Das Lied «Happy Birthday» ist urheberrechtlich geschützt
Stimmt. Das Lied «Happy Birthday to You» hieß ursprünglich «Good Morning to All». Im Jahr 1893 wurde es von zwei Erzieherinnen geschrieben, den Schwestern Mildred und Patty Hill aus Louisville in Kentucky, die das Lied morgens mit den Kindern in ihrem Kindergarten sangen. Der Ursprung des Geburtstagstextes liegt im Dunkeln. Er tauchte 1924 das erste Mal in gedruckter Form auf.
Eine dritte Hill-Schwester, Jessica, führte Anfang der dreißiger Jahre einen Prozess gegen die Verwendung des Liedes in einem Broadway-Musical. Zusammen mit einem Musikverlag, der Clayton F. Summy Company, sicherte sie sich im Jahr 1935 das Copyright für das Stück und veröffentlichte es. Damit war die Kombination von Melodie und Text geschützt («Good Morning to All» darf dagegen jeder singen). Das Urheberrecht ist indes kompliziert und von Land zu Land verschieden. In den USA galt es damals für maximal 56 Jahre nach der Erstveröffentlichung. Diese Frist wurde jedoch immer wieder verlängert und beträgt heute 95 Jahre – also ist das Geburtstagslied bis 2030 geschützt. In Europa dagegen ist die gängige Frist 70 Jahre nach dem Tod des letzten Urhebers. Da Patty Hill 1946 starb, gilt der Schutz noch bis 2016. Der Musikverlag ist inzwischen im Konzern AOL Time Warner aufgegangen. Den Erben und dem Verlag bringt das Lied heute noch etwa zwei Millionen Dollar pro Jahr ein. Wenn es in einem Film gesungen wird, kann der Zuschauer sicher sein, dass es im Abspann erwähnt wird – und dass für die Verwendung des Lieds Tantiemen geflossen sind.
Trotzdem darf man im Familienkreis weiterhin «Happy Birthday» singen – der Schutz bezieht sich auf die kommerzielle Verwertung und die öffentliche Aufführung. Grenzwertig ist es, wenn etwa in einer öffentlich zugänglichen Kneipe ein spontanes Ständchen gegeben wird – aber wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.