6

»Kevin Bormann«, schnitt die Stimme des Staatsanwalts durch den Gerichtssaal, »angeklagt wegen Körperverletzung mit Todesfolge.« Er hielt ein Dokument in die Höhe. »Die Obduktion ergab Tod durch Genickbruch sowie einen Bruch der Halswirbelsäule. Außerdem wurden diverse alte Hautunterblutungen und ein älterer Rippenserienbruch rechtsseitig festgestellt.«

Rippenbruch, dachte der Junge. Er hatte das Bild, als der neue Freund seiner Mama ihr in die Rippen getreten hatte, noch vor Augen wie die Szene aus einem Horrorfilm.

Der Junge schaute den Mann an. Den neuen Freund seiner Mama. Den Mann, der sie umgebracht hatte. Der dem Jungen nun gegenüber saß und abwechselnd blöde und desinteressiert in die Gegend glotzte. Der Junge wünschte sich nichts sehnlicher, als dass man diesem Mann sehr weh tat. Das war sein allergrößter Wunsch.

»Das bedeutet«, fuhr der Staatsanwalt fort, »dass Bormann seine Lebensgefährtin des Öfteren verprügelt und misshandelt hat.« Er schaute den Jungen an. »Kannst du das bestätigen? Was hat er mit deiner Mutter gemacht?«

Der Junge antwortete wie in Trance. »Er hat Mama oft getreten und gehauen.« Er merkte, wie ihm Tränen in die Augen schossen. »Und einmal hat er sie geboxt, die Treppe runtergeschubst und dann noch einmal zugetreten. Er hat …« Schluchzer erstickten seine Stimme.

Der Pflichtverteidiger, der mit hochmütiger Miene neben Bormann saß und eine Büroklammer verbog, hob die Stimme. »Du weißt, Junge, dass du vor Gericht nicht lügen darfst!«

»Was erlauben Sie sich!«, fuhr der Staatsanwalt ihn an. »Wir vernehmen den Jungen als Zeugen, und Sie bezichtigen ihn der Lüge?«

Die Frau vom Jugendamt, die den Jungen begleitete, drückte seine Hand, sagte aber nichts.

Der Junge nahm seinen ganzen Mut zusammen. »Sie können die Nachbarin fragen, die immer das Geschrei gehört hat«, sagte er. »Und den Polizisten, der bei uns war.«

Der Blick des Staatsanwalts richtete sich auf die Nachbarin, die ebenfalls im Zeugenstand saß.

»Stimmt das?«, fragte er. »Ist es häufig zum Streit gekommen? Und wenn, warum haben Sie nicht eingegriffen? Sie wissen, dass es den Straftatbestand der Unterlassung gibt?«

»So schlimm …«, die Frau schien nach Worten zu suchen, »so schlimm war es …« Sie senkte den Blick, war bemüht, dem Jungen nicht in die Augen zu schauen.

»So schlimm war es nicht, möchte die Zeugin sagen«, meldete der Anwalt sich zu Wort. »Der Junge übertreibt!«

Der Junge übertreibt.

Da wurde dem Jungen klar, was hier passierte: Die Nachbarin hatte ihm damals die Hilfe verweigert, und jetzt log sie auch noch. Und irgendetwas sagte seinem Verstand, der dem eines normalen Zehnjährigen weit überlegen war, dass die Frau damit durchkommen würde. Dass hier alle gegen ihn waren. Dass es in diesem Land offenbar erlaubt war, dass ein Mann einem die Mama wegnahm, indem er sie umbrachte.

Doch alles in ihm wehrte sich dagegen. Das konnte doch nicht sein? Am Ende würde doch alles gut werden? Ja, bestimmt. So wie damals zu Weihnachten. Auch wenn das ganze Jahr furchtbar gewesen war und das Geld nie gereicht hatte, war Weihnachten immer alles wieder in Ordnung gewesen. So würde es auch diesmal kommen. Oder etwa nicht?

