Stimmt. Machen wir ein Gedankenexperiment: Um eine helle Lampe lässt man mit einer mechanischen Konstruktion eine kleine, kreisförmige Scheibe mit einer Umdrehung pro Sekunde rotieren. Das Scheibchen wirft einen Schatten, der mit der Entfernung immer größer wird. Aber auch seine Geschwindigkeit wächst mit der Entfernung. Eine Leinwand, die in einem Abstand von zehn Metern aufgestellt ist, überstreicht der Schatten mit einer Geschwindigkeit von etwa 63 Metern pro Sekunde. Ist die Lampe hell genug, um bis zum Mond zu strahlen (unrealistisch, aber nicht prinzipiell unmöglich), so bewegt sich der Schatten auf der Mondoberfläche rechnerisch mit 2,4 Millionen Kilometern pro Sekunde – und das ist die achtfache Lichtgeschwindigkeit.
Muss sich nun Einstein im Grab umdrehen, der doch gesagt hat, dass nichts schneller sein kann als das Licht? Einstein bezog sich auf Materie und Energie, also Dinge, die aus Elementarteilchen bestehen. Die würden bei Lichtgeschwindigkeit eine unendliche Masse bekommen. Ein Schatten ist aber nicht «etwas», sondern die Abwesenheit von Licht. Hier wird nichts bewegt und beschleunigt, daher gibt es auch keinen Widerspruch zur Relativitätstheorie.
Ja, mag man einwenden, und wie ist es, wenn man das Experiment variiert und statt des Schattens den Lichtpunkt eines Laserpointers rotieren lässt? Der würde sich dann ebenfalls mit 2,4 Millionen Kilometern pro Sekunde über die Mondoberfläche bewegen. Aber auch hier gilt: Der Lichtpunkt ist kein Gegenstand, und deshalb werden auch dabei keine physikalischen Prinzipien verletzt. Denn bei dem Punkt handelt es sich um ständig neue Photonen, von denen jedes einzelne mit ganz gewöhnlicher Lichtgeschwindigkeit von der Erde zum Mond fliegt. Insbesondere kann man diesen überlichtschnellen Punkt nicht dazu nutzen, Informationen vom einen Rand der Mondscheibe zum anderen zu übermitteln. Einstein kann in Frieden ruhen, seine Gesetze werden durch Schatten und Lichtpunkte, die schneller sind als das Licht, nicht in Frage gestellt.