Man sollte Tiefkühlkost nach dem Auftauen nicht wieder einfrieren
Stimmt nicht. Ein typisches Beispiel dafür, dass ein gut gemeinter und sinnvoller Ratschlag, wenn er zu wörtlich genommen wird, zu absurdem Verhalten führen kann. Wer ein aufgetautes Stück Fleisch lieber zwei Tage im Kühlschrank aufbewahrt, weil es durchs Wiedereinfrieren gesundheitsschädlich werden könnte, gefährdet sich sogar eher.
Die entsprechenden Hinweise auf allen europäischen Tiefkühlpackungen sind nur als Warnung gedacht – und sollen vielleicht auch die Hersteller vor Schadenersatzforderungen bewahren. Denn anders als beim Kochen werden beim Einfrieren die Mikroorganismen, Bakterien oder Salmonellen, in der Nahrung nicht getötet. Sie fallen bei minus 18 Grad nur in Kältestarre und können nach dem Auftauen ihr übles Werk weiter tun. Essen, das schon «Antauschäden» hat (so heißt das in der Fachsprache), wird also durchs Einfrieren nicht wieder genießbar. Außerdem macht das mehrfache Auftauen die Nahrung weder ansehnlicher noch vitaminreicher. Deshalb ist es sinnvoll, nur so viel aufzutauen, wie man wirklich essen will.
Für den Fall, dass man dann doch etwas ein zweites Mal einfrieren will, gibt der AID-Verbraucherdienst ein plausibles Kriterium: «Das Wiedereinfrieren ist aus hygienischer Sicht immer dann möglich, wenn die Frage: ‹Könnte das Lebensmittel jetzt zubereitet und/oder verzehrt werden?› mit einem uneingeschränkten Ja beantwortet werden kann.»