In ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung hat das Bundesverfassungsgericht die Sicherungsverwahrung fast vollständig für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber zu Änderungen aufgefordert. Aber auch zukünftig wird sicher gelten: Unbelehrbare Täter, die schwerste Verbrechen begangen haben, bleiben so lange in irgendeiner Art Verwahrung wie große Wiederholungsgefahr besteht – auch wenn die Strafe verbüßt ist. Es gibt eben Menschen, vor denen die Gesellschaft dauerhaft geschützt werden muss.

Nur ein schwerer Raub