Lebensmittel sind nur bis zum aufgedruckten Termin haltbar
Stimmt nicht. Die meisten Verbraucher wissen nicht, dass es zwei unterschiedliche Ablaufdaten für Lebensmittel gibt: das Mindesthaltbarkeitsdatum und das Verbrauchsdatum, beide in der Verordnung zur Kennzeichnung von Lebensmitteln geregelt.
Bis zum Mindesthaltbarkeitsdatum («mindestens haltbar bis …») garantiert der Hersteller den einwandfreien Zustand eines Lebensmittels, oft mit einer Einschränkung wie «bei kühler Lagerung». Meist ist das Produkt danach noch genießbar, es darf sogar, mit deutlichem Hinweis versehen, noch verkauft werden – aber dann haftet der Händler, wenn die Ware verschimmelt oder sonst wie ungenießbar ist. Mikrobiologisch sehr leicht verderbliche Lebensmittel, etwa Fleischwaren, sind dagegen mit einem Verbrauchsdatum zu versehen («verbrauchen bis …»). Ist dieses abgelaufen, darf die Ware auf keinen Fall mehr verkauft oder umgepackt werden, siehe Gammelfleischskandal. Den Lebensmitteln sieht man den schlechten Zustand nicht unbedingt an, deshalb sollte man Fleisch mit abgelaufenem Verbrauchsdatum aus dem Kühlschrank entsorgen. Beim Mindesthaltbarkeitsdatum dagegen kann man durchaus seinen fünf Sinnen trauen. Milch zum Beispiel hält sich bei guter Kühlung meist ein paar Tage länger frisch, als auf der Packung steht.