Hinweis

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Autor und Verlag sind bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Alle in diesem Buch enthaltenen Informationen und Meinungen stammen aus als zuverlässig und glaubwürdig eingestuften Quellen. Trotzdem lehnen Autor und Verlag jede Haftung für falsche oder unvollständige Information ab. Die angeführten Beispiele sind authentisch. Im Einzelfall wurden jedoch Namen von Privatpersonen anonymisiert und Städtenamen verändert, um Identifizierungsmöglichkeiten zu den tatsächlichen Fällen auszuschließen. Bei konkreten Rechts- und Steuerfragen sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater wenden. Zum Redaktionsschluss im Juli 2012 war das Steuerabkommen Deutschland–Schweiz von der Schweizer Gesetzgebung beschlossen, in Deutschland fehlte jedoch noch die Zustimmung des Bundesrats. Dies ist nach den neuerlichen Steuer-CD-Ankäufen im Juli 2012 nicht einfacher geworden. Denn das mit der Schweiz ausgehandelte Steuerabkommen ver­hindert nicht, dass auch künftig neues Geld von Deutschland in die Schweiz fließt. Der Finanzplatz Schweiz behält etliche Privilegien: Steuerflüchtige Anleger bleiben dort weiter anonym und genießen dabei völlige Straffreiheit. Dazu kommt, dass die anonymen Zahlungen, mit denen sie sich vom Delikt der Steuerhinterziehung befreien können, aus Sicht der Mehrzahl der Länderfinanzminister viel zu gering sind. Deren Meinung nach stärke ein solches Vor­gehen nicht das Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat. Die Schweiz dürfe Steuerpflichtigen, die anonym bleiben wollen, nicht länger Schutz bieten.