Erst wenn die letzte Frau frei ist, sind die Menschen frei
Todesurteil: Verbrechen Notwehr
Ich konnte erst in die kurdischen Berge und später nach Europa flüchten. Im Iran hätte ich nicht überlebt. Dort leben heute rund 70 Millionen Menschen. Viele arrangieren sich im Alltag mit der islamischen Republik, auch meine Familie. Es gibt Freiräume und Nischen, die die Menschen sich schaffen, um so gut wie möglich durchzukommen. Doch nicht allen gelingt das. Manche geraten in die staatliche Todesmaschinerie, viele, weil sie »schuldig« sind der Homosexualität, des Ehebruchs. Oder sich gegen eine Vergewaltigung gewehrt haben: Im April 2006 rief mich Nazanin Afshin-Jam an. Ich hatte ihren Namen vorher noch nie gehört, sie stellte sich als Menschenrechtsaktivistin vor. Sie sagte, sie lebe in Vancouver und wolle etwas für ihre Namensschwester im Iran, Nazanin Fatehi, tun.
Nazanin Fatehi, dieser Name war mir nur zu bekannt. Leider. Denn sie wurde am 3. Januar 2006 im Iran zum Tode durch Hängen verurteilt. Es geschah im März 2005, als die damals 17-jährige Nazanin Fatehi zusammen mit ihrer 15-jährigen Nichte Sumayeh in Teheran einen Park durchquerte: Plötzlich tauchten drei Männer auf, warfen die Mädchen zu Boden und versuchten, sie zu vergewaltigen. Nazanin zog ein Messer aus der Tasche und stach einen Angreifer in die Brust. Sie und ihre Nichte konnten fliehen. Der Angreifer starb. Augenzeugen hatten den Tathergang mitverfolgt. Es kam zu einem Gerichtsverfahren. Am 3. Januar 2006 wurde Nazanin Fatehi dann zum Tode verurteilt, obwohl der Iran die internationale Konvention unterzeichnet hat, die die Hinrichtung von zur Tatzeit Minderjährigen verbietet.
Nazanin ist die Älteste von fünf Geschwistern, die Familie lebte in einem Raum zusammen. Der Vater war Dialysepatient und seit über sieben Jahren arbeitsunfähig. Die Mutter hielt die Familie mit Putzarbeiten über Wasser, Nazanin musste von der Schule abgehen und den Haushalt übernehmen.
Ich hatte von Nazanin Fatehi kurz nach ihrem Todesurteil gehört – ein Bekannter aus dem Iran rief mich an. Sofort nahm ich Kontakt zu ihrer Anwältin und zu ihrer Familie auf. Meine Verbindungen in den Iran sind in den letzten Jahren ständig gewachsen, denn mein Name ist seit dem Beginn meines Engagements gegen Steinigungen und Hinrichtungen unter den Anwälten und Menschenrechtlern im Land immer bekannter geworden. Im Zeitalter moderner – westlicher – Technologien wie Telefon und Internet kann ich diese Kontakte, wenn auch mit Schwierigkeiten und viel Vorsicht, pflegen. Für Mai 2006 war die Hinrichtung von Nazanin Fatehi angesetzt. Kurz davor kam der Anruf aus Kanada von Nazanin Afshin-Jam. Die Zusammenarbeit mit ihr, der Miss Kanada und Vize-Miss World 2003, die aber auch ein Studium in Politikwissenschaften und Internationale Beziehungen in Kanada, Paris und England absolviert hatte und 2007 ihre erste CD als Sängerin herausbrachte, war für mich etwas Besonderes. Ihre direkte, freundliche und bestimmte Art, gepaart mit ihren Verbindungen als Miss Kanada und nicht zuletzt ihrer Intelligenz, hat uns Türen bis in die Vereinten Nationen geöffnet. Nazanin Afshin-Jam spricht fließend Persisch, Englisch und Französisch. Wir können uns also in Persisch, Farsi, unterhalten. Und unterhalten haben wir uns seit diesem ersten Telefonat viel – und mehr: Wir starteten eine weltweite Kampagne, kanadische und EU-Politiker setzen sich für Nazanin Fatehi ein, am 8. Juni 2006 überreichten wir eine Petition mit 170 000 Unterschriften bei den Vereinten Nationen in New York. Bis Anfang 2007 waren es rund 350 000 Unterschriften geworden.
