Die katholische Kirche zahlt für bis zu drei von Priestern gezeugte Kinder Alimente
Stimmt nicht. Natürlich kann ich nicht meine Hand dafür ins Feuer legen, dass nicht schon einmal irgendwo auf der Welt ein Bistum für einen seiner Priester solche Zahlungen geleistet hat, vielleicht sogar mit der Absicht, die unangenehme Affäre damit unter den Teppich zu kehren. Aber gibt es tatsächlich eine solche Regel, nach der die Kirche sozusagen die Haftung für die «Betriebsunfälle» der Gottesmänner übernimmt?
Carsten Horn, Pressesprecher des größten deutschen Bistums in Köln, bemerkt auf die Frage lediglich trocken, dass auch für katholische Priester das «Verursacherprinzip» gelte – jeder Geistliche muss also für die Folgen seiner Taten selbst aufkommen.
Vom Personalchef des Bistums, Prälat Johannes Bastgen, kommt dann noch eine offizielle Erklärung: «Mir ist keine Regel bekannt, wonach die katholische Kirche für bis zu drei Kinder, aber auch nicht bei nur einem Kind die Zahlung von Alimenten übernimmt. In den uns bekannten ganz wenigen Fällen kommt jeder betroffene Priester aus seinen persönlichen Einkünften für den Unterhalt seines Kindes auf.»
Und es gibt eigentlich keinen Grund, an den Worten des Prälaten zu zweifeln – denn Priester sind ja keine mittellosen Kirchendiener, sondern sie bekommen ein durchaus respektables Gehalt, von dem sie (rein theoretisch) im Fall der Fälle auch den Unterhalt für ein, zwei oder gar drei uneheliche Kinder bezahlen könnten.