußten nach dem Maß der psychischen Dynamik, deren Handhabe für Freud die hypothetischen Begriffe der Verdrängung und der Zensur bieten, recht wohl annehmen, auch ohne daß man jene hypothetischen Begriffe als transzendentale Konstituentien akzeptierte. Denn jene Differenzierung richtet sich allein danach, ob die betreffenden unbewußten Tatbestände der psychischen Dynamik unterliegen oder nicht; ob es sich einfach um rudimentär Erinnertes handelt, dessen Unbewußtheit transzendental einsichtig, aber nicht weiter zurückführbar als auf das sie unter sich befassende rudimentäre Erinnerungserlebnis ist; oder ob die Tatsache, daß der betreffende Tatbestand unbewußt ist, kausal aus der Struktur des Zusammenhanges der Seelendinge untereinander erklärt werden kann. Die Begriffe der Verdrängung und der Zensur kürzen dies erkenntnistheoretische Verhältnis lediglich ab, ohne es zu verändern. Die Unterscheidung des Vorbewußten vom Unbewußten besteht sonach zu Recht. Vorbewußt sind diejenigen unbewußten Tatbestände, für deren Unbewußtheit sich keine andere, dem Verhältnis der Seelendinge untereinander entspringende Erklärung geben läßt als der nicht weiter zurückführbare Tatbestand rudimentärer Erinnerung allein. Es muß freilich im Sinn des psychoanalytischen Hauptsatzes, daß alle Erlebnisse einen »Sinn« haben, d.h. notwendig auf das Ganze des Bewußtseinsverlaufs bezogen werden müssen, die Forderung erhoben werden, alle vorbewußten Tatbestände in die Dynamik hineinzuziehen, der ja, da sie eine transzendentale Bedingung der Konstitution von Seelendingen überhaupt ist, nicht plötzlich Grenzen gesetzt sein können. Der Begriff des Vorbewußten relativiert sich uns damit; er bezeichnet allein, als vorläufiger Grenzbegriff, diejenigen unbewußten Tatbestände, deren zureichende dynamische Erklärung bis heute noch nicht gelungen ist. Generell ist die kausale Erklärung alles Vorbewußten, freudisch gesprochen: die Erklärung auch alles bis dahin als vorbewußt Angesehenen, durch den »Mechanismus der Verdrängung« zu fordern. Der Relativität des Begriffs des Vorbewußten wird Freud gerecht, indem er ihn als Unterbegriff dem allgemeineren Oberbegriff des Unbewußten unterstellt.

Zugleich mit der erkenntnistheoretischen Interpretation und Kritik der Freudischen Dynamik des Psychischen ist uns ein Ergebnis zugefallen, das wir in unserer transzendentalen Diskussion als Resultat unserer Behandlung der Psychoanalyse versprachen: wir haben das Verhältnis des Begriffs des Unbewußten zum Problem des Determinismus aufgeklärt. Freud redet oft von einem durchgehenden Determinismus, den er vertrete, und zieht wider die »Illusion einer psychischen Freiheit« zu Felde. Wir konnten uns überzeugen, daß damit in Wahrheit keineswegs der landläufige Determinismus vertreten ist, dem ja auch Freuds Annahme willkürlicher »Akte« widerspricht, sondern daß damit nichts anderes ausgesagt ist als die notwendige und allseitige Bezogenheit unserer Erlebnisse auf das Ganze unseres Bewußtseinsverlaufs, auf die »Einheit des persönlichen Bewußtseins«. Alle unsere Erlebnisse sind gesetzmäßig insofern, als sie diesem Zusammenhang angehören. Aber dieser Zusammenhang ist gebildet allein auf Grund unserer Erlebnisse, und seine Gesetzmäßigkeit ist gänzlich abhängig vom Eintreten oder Nichteintreten unserer Erlebnisse. Insofern die Erlebnisse des Wollens selbst eine Klasse von phänomenalen, nicht weiter zurückführbaren Tatbeständen darstellen, heißt sie unter Gesetze bringen nichts anderes, als den Zusammenhang jener Phänomene im Bewußtseinsverlauf herausarbeiten, nicht aber sie als Folgen anderer Tatbestände ansetzen, von denen Kenntnis zu gewinnen wir ja eben wieder auf die Phänomene rekurrieren müßten, die sie uns erklären sollten. Es könnte scheinen, als gebe die konsequente Anwendung des Begriffs des Unbewußten Anlaß zu einer weitergehend deterministischen Deutung der Willenshandlungen, als sie mit dem transzendentalen Standpunkt vereinbar ist, da eben