Doch zuvor bangten wir während vieler Monate um das Leben von Nazanin. Als die Mutter von Nazanin einmal versuchte, mit der Familie des Opfers Kontakt aufzunehmen, verweigerte dessen Mutter ihr eine Zusammenkunft. Auch eine Beilegung des Falls gegen die Zahlung von Blutgeld lehnte die Familie des Toten zu diesem Zeitpunkt ab, wohl auch wissend, dass die Familie von Nazanin arm ist. Die Familie des Opfers kann nach den Gesetzen der Scharia die Täterin (den Täter) gegen Zahlung eines Blutgeldes begnadigen. Später erklärte ein Bruder des Opfers in einem Telefonat mit mir, dass er persönlich gegen die Todesstrafe sei. Er fragte mich empört, ob denn die Menschen im Iran noch im Mittelalter lebten. Aber er wollte nicht, dass ich seinen Namen nannte, da er mit dieser Meinung in der eigenen Familie ein Außenseiter war.
Nazanins Telefonate mit ihrer Mutter aus dem Gefängnis waren verzweifelt, und an Nazanin in Kanada und mich schrieb sie: »An alle, die meinen Namen gehört haben oder die an meinem Schicksal Anteil nehmen: Ich brauche Eure Hilfe. Ich bin einsam und ich habe Angst. Ich hatte keine gute Kindheit und Jugend. Ich bin sehr nervös und mit dieser Situation umzugehen ist sehr schwer. Ich möchte eines Tages hier raus, ich vermisse das Leben draußen. An alle, die helfen, mein Leben zu retten: Ich danke Euch. Eure Arbeit bringt einen Schimmer der Hoffnung in unsere Herzen. Hinter diesen Mauern bekommen wir etwas Hoffnung.
Meine Botschaft an die Welt ist: Auch außerhalb der Mauern, in denen ich hier bin, ist ein Gefängnis: Iran. Es geht nicht nur um die ›unglückliche Nazanin‹, die im Gefängnis ist. Es sind viele Mütter, die ihre Kinder vermissen und traurig sind: Helft nicht nur mir, sondern allen ›Nazanins‹, und helft uns, hier zu einem normalen Leben zurückkehren zu können!«
Dann bekam ich am 15. Mai 2006 einen Anruf der Anwälte im Iran: Die Hinrichtung sei für den nächsten Tag angesetzt. Schweren Herzens wählte ich die Nummer von Nazanin in Kanada. Diese brach am anderen Ende der Leitung völlig zusammen und weinte all ihren Schmerz heraus. Ich konnte nicht anders, ich musste mitweinen. Wir versuchten, uns gegenseitig zu trösten, dachten an Nazanin und versuchten, die Hoffnung nicht aufzugeben. In letzter Minute wurde die Hinrichtung tatsächlich ausgesetzt. Ich dachte nur: Wenn das mir schon so an die Substanz geht, wie muss es dann Nazanin im Gefängnis gehen, den Tod vor Augen!
Schließlich war es auch der von uns initiierte internationale Druck, der für sie die Wende brachte: Am 14. Januar 2007 wurde das Todesurteil gegen Nazanin Fatehi vom Teheraner Berufungsgericht aufgehoben. Die Richter erkannten auf Notwehr gegen einen Angreifer, der sie vergewaltigen wollte. Der Freispruch war ein großartiger Erfolg, eine Freilassung aber machten die Richter von der Zahlung einer Entschädigung für die Justizbehörden abhängig: 400 Millionen Rials, rund 43 000 US-Dollar. Innerhalb weniger Tage kamen 32 000 US-Dollar über Online-Spenden zusammen, 1000 Dollar haben wir im Iran gesammelt, und die noch fehlenden 10 000 Dollar spendete die kanadische Parlamentsabgeordnete Belinda Stronach. Das Geld wurde an die Justizbehörden im Iran überwiesen, und am 31. Januar 2007 öffneten sich die Tore des Gefängnisses für Nazanin Fatehi.
