|60|Der Treffer

Kriminaloberkommissar Konrad musste erst zwei Mal hinsehen, bis er glauben konnte, was er da vor sich hatte. Bereits ein Jahr nach Antragstellung lagen die ersten Ergebnisse der DNA-Analysen seiner Altfälle vor. Zwei der zwölf beantragten Fälle waren bearbeitet, die Untersuchungen hatte das gerichtsmedizinische Institut der Charité durchgeführt. Dann waren die Gerüchte also doch wahr, denen zufolge Aufträge nun endlich auch extern vergeben wurden, um die unhaltbaren Wartezeiten zu verkürzen.

Konrad schaute die Ergebnisse der Gutachten durch. Beim ersten eine Niete, aber das zweite Gutachten konnte einen Treffer vorweisen. Er musste nur einen Moment überlegen, bis ihm der Fall wieder vor Augen stand. Der Raubüberfall auf den kleinen Laden in der Nähe des S-Bahnhofs Warschauer Straße. Er hatte sich nicht getäuscht. Der Fall roch weiter nach Serientätern. Im Labor war es nun gelungen, an den zwei Masken aus dem Hausflur ausreichendes Spurenmaterial für die neue DNA-Überprüfung zu sichern. Eine DNA stammte von einem unbekannten Täter. Die andere Spur ergab mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 9 Millionen zu 1 eine Übereinstimmung mit einer Person, die wohl Sinan H. hieß (es waren mehrere Aliasnamen vorhanden). Seine DNA war seit einer rechtskräftigen Verurteilung wegen eines Raubüberfalls in der Datei gespeichert. |61|Konrad ließ sich das Urteil zufaxen. Er las von einem Banküberfall mit selbst hergestellten Masken, Pistolenattrappen und Fesselungen mit Klebeband. Das kam ihm jetzt doch sehr bekannt vor.

Das Problem war, dass hinsichtlich des Verdächtigen Sinan H. kein fester oder auch nur vorübergehender Aufenthaltsort bekannt war. Konrad erhielt ohne Probleme den richterlichen Beschluss zur Anordnung der Untersuchungshaft. Der DNA-Treffer ließ kaum Zweifel am dringenden Tatverdacht aufkommen, zumal dem Verdächtigen Raubüberfälle nicht völlig fremd waren, wie die rechtskräftige Vorverurteilung belegte. Weiterhin zeigte sich, dass es auch in anderen Bundesländern starkes Interesse an Sinan H. gab. Vom Landgericht Chemnitz lag ein Haftbefehl wegen schweren Raubüberfalls vor.

Nachdem der Verdächtige zur Fahndung ausgeschrieben war, konnte man nur abwarten. Wenn Sinan H. klug war, hatte er seine Zelte in Deutschland schon abgebrochen. Aber Konrad hatte so ein Gefühl, dass bald etwas im Netz zappeln würde. Ein gutes Gefühl.