»Hohes Gericht«, sagte der Anwalt. »Wie Sie sehen, ist die Beweislage äußerst unklar. Außerdem, wenn man den Befragungen der Nachbarn glauben darf: Warum behauptet die Staatsanwaltschaft so genau zu wissen, dass die älteren Verletzungen gerade von meinem Mandanten stammen? Sie können die älteren Verletzungen der Frau meinem Mandanten gar nicht zuweisen. Bei der«, damit meinte er die Mutter des Jungen, »sind doch die Männer ein und aus gegangen.« Er wandte sich an Bormann. »So war es doch?«

»Klar«, sagte der mit schwerer Zunge und glotzte in den Saal wie ein Frosch, der unter der Wasseroberfläche hervorschaut, »die Schlampe hat mehr Schwänze gesehen als ’ne Schützenfesttoilette.«

Der Kopf des Staatsanwalts zuckte nach vorne. »Ich beantrage eine Geldstrafe für den Angeklagten wegen obszöner Verleumdung des Opfers!«

Der Richter schreckte aus seinen Gedanken auf. »Noch eine solche Bemerkung, Herr Angeklagter, und die Geldstrafe wird fällig!«

Bormann schloss den Mund und musterte seinen Anwalt mit stumpfem Blick.

Dem Staatsanwalt war seine Wut deutlich anzusehen, als er sich dem Verteidiger zuwandte. »Die tödlichen Verletzungen der Frau wurden von Ihrem Mandanten bewusst in Kauf genommen, das haben Obduktion und DNA-Analyse eindeutig ergeben.«

»Bewusst in Kauf genommen«, äffte der Anwalt ihn nach, »dass ich nicht lache. Und wir wissen doch alle, dass in diesem Milieu gelegentliche Prügeleien und Schubsereien zum Alltag gehören.«

»Zum Alltag?«, herrschte der Staatsanwalt den Verteidiger an. »Er hat die Frau die Treppe hinuntergestoßen und ihr das Genick gebrochen. Was ist das, wenn es Ihrer Ansicht nach zum Alltag gehört? Eine Rückenmassage?«

»Spielen Sie hier nicht den Sozialromantiker, Herr Verteidiger«, mahnte der Richter den Anwalt. »Einen Menschen zu töten ist keine Schubserei.«

Der Verteidiger nickte. »Zugegeben, mein Mandant«, er blickte Bormann mitleidig an, »leidet unter einer schweren Alkoholabhängigkeit. Während der Tat war er nach eigener Aussage im Vollrausch. Das psychiatrische Gutachten hat das bestätigt. Wir können also gemäß Paragraf 20 StGB von einer aufgehobenen Schuldfähigkeit ausgehen.« Er las vor: »Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.«

»Dass ich nicht lache«, entgegnete der Staatsanwalt. »In diesem Fall liegt weder eine krankhafte seelische Störung noch eine Bewusstseinsstörung vor. Und auch kein Schwachsinn.« Er schaute abschätzig auf Bormann. »Auch wenn der Angeklagte diesen Eindruck macht.«

»Sie scheinen die Gesetze nicht zu kennen, verehrter Kollege.« Der Anwalt hatte schon wieder ein Buch zur Hand. »Paragraf 21 StGB: Ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in Paragraf 20 bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert, so kann die Strafe nach Paragraf 49, Absatz 1, gemildert werden.« Er hob den Blick. »Das spricht in jedem Fall gegen eine Gefängnisstrafe für meinen Mandanten.«

Der Richter meldete sich wieder zu Wort. »Zuerst hören wir uns an, was die psychiatrische Gutachterin dazu sagt.« Er nickte einer elegant gekleideten Frau zu. Diese hielt mit gestelzter Stimme einen langen Vortrag, angefangen mit der schweren Kindheit des Angeklagten und den Misshandlungen durch seinen gewalttätigen Vater.

Der Junge verstand nicht alles, was die Frau sagte, begriff aber, dass sie der Meinung war, Mamas böser Freund sei gar nicht an allem schuld, was er Mama angetan hatte. Wenn überhaupt, sei der Alkohol schuld daran. Damals, als der Junge selbst von Kevin misshandelt worden war, war es derselben Psychiaterin völlig egal gewesen. Misshandlungen spielten offenbar nur eine Rolle, wenn man Täter war. Niemals, wenn man Opfer war.