Ich bin nicht zuletzt wegen dieses Erfolges davon überzeugt, dass es hilft, Unrecht zu benennen. Aber es darf nicht bei einem Engagement für Einzelne bleiben, sondern wir müssen erreichen, dass die Gesetze geändert werden, damit es erst gar nicht mehr zu solchen Urteilen kommt.
Das ist mein Antrieb. Denn nicht alle Geschichten gehen so glimpflich aus, und so werden Frauen im Iran und anderen Staaten mit islamischem Recht immer wieder hingerichtet für ihre Sexualität, für ihr Frausein, für ihr Anderssein, bis die Scharia abgeschafft ist und Gesetze, die die Menschenwürde achten, gelten.
Steinigung: Verbrechen Ehebruch
Mein Kampf gegen die Steinigung ist der Ausgangspunkt und Kern meines politischen Engagements heute. Ich habe das Komitee gegen Steinigung auch gegründet, weil ich merkte, wie wenig die Menschen in Europa darüber wissen, und jede Steinigung, von der sie erfahren, für entsetzlich befinden, darin aber eine Ausnahme, einen schrecklichen Einzelfall sehen. Dem aber muss ich widersprechen.
Schnell fällt uns bei dieser Strafe das Wort »mittelalterlich« ein. Doch auch in der Gegenwart wird diese Strafe verhängt. Im Namen Allahs. In Nigeria, Iran und anderen Staaten. Wegen Ehebruchs und unehelichem Sex, wegen Homosexualität und Blasphemie, wegen Analverkehr und Apostasie. Einzelne Fälle haben Menschen weltweit empört, so das Schicksal von Amina Lawal, die am 22. März 2002 durch das Scharia-Gericht in Bakori im nordnigerianischen Bundesstaat Katsina zum Tod durch Steinigung verurteilt worden war, weil sie als geschiedene Frau ein Kind geboren hatte, was nach der Scharia den Tatbestand des »Ehebruchs« darstellt. Weltweite Proteste haben Amina Lawal vor dem grausamen Tod bewahrt, doch Steinigungen werden nach wie vor verhängt und vollzogen.
Das folgende Zitat stammt von einem Schüler, der der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte e. V. (IGFM) seine Erlebnisse aus dem Jahr 1992 in der im Südwesten Irans gelegenen Stadt Abadan berichtete: »Eines Tages musste ich mit meiner Schulklasse ins Stadion kommen. Es sollte eine Steinigung vollzogen werden, bei der wir zuschauen mussten. Wir saßen auf den Tribünen und warteten. Sandwich-Verkäufer gingen durch die Reihen und boten ihre Waren an. Dann endlich wurde ein Mädchen ins Stadion geführt. Ich erschrak, denn ich erkannte dieses 17-jährige Mädchen. Sie wohnte in unserer Straße, und als Kinder hatten wir miteinander gespielt. Ein Mullah las ihr das Urteil vor: ›Im Namen Allahs, des Barmherzigen, wirst du zum Tode verurteilt durch Steinigung.‹ Das Mädchen weinte, aber es wirkte wie benommen. Sie wurde in ein Loch gestellt, das man in die Erde gegraben hatte. Dann schaufelte man dieses Loch bis zur Brusthöhe des Mädchens zu. Auf den Tribünen johlte der Mob. Dann flogen die ersten Steine, die gezielt neben dem Mädchen auf den Boden fielen. Jedes Mal, wenn der Oberkörper des Mädchens zuckte, um einem Stein auszuweichen, begann das Johlen der jungen Männer von Neuem. Es war wie bei einem Fußballspiel, wenn ein ganzes Stadion ›Tor‹ schreit. Dann trafen die ersten Steine. Das ganze Spektakel zog sich hin, bis das Mädchen endlich tot war. Ich musste erbrechen. Einige Tage später war ich beim Friseur. Neben mir saß ein alter Mann und weinte. Ich fragte ihn: ›Väterchen, warum weinen Sie?‹ Und er antwortete: ›Meine Tochter ist tot, eben bekam ich vom Gericht die Papiere, dass meine Tochter, die Jungfrau, in der Nacht vor ihrem Tod mehrmals verehelicht wurde.