für alle Fälle, wo bewußte Zusammenhänge der Phänomene nicht bestehen, unbewußte angenommen werden. Allein der Schein trügt. Denn einmal ist es ja, wie wir eingehend darlegten, eines der Hauptprinzipien der Psychoanalyse, zur Erkenntnis des Unbewußten durch Rekurs auf Bewußtes, auf die Phänomene zu gelangen; niemals fungiert in der Psychoanalyse das Unbewußte als letztes Erklärungsprinzip, das als hypothetischer Grund eines vagen Determinismus benutzt würde, sondern die Psychoanalyse gründet ihre Erkenntnisse gleich der transzendentalen Methode auf die Erlebnisse und ihren Zusammenhang und hat vor der Tatsache der Willenshandlung ebensogut halt zu machen wie jene. Dann aber sind ja die Gesetze, die die Psychoanalyse aufstellt, gar nicht unzulässige ontologische Sätze, denen die Erlebnisse entspringen sollen, sondern allein Abbreviaturen für die tatsächlich aufweisbaren Zusammenhänge der Erlebnisse oder wenigstens: jene müssen keineswegs ontologisiert oder naturalisiert werden. Die Psychoanalyse, verstanden freilich streng im Rahmen unserer Interpretation, ist also um nichts deterministischer als die Transzendentalphilosophie insgesamt und intendiert keineswegs, mit dem Begriff des Unbewußten die Möglichkeit der Ableitung unmittelbar gegebener Tatsachen zu liefern, sondern ordnet allein das Gegebene toto genere in den einheitlichen Bewußtseinszusammenhang ein. Versteht man allerdings unter Determinismus eine Auffassung, die alle Phänomene als Phänomene von Dingen, als Gesetzen unterstehend nimmt – eine Auffassung, die mit dem landläufigen Begriff des Determinismus ja keineswegs übereinstimmt –, so ist die psychoanalytische Auffassung des Bewußtseinszusammenhanges allenfalls deterministisch zu nennen, insofern sie kein Erlebnis als kontingent betrachtet, sondern zur Erkenntnis der Stellung aller Erlebnisse in der Bewußtseinsgesetzlichkeit zu gelangen strebt. Aber die Transzendentalphilosophie verhält sich nicht anders. Und selbst mit jener Einschränkung des Begriffs läßt sich von Determinismus im Bereich der Psychoanalyse sowohl wie der Transzendentalphilosophie kaum reden. Denn die Erkenntnis der Stellung aller Erlebnisse im gesetzmäßigen Fortgang unseres Bewußtseins bezeichnet ja lediglich eine Aufgabe, deren vollständige Lösung die vollständige Abgeschlossenheit unseres Bewußtseinsverlaufs voraussetzt, die nicht vorausgesetzt werden kann, weil dem Fortgang unserer Erfahrung eine positive Grenze nicht gesetzt ist. Positiv von einem allgemeinen psychischen Determinismus, auch in unserem eingeschränkten Sinne, reden, heißt aber jene Voraussetzung einer vollständig gegebenen Unendlichkeit machen und verfällt darum allein schon der Kantischen Kritik der Antinomien. Wir lehnen also einmal ab einen Determinismus, der die durch die Gegebenheit vorgezeichneten Grenzen überschreitet, indem er die nicht weiter zurückführbaren Tatbestände der Willenshandlung durch dogmatische Suppositionen zu »erklären« trachtet. Wir lehnen weiter ab einen Determinismus auch von der Form, daß zwar als Erklärung allein die Zusammenfassung der Gesetzmäßigkeiten gefordert wird, die sich einsichtig einer Analyse des Zusammenhanges des Gegebenen ergeben; der aber diese durchgehend als vorfindlich vorausgesetzte Gesetzlichkeit zugleich als vollendet gegeben voraussetzt, und der die Voraussetzung dieser positiven Gegebenheit dadurch zum Ausdruck bringt, daß er mit Begriffen einer allgemein wirksamen Gesetzlichkeit operiert, während in Wahrheit die Einsicht in jene Gesetzlichkeit eine zwar klar vorgeschriebene, aber keinesfalls als vollendet denkbare Aufgabe der Erkenntnis ist. Als Aufgabe der Erkenntnis allerdings halten wir die Forderung, alle psychischen Tatbestände ihrer Stellung im Bewußtseinszusammenhang nach einsichtig zu machen, aufrecht und sehen in der Psychoanalyse ein Mittel, in Übereinstimmung mit der Transzendentalphilosophie durch Erkenntnis der unbewußten Zusammenhänge die Lösung jener Aufgabe zu fördern.