Die Frau sprach mit sonorer Stimme weiter.

Das kann doch nicht sein, dachte der Junge. Mama und die Lehrer haben doch immer gesagt, man muss dazu stehen, wenn man was falsch gemacht hat. Gilt das nur für Kinder, nicht für Erwachsene?

Währenddessen ratterte die erlesen gekleidete Dame weiter ihr Gutachten herunter. Sie schloss damit, sie könne eine aufgehobene Schuldfähigkeit wegen eines Vollrausches zum Tatzeitpunkt nicht ausschließen.

So einfach ist das?, fragte sich der Junge. Man musste sich nur betrinken, schon kann man tun und lassen, was man will? Sind so die Gesetze in diesem Land? In unserem Land konnte er nicht mehr sagen, denn es verband ihn nichts mehr mit diesem Ort.

Der Junge umklammerte die Hand der Frau vom Jugendamt, während er wieder Tränen in den Augen spürte. In was für einer ungerechten Welt lebte er?

***

Nach schier endlosen Verhandlungen wurde das Urteil verkündet.

»Der Angeklagte Kevin Bormann«, begann der Richter, »leidet an einer schweren Alkoholabhängigkeit. Er hat sich einer Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht, begangen an Chantal Wauer. Die Tat wurde im Vollrausch verübt. Eine nicht vorhandene Zurechnungsfähigkeit nach Paragraf 20 StGB kann damit nicht ausgeschlossen werden. Unbestreitbar liegt bei dem Fall eine verminderte Schuldfähigkeit oder schwere Störung gemäß Paragraf 21 StGB vor.« Er hatte das gleiche Buch in der Hand, aus dem auch der Anwalt vorgelesen hatte, als hätte der dem Richter seine Worte ins Ohr geflüstert. »Der Angeklagte Kevin Bormann nimmt bekanntermaßen alkoholische Getränke und andere berauschende Mittel im Übermaß zu sich. Die an Chantal Wauer begangene Tat erfolgte ebenfalls im Alkoholrausch. Das Gericht kann daher eine aufgehobene Schuldfähigkeit nicht ausschließen und verurteilt den Angeklagten Kevin Bormann zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, gemäß Paragraf 64 StGB, da die Gefahr besteht, dass der Angeklagte infolge seines Hangs zum missbräuchlichen Alkoholkonsum weitere rechtswidrige Taten begehen wird.«

Der Verteidiger hörte mit lauerndem Blick zu, da er das Strafmaß noch nicht kannte. Bormann selbst saß blöde dreinblickend neben ihm, starrte auf seine tätowierten Unterarme oder stierte Löcher in die Luft, als ginge ihn das alles gar nichts an.

Währenddessen fuhr der Richter fort: »Das Gericht möchte verhindern, dass weitere Gewalttaten folgen. Gleichzeitig geht das Gericht davon aus, dass eine konkrete Aussicht besteht, den Anklagten Bormann durch die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zu heilen und damit von der Begehung künftiger rechtswidriger Taten abzuhalten, die auf seinen Hang zum Alkoholmissbrauch zurückzuführen sind.« Er ließ den Blick durch den Gerichtssaal schweifen. »Die Einweisung in den Zwangsentzug erfolgt unverzüglich und wird auf eine Dauer von zwölf Wochen festgesetzt.«

Der Junge verstand nicht alles, was hier gesagt wurde. Er sah nur den Richter an seinem Pult, den Verteidiger mit seinem höhnischen Grinsen, den Staatsanwalt, dem vor Empörung der Mund offen stand, und schließlich Bormann. Er grinste den Jungen zähnefletschend an.

Hinter dessen Tränenschleier versank alles in einer grauen Welt der Verzweiflung.