‹ (Im Iran gibt es die Möglichkeit, eine Ehe auf Zeit zwischen einer Stunde und 99 Jahren einzugehen.) Ich erkannte nun diesen Mann als Vater der Hingerichteten. Man hatte ihm zu seinem Schmerz über die tote Tochter, die nichts anderes getan hatte, als Flugblätter gegen das islamische Regime zu verteilen, nun auch die letzte Hoffnung genommen. Muslime in unserem Land glauben, dass Jungfrauen, die blutig sterben, gleich ins Paradies eintreten und nicht ins Jüngste Gericht kommen. Weil man dieses Mädchen in der Nacht vor ihrem Tod mehrmals ›verehelicht‹ hatte, starb sie nicht als Jungfrau und musste nun – nach dem Glauben ihres Vaters – aufs Jüngste Gericht warten. Ich war entsetzt über diese Art des gewaltsamen Todes und über die zynische Weise des Urteils, dass ein junges Mädchen im Namen Gottes des Barmherzigen gewaltsam auf furchtbare Weise getötet wurde, nachdem man sie in der Nacht vor ihrem Tod gesetzlich korrekt mehrmals vergewaltigt hatte. Aus diesem Grund kann ich kein Muslim mehr sein.«
Das Wissen über die Steinigung in frühen Kulturen ist sehr lückenhaft. In jedem Fall scheint sie aber eine sehr alte Hinrichtungsform zu sein, die weltweit an mehreren Stellen in sehr verschiedenen Kulturen bekannt war.
Von Steinigungen wird schon lange berichtet, zum Beispiel in der Bibel. Dort kann man im fünften Buch Mose lesen: 13,7-12 (gegen Götzendienst): »Wenn dein Bruder, deines Vaters Sohn oder deiner Mutter Sohn, oder dein Sohn oder deine Tochter oder dein innigst geliebtes Weib oder dein Freund, den du wie dein eigenes Leben liebst, dich heimlich verlocken will und spricht: Wohlan! Lasst uns anderen Göttern dienen (…), so sollst du ihm nicht zu Willen sein und nicht auf ihn hören, auch nicht mitleidige Nachsicht mit ihm üben, seiner schonen und seine Schuld geheim halten, sondern du musst ihn unbedingt anzeigen. Deine Hand erhebe sich zuerst gegen ihn, um ihn zu töten, danach die des ganzen Volkes! Zu Tode sollst du ihn steinigen, weil er darauf ausging, dich von Jahwe, deinem Gotte, abzubringen, der dich aus dem Ägypterlande, dem Sklavenhause, wegführte. Und ganz Israel soll es erfahren, dass sie sich fürchten und fernerhin nicht mehr etwas derart Böses in deiner Mitte tun.« Nimmt jemand die Bibel wörtlich und als Gottes Wort, wie die evangelikalen Christen, so könnten Steinigungen auch im Westen wieder eingeführt werden. Das mutet zurzeit allerdings absurd an. Die Bibel als Werk von Menschen verweist auf aktuelle Steinigungen zu ihrer Entstehungszeit, ihre Ausdehnung in der Antike ist nur zu schätzen. So berichtet die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte e. V. (IGFM), dass auch im antiken Griechenland vor der römischen Herrschaft Steinigungen verbreitet waren, wenn vermutlich auch nicht häufig. Sie wurden in erster Linie für Verrat und schwere religiöse Vergehen vollstreckt. Im präkolumbischen Mittelamerika sollen Ehebrecher gesteinigt worden sein. Vereinzelt gibt es Hinweise auf Steinigungen bei den keltischen Iberern (ausschließlich für Vatermörder) und einzelne Berichte von Steinigungen bei Etruskern, im vorchristlichen Skandinavien und durch baltische Slawen. Inwieweit es sich dabei um Einzelfälle gehandelt hat, und ob Steinigungen im vorislamischen Afrika, in Mittel- und Ostasien vollstreckt wurden, ist der IGFM nicht bekannt. Die Hinrichtungsform der Steinigung ist also nicht islamischen Ursprungs – aber Fakt ist, dass sie heute dort verhängt und vollstreckt wird, wo die Scharia Gesetz ist. Meist ist es das »Verbrechen« des Ehebruchs, mitunter Blasphemie, häufiger Homosexualität, das ein Steinigungsurteil nach sich zieht. Der Koran selbst erwähnt zwar die Steinigung, schreibt sie aber nicht als Hinrichtungsform vor. Die Steinigung als Strafmaß zieht ihre Legitimität aus der Überlieferung, den als vorbildlich angesehenen gesprochenen und geschriebenen Äußerungen des Propheten Mohammed, so, wie seine Nachfahren sie aufgeschrieben haben.