Wir haben endlich die psychoanalytische Auffassung des Verhältnisses von physischem und psychischem Sein, des Verhältnisses von Leib und Seele, kurz zu erörtern und mit den Ergebnissen zu vergleichen, zu denen wir gelegentlich unserer Diskussion der »Elemente der transzendentalen Seelenlehre« gelangten. Wenn Freud das »Woher« eines Symptoms – wofür wir ja allgemein »eines psychischen Tatbestandes« einsetzen dürfen – in Eindrücken sucht, die »von außen gekommen sind« (Vorl., 294), so widerstreitet das keineswegs unserer Auffassung von der Geschlossenheit des Bewußtseinszusammenhanges. Waren wir doch in unserer transzendentalen Erörterung zu dem Resultat gelangt, daß darum zwischen physischer und psychischer Welt sehr wohl gesetzmäßige Beziehungen obwalten können, weil physische und psychische Welt nur auf Grund verschiedener Weisen der Begriffsbildung konstituiert sind. Wir sind auch mit der Psychoanalyse zu der Folgerung bereit, daß die Begründung der unbewußten Tatsachen, der Neurosen zumal, nicht allein durch die Analyse des Individuums geleistet werden kann, obwohl sie an dessen Erlebnissen ihre letzte Instanz hat, sondern daß zur Deutung sehr wohl auch die Umwelt des Individuums, vor allem die sozialen Verhältnisse, unter denen es lebt, herangezogen werden muß. Wenn dagegen Freud das »Wozu« der Symptome, ihren »Sinn« in der ausgiebig erörterten Bedeutung des Wortes, als »endopsychisch«, als unräumlich ansieht, so ist damit nicht mehr geschehen als unsere Definition der Seelendinge reproduziert, der Seelendinge, die die eigentlichen Gegenstände aller psychoanalytischen Forschung sind. Nur Eindruckserlebnisse können gleichzeitig als Phänomene raumdinglichen und seelendinglichen Zusammenhängen angehören; die Zusammenhänge, die wir als die seelendinglichen bezeichnen, charakterisieren sich gerade dadurch, daß sie räumlich nicht lokalisierbar sind, und der »Sinn« der Phänomene im psychoanalytischen Verstande des Wortes ist ja, wie wir sahen, nichts anderes als der gesetzmäßige Zusammenhang, dem die unbewußten Tatbestände angehören. So ist es auch zu verstehen, daß Freud die Unterscheidung der Psychoneurosen von den Aktualneurosen danach vornimmt, daß Aktualneurosen »keinen Sinn haben«. Sinn ist für Freud allemal nur der seelendingliche Zusammenhang, und Aktualneurosen sind für Freud solche Erkrankungen des Nervensystems, die in ihrer Abhängigkeit von physischen Ursachen einsichtig, aber nicht als durch seelendingliche Zusammenhänge bedingt erkennbar sind; wobei immerhin die Forderung bestehen bleibt nachzuweisen, in welcher Weise nun der gesetzmäßige Zusammenhang zwischen dem Physischen und dem Psychischen sich konstituiert; eine Aufgabe, der man mit den Mitteln der herkömmlichen Psychologie und Physiologie nicht genügen konnte und an deren Lösung die Psychoanalyse teilzunehmen berufen scheint, wofern es ihr gelingt aufzuweisen, daß auch jene neurotischen Symptome einen »Sinn« haben, im seelendinglichen Zusammenhang eine bestimmte Stellung einnehmen, was recht wohl erwartet werden kann. – Wenngleich also die Psychoanalyse eine explizite Theorie des Zusammenhanges von physischer und psychischer Welt nicht bietet, darf sie doch auf Grund der gelegentlichen Bestimmungen, die Freud in jenem Problemkreis trifft, getrost betrachtet werden als in Übereinstimmung befindlich mit den Lehrmeinungen der Transzendentalphilosophie über das Leib-Seele-Problem, und ihrer transzendentalphilosophischen Ergänzung steht hier nichts im Wege.

Wir glauben damit unseren Versuch einer erkenntnistheoretischen Interpretation der Psychoanalyse beschließen zu dürfen. Sie hat sich uns erwiesen als eine Methode zur Erkenntnis des Unbewußten in eben dem Sinne, in dem wir von jener Erkenntnis als einer wissenschaftlichen Aufgabe redeten: wir fanden sie als Methode und ihren Grundbegriffen nach in Übereinstimmung mit der transzendentalen Methode, fanden viele transzendentale Bestimmungen in ihrem Fortgang wieder und konnten feststellen, daß auch ihre transzendental nicht ableitbaren wesentlichen Befunde sich der transzendentalen Seelenlehre einfügen, deren »Verlängerung« darstellen. Wir mußten freilich an manchen dogmatischen und hypothetischen Hilfsbegriffen Kritik üben und durchwegs auf eine schärfere Unterscheidung tatsächlicher Erkenntnisse und hypothetischer Sätze drängen, als sie, aus erkenntnispraktischen Gründen, von der Psychoanalyse selbst vollzogen wird. Aber prinzipiell hält die psychoanalytische Methode der Erkenntniskritik stand. Die Einsicht in ihre Struktur erweist zugleich die empirisch wissenschaftliche Fruchtbarkeit des transzendental geklärten Begriffs des Unbewußten, dem wir als Kernstück der psychoanalytischen Disziplin wieder begegnen konnten.

 
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