Man muss seinen Personalausweis immer dabeihaben
Stimmt nicht. Auch wenn für alle Bundesbürger ab 16 Jahren die sogenannte Ausweispflicht gilt. Das heißt aber nur, dass sie einen Personalausweis besitzen müssen, ersatzweise reicht ein Reisepass. Eine gesetzliche «Mitführungspflicht» gibt es nicht. Im Land Brandenburg steht das sogar im Gesetz. Eine Ausnahme: Sie tragen bestimmte Waffen mit sich, wovon wir jetzt einmal nicht ausgehen wollen.
Trotzdem ist es manchmal ratsam, seinen Ausweis dabeizuhaben. Die Polizei ist nämlich in gewissen Situationen berechtigt, die Personalien festzustellen, zum Beispiel bei politischen Demonstrationen oder im Rotlichtmilieu. Wer sich da nicht ausweisen kann, der wird dann schon mal mit auf die Wache genommen, zur «Feststellung der Personalien», auch wenn er sich nichts hat zuschulden kommen lassen. Wer also keinen Wert darauf legt, eine Nacht in einer Zelle zu verbringen, der sollte zumindest in solchen Situationen ein Ausweispapier dabeihaben.
Wie sieht es bei Auslandsreisen aus? Überall, wo es Passkontrollen gibt, wird der Ausweis oder Pass ohnehin kontrolliert. Mit dem Schengener Abkommen sind zwar die Grenzkontrollen zwischen vielen europäischen Ländern abgeschafft worden, trotzdem sollte man auch bei Reisen in diese Länder den Personalausweis in der Tasche haben (Österreicher sind sogar gesetzlich dazu verpflichtet). Man muss sich auch im Ausland grundsätzlich ausweisen können, und in diesen Situationen kann man eben nicht mal schnell nach Hause gehen und das Dokument holen. Außerdem sind die Bestimmungen in den Schengen-Ländern unterschiedlich, in den Niederlanden zum Beispiel ist die Mitführung des Personalausweises Pflicht. Deshalb: Nie ohne Ausweis ins befreundete Ausland!