Werbung mit Gesundheitsversprechen

Seit dem 1. Juli 2007 gilt die Health Claims Verordnung in der Europäischen Union. Health Claims sind gesundheitsbezogene Aussagen, diese müssen von der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA geprüft werden. Kann ein Lebensmittel die Abwehrkräfte verbessern, gegen Allergien und Hauterkrankungen helfen oder beim Abnehmen unterstützen? Zahlreiche Gesundheitsversprechen sind von der Behörde zurückgewiesen worden. Heute darf nicht mehr behauptet werden, dass ein Joghurt die Abwehrkräfte stärkt. Dies hindert die Konzerne nicht daran, über die Bilderwelt und andere legale Möglichkeiten zu suggerieren, dass ihre Produkte besonders gesund sind. Die angeworbenen Prominenten behaupten in der Werbung, dass ihr eigener Darm von dem Produkt profitieren würde. Solche Aussagen sind legal, vermitteln jedoch den Eindruck, dass ein spezieller Joghurt die Verdauung in besonderer Weise fördern könne.

Nach der Health Claims Verordnung darf der Hersteller eine Aussage auf die Packung drucken, wenn er die in der zugehörigen Tabelle angegebene Menge des Stoffes ergänzt. Die Aussage „Calcium wird für die Erhaltung normaler Zähne benötigt“ darf verwendet werden, sobald man eine bestimmte Menge Kalzium in das Lebensmittel rührt. Dies verführt die Industrie, einem Produkt mal eben ein paar der Substanzen aus der Tabelle der EU zuzusetzen. So gelangen heute noch mehr künstlich zugesetzte Vitamine und Mineralstoffe in die Nahrung der Verbraucher. Wer kann hier die Gesamtmenge noch im Blick behalten? Schon Paracelsus wusste: Die Dosis entscheidet, ob etwas ein Gift ist oder nicht. Jede Substanz kann schädlich sein, wenn die Menge nicht stimmt. Wer aufdruckt, dass Kalzium gut für die Zähne ist, der sollte dazuschreiben müssen, dass zu viel Kalzium die Arterienverkalkung fördert. Was wirkt, hat Nebenwirkungen. Dies ist jedoch in der EU-Verordnung nicht vorgesehen.