Angebrochene Sonnencremes vom vergangenen Jahr soll man nicht mehr benutzen, weil sie keinen Schutz mehr bieten
Stimmt nicht. Bei Kosmetika sind die gesetzlichen Regelungen zur Kennzeichnung relativ lax: Nur wenn sich Cremes und Lotionen nach der Herstellung weniger als 30 Monate in der ungeöffneten Tube halten, muss das vermerkt werden, ansonsten müssen die Packungen weder ein Haltbarkeits- noch ein Herstellungsdatum tragen, auch wenn Verbraucherverbände das seit Jahren fordern. Der Verbraucher kann also nicht ohne weiteres beurteilen, ob die zweieinhalb Jahre Mindesthaltbarkeitsdauer schon abgelaufen sind.
Es muss aber niemand Angst haben, dass der Lichtschutz in einem Jahr rapide nachlässt. Es gibt zwei Sorten von Substanzen, die vor der schädlichen Wirkung der UV-Strahlen schützen: Beim physikalischen Schutz reflektieren winzige Partikel die Strahlen; beim chemischen Schutz nehmen Moleküle die Energie der Strahlung in sich auf und geben sie als unschädliche Wärmestrahlung wieder ab. Beide Arten von Sonnenschutz sind chemisch recht stabil.
Wenn die Packung einmal geöffnet wurde, sinkt grundsätzlich die Haltbarkeit. Die Mittel werden ja nicht in einer klinisch sauberen Umgebung angewandt, und es können zum Beispiel Bakterien eindringen und die Cremes zersetzen. «Eine normale Kontamination mit Sand und Badewasser sollten die Substanzen aber aushalten», sagt Heiner Gers-Barlag von der Firma Beiersdorf. Faustregel: Eine angebrochene Sonnencreme, die noch einen passablen Eindruck macht – also nicht ranzig riecht und ihre ursprüngliche Konsistenz hat –, kann man ohne Bedenken auch noch nach einem Jahr benutzen.