Der Busfahrer darf die Annahme von Ein- und Zwei-Cent-Münzen verweigern
Stimmt. Münzen sind zwar genauso «gutes» Geld wie Banknoten. Sie sind ein gesetzliches Zahlungsmittel, und wer den Cent nicht ehrt …
Allerdings hat der Gesetzgeber auch ein Herz für die Empfänger, die all das ganze Kleingeld zählen müssen. Deshalb gibt es im Münzgesetz (MünzG) den Paragraphen 3, und der beschränkt die Zahl der Münzen, die jemand annehmen muss.
Eigentlich bezieht sich der Paragraph auf Euro-Gedenkmünzen. Die muss man nur bis zum Gesamtbetrag von 200 Euro annehmen. Aber dann steht da noch der Satz: «Erfolgt eine einzelne Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch in deutschen Euro-Gedenkmünzen, ist niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen; dies gilt auch dann, wenn der Gesamtbetrag 200 Euro unterschreitet.» Das heißt also: Der Busfahrer muss nicht akzeptieren, dass jemand seinen Zwei-Euro-Fahrschein mit Ein- und Zwei-Cent-Münzen bezahlen will, aber auch ein Restaurant darf etwa bei einer Rechnung über 100 Euro die Bezahlung mit Münzen ablehnen. Übrigens ist die Regel heute klarer als zu D-Mark-Zeiten, als noch nach der Höhe des Betrages differenziert wurde.
Ich nehme an, dass die Verkäufer von Brautschuhen das Gesetz nicht so streng auslegen.