Final Cut, Seelenangst, Todeswächter
titlepage.xhtml
toc.html
about-the-book.html
about-the-author.html
title-page.html
copyright-page.html
part-001.html
part-001-quote.html
part-001-prologue.html
part-001-chapter-001.html
part-001-chapter-001-sub-001.html
part-001-chapter-001-sub-002.html
part-001-chapter-001-sub-003.html
part-001-chapter-001-sub-004.html
part-001-chapter-001-sub-005.html
part-001-chapter-001-sub-006.html
part-001-chapter-001-sub-007.html
part-001-chapter-001-sub-008.html
part-001-chapter-001-sub-009.html
part-001-chapter-001-sub-010.html
part-001-chapter-001-sub-011.html
part-001-chapter-001-sub-012.html
part-001-chapter-001-sub-013.html
part-001-chapter-001-sub-014.html
part-001-chapter-001-sub-015.html
part-001-chapter-001-sub-016.html
part-001-chapter-001-sub-017.html
part-001-chapter-001-sub-018.html
part-001-chapter-001-sub-019.html
part-001-chapter-001-sub-020.html
part-001-chapter-001-sub-021.html
part-001-chapter-001-sub-022.html
part-001-chapter-001-sub-023.html
part-001-chapter-001-sub-024.html
part-001-chapter-001-sub-025.html
part-001-chapter-001-sub-026.html
part-001-chapter-001-sub-027.html
part-001-chapter-001-sub-028.html
part-001-chapter-001-sub-029.html
part-001-chapter-001-sub-030.html
part-001-chapter-001-sub-031.html
part-001-chapter-001-sub-032.html
part-001-chapter-001-sub-033.html
part-001-chapter-001-sub-034.html
part-001-chapter-002.html
part-001-chapter-002-sub-001.html
part-001-chapter-002-sub-002.html
part-001-chapter-002-sub-003.html
part-001-chapter-002-sub-004.html
part-001-chapter-002-sub-005.html
part-001-chapter-002-sub-006.html
part-001-chapter-002-sub-007.html
part-001-chapter-002-sub-008.html
part-001-chapter-002-sub-009.html
part-001-chapter-002-sub-010.html
part-001-chapter-002-sub-011.html
part-001-chapter-002-sub-012.html
part-001-chapter-002-sub-013.html
part-001-chapter-002-sub-014.html
part-001-chapter-002-sub-015.html
part-001-chapter-002-sub-016.html
part-001-chapter-002-sub-017.html
part-001-chapter-002-sub-018.html
part-001-chapter-002-sub-019.html
part-001-chapter-002-sub-020.html
part-001-chapter-002-sub-021.html
part-001-chapter-002-sub-022.html
part-001-chapter-002-sub-023.html
part-001-chapter-002-sub-024.html
part-001-chapter-002-sub-025.html
part-001-chapter-002-sub-026.html
part-001-chapter-002-sub-027.html
part-001-chapter-002-sub-028.html
part-001-chapter-002-sub-029.html
part-001-chapter-002-sub-030.html
part-001-chapter-002-sub-031.html
part-001-chapter-002-sub-032.html
part-001-chapter-002-sub-033.html
part-001-chapter-002-sub-034.html
part-001-chapter-002-sub-035.html
part-001-chapter-002-sub-036.html
part-001-chapter-002-sub-037.html
part-001-chapter-002-sub-038.html
part-001-chapter-002-sub-039.html
part-001-chapter-002-sub-040.html
part-001-chapter-002-sub-041.html
part-001-chapter-002-sub-042.html
part-001-chapter-002-sub-043.html
part-001-chapter-002-sub-044.html
part-001-chapter-003.html
part-001-chapter-003-sub-001.html
part-001-chapter-003-sub-002.html
part-001-chapter-003-sub-003.html
part-001-chapter-003-sub-004.html
part-001-chapter-003-sub-005.html
part-001-chapter-003-sub-006.html
part-001-chapter-003-sub-007.html
part-001-chapter-003-sub-008.html
part-001-chapter-003-sub-009.html
part-001-chapter-003-sub-010.html
part-001-chapter-003-sub-011.html
part-001-chapter-003-sub-012.html
part-001-chapter-003-sub-013.html
part-001-chapter-003-sub-014.html
part-001-chapter-003-sub-015.html
part-001-chapter-003-sub-016.html
part-001-chapter-003-sub-017.html
part-001-chapter-003-sub-018.html
part-001-chapter-003-sub-019.html
part-001-chapter-003-sub-020.html
part-001-chapter-003-sub-021.html
part-001-chapter-003-sub-022.html
part-001-epilogue.html
part-002.html
part-002-dedication.html
part-002-quote.html
part-002-prologue.html
part-002-chapter-001.html
part-002-chapter-001-sub-001.html
part-002-chapter-001-sub-002.html
part-002-chapter-001-sub-003.html
part-002-chapter-001-sub-004.html
part-002-chapter-001-sub-005.html
part-002-chapter-001-sub-006.html
part-002-chapter-001-sub-007.html
part-002-chapter-001-sub-008.html
part-002-chapter-001-sub-009.html
part-002-chapter-001-sub-010.html
part-002-chapter-001-sub-011.html
part-002-chapter-001-sub-012.html
part-002-chapter-001-sub-013.html
part-002-chapter-001-sub-014.html
part-002-chapter-001-sub-015.html
part-002-chapter-001-sub-016.html
part-002-chapter-001-sub-017.html
part-002-chapter-001-sub-018.html
part-002-chapter-001-sub-019.html
part-002-chapter-001-sub-020.html
part-002-chapter-001-sub-021.html
part-002-chapter-001-sub-022.html
part-002-chapter-001-sub-023.html
part-002-chapter-001-sub-024.html
part-002-chapter-001-sub-025.html
part-002-chapter-001-sub-026.html
part-002-chapter-001-sub-027.html
part-002-chapter-001-sub-028.html
part-002-chapter-001-sub-029.html
part-002-chapter-001-sub-030.html
part-002-chapter-001-sub-031.html
part-002-chapter-001-sub-032.html
part-002-chapter-001-sub-033.html
part-002-chapter-002.html
part-002-chapter-002-sub-001.html
part-002-chapter-002-sub-002.html
part-002-chapter-002-sub-003.html
part-002-chapter-002-sub-004.html
part-002-chapter-002-sub-005.html
part-002-chapter-002-sub-006.html
part-002-chapter-002-sub-007.html
part-002-chapter-002-sub-008.html
part-002-chapter-002-sub-009.html
part-002-chapter-002-sub-010.html
part-002-chapter-002-sub-011.html
part-002-chapter-002-sub-012.html
part-002-chapter-002-sub-013.html
part-002-chapter-002-sub-014.html
part-002-chapter-002-sub-015.html
part-002-chapter-002-sub-016.html
part-002-chapter-002-sub-017.html
part-002-chapter-002-sub-018.html
part-002-chapter-002-sub-019.html
part-002-chapter-002-sub-020.html
part-002-chapter-002-sub-021.html
part-002-chapter-002-sub-022.html
part-002-chapter-002-sub-023.html
part-002-chapter-002-sub-024.html
part-002-chapter-002-sub-025.html
part-002-chapter-002-sub-026.html
part-002-chapter-002-sub-027.html
part-002-chapter-002-sub-028.html
part-002-chapter-002-sub-029.html
part-002-chapter-002-sub-030.html
part-002-chapter-002-sub-031.html
part-002-chapter-002-sub-032.html
part-002-chapter-002-sub-033.html
part-002-chapter-002-sub-034.html
part-002-chapter-002-sub-035.html
part-002-chapter-002-sub-036.html
part-002-chapter-003.html
part-002-chapter-003-sub-001.html
part-002-chapter-003-sub-002.html
part-002-chapter-003-sub-003.html
part-002-chapter-003-sub-004.html
part-002-chapter-003-sub-005.html
part-002-chapter-003-sub-006.html
part-002-chapter-003-sub-007.html
part-002-chapter-003-sub-008.html
part-002-chapter-003-sub-009.html
part-002-chapter-003-sub-010.html
part-002-chapter-003-sub-011.html
part-002-chapter-003-sub-012.html
part-002-chapter-003-sub-013.html
part-002-epilogue.html
part-002-acknowledgments.html
part-002-rearnotes.html
part-003.html
part-003-dedication.html
part-003-prologue.html
part-003-chapter-001.html
part-003-chapter-001-sub-001.html
part-003-chapter-001-sub-002.html
part-003-chapter-001-sub-003.html
part-003-chapter-001-sub-004.html
part-003-chapter-001-sub-005.html
part-003-chapter-001-sub-006.html
part-003-chapter-001-sub-007.html
part-003-chapter-001-sub-008.html
part-003-chapter-001-sub-009.html
part-003-chapter-001-sub-010.html
part-003-chapter-001-sub-011.html
part-003-chapter-001-sub-012.html
part-003-chapter-001-sub-013.html
part-003-chapter-001-sub-014.html
part-003-chapter-001-sub-015.html
part-003-chapter-001-sub-016.html
part-003-chapter-001-sub-017.html
part-003-chapter-001-sub-018.html
part-003-chapter-001-sub-019.html
part-003-chapter-001-sub-020.html
part-003-chapter-001-sub-021.html
part-003-chapter-001-sub-022.html
part-003-chapter-001-sub-023.html
part-003-chapter-001-sub-024.html
part-003-chapter-001-sub-025.html
part-003-chapter-001-sub-026.html
part-003-chapter-001-sub-027.html
part-003-chapter-002.html
part-003-chapter-002-sub-001.html
part-003-chapter-002-sub-002.html
part-003-chapter-002-sub-003.html
part-003-chapter-002-sub-004.html
part-003-chapter-002-sub-005.html
part-003-chapter-002-sub-006.html
part-003-chapter-002-sub-007.html
part-003-chapter-002-sub-008.html
part-003-chapter-002-sub-009.html
part-003-chapter-002-sub-010.html
part-003-chapter-002-sub-011.html
part-003-chapter-002-sub-012.html
part-003-chapter-002-sub-013.html
part-003-chapter-002-sub-014.html
part-003-chapter-002-sub-015.html
part-003-chapter-002-sub-016.html
part-003-chapter-002-sub-017.html
part-003-chapter-002-sub-018.html
part-003-chapter-002-sub-019.html
part-003-chapter-002-sub-020.html
part-003-chapter-002-sub-021.html
part-003-chapter-002-sub-022.html
part-003-chapter-002-sub-023.html
part-003-chapter-002-sub-024.html
part-003-chapter-002-sub-025.html
part-003-chapter-002-sub-026.html
part-003-chapter-002-sub-027.html
part-003-chapter-002-sub-028.html
part-003-chapter-002-sub-029.html
part-003-chapter-002-sub-030.html
part-003-chapter-002-sub-031.html
part-003-chapter-003.html
part-003-chapter-003-sub-001.html
part-003-chapter-003-sub-002.html
part-003-chapter-003-sub-003.html
part-003-chapter-003-sub-004.html
part-003-chapter-003-sub-005.html
part-003-chapter-003-sub-006.html
part-003-chapter-003-sub-007.html
part-003-chapter-003-sub-008.html
part-003-chapter-003-sub-009.html
part-003-chapter-003-sub-010.html
part-003-chapter-003-sub-011.html
part-003-chapter-003-sub-012.html
part-003-chapter-003-sub-013.html
part-003-chapter-003-sub-014.html
part-003-chapter-003-sub-015.html
part-003-chapter-003-sub-016.html
part-003-chapter-003-sub-017.html
part-003-chapter-003-sub-018.html
part-003-chapter-003-sub-019.html
part-003-chapter-003-sub-020.html
part-003-chapter-003-sub-021.html
part-003-chapter-003-sub-022.html
part-003-chapter-003-sub-023.html
part-003-chapter-003-sub-024.html
part-003-chapter-003-sub-025.html
part-003-chapter-003-sub-026.html
part-003-chapter-003-sub-027.html
part-003-chapter-003-sub-028.html
part-003-chapter-003-sub-029.html
part-003-chapter-003-sub-030.html
part-003-chapter-003-sub-031.html
part-003-chapter-003-sub-032.html
part-003-chapter-003-sub-033.html
part-003-chapter-003-sub-034.html
part-003-chapter-003-sub-035.html
part-003-chapter-003-sub-036.html
part-003-chapter-003-sub-037.html
part-003-acknowledgments.html
part-003-rearnotes.html
feedback-general.html