Es ist sehr schwer, Zahlen und Fakten zu Steinigungsurteilen durch Scharia-Gerichte zu erhalten, da die Politik diese meist geheim hält, vielleicht auch aus taktischen Erwägungen. Würde zu viel über diese Barbarei bekannt, könnte es dem Ansehen der islamischen Staaten schaden und womöglich dazu führen, dass der politische Islam genauer angeschaut wird. Nicht nur in Regionen mit schwacher staatlicher Struktur, wie in Somalia oder Wasiristan, sind solche Recherchen und alles andere, was als Kritik an der Scharia ausgelegt wird, selbst für Einheimische lebensgefährlich. Mitglieder der IGFM Sektion Nigeria berichteten von Imamen, die die Mitglieder ihrer Gemeinde aufforderten, Ortsfremden keinerlei Auskunft über Scharia-Urteile und deren Vollstreckung zu geben. Die Ursache für die schwierige Informationslage liegt aber auch im Wesen der Steinigung als einem Quasi-Ehrenmord, der religiös legitimiert wird. Gerade dann, wenn nicht der ›offizielle‹ Scharia-Rechtsweg eingehalten wurde und die Steinigung stärker den Charakter eines Ehrenmordes hat, wird sie umso mehr durch eine Mauer des Schweigens vertuscht, dringt das Wissen kaum aus der Region, in der die Steinigung vollzogen wurde, hinaus.
Steinigungsurteile sowie Steinigungen ohne Gerichtsurteile sind in den vergangenen Jahren aus den Ländern Afghanistan, Nigeria, Iran, Irak, Jemen, Pakistan, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan und den Vereinigten Arabischen Emiraten bekannt geworden. Darüber hinaus hat es in einigen Ländern Einzelfälle gegeben, die für das betreffende Land untypisch sind; die IGFM berichtet über eine Steinigung durch ethnische Somali im Norden Kenias, bei der das Opfer durch das Eingreifen der Polizei am Leben blieb.
Die Scharia sieht absolute, also in jedem Fall zwingend zu verhängende Strafen für die sogenannten Hadd-Delikte, Grenzvergehen, vor. Es sind Vergehen, die nicht gegen die Menschen, sondern gegen Gottes Gesetz verstoßen. Gottes Recht muss wieder hergestellt werden, ein Prozess gegen den Täter ist unausweichlich. Anklage vor Gericht kann dabei jeder einreichen. Die Strafe darf nicht gemindert werden, auch nicht verschärft, nicht ausgesetzt werden oder aufgeschoben. Das Gericht darf nur Gottes Wort folgen, und das buchstabengetreu. Die Grenzvergehen sind Ehebruch und Unzucht, die Verleumdung wegen Ehebruchs und Unzucht, Diebstahl, Straßen- und Raubmord und der Genuss von alkoholischen Getränken. Meist wird die Homosexualität zudem als der Unzucht gleichgestellt angesehen.
Auspeitschung ist vorgeschrieben bei Alkoholgenuss, ebenso bei »Kuppelei«, dem Zusammenführen von Personen zum Ehebruch. Im iranischen Gesetzbuch befassen sich allein 76 Artikel zu den Grenzvergehen mit »Sexualdelikten«. In einem Fall ist die Steinigung zwingend: bei Ehebruch, und zwar für verheiratete Männer ebenso wie für verheiratete Frauen. Im Iran werden also auch Männer gesteinigt, allerdings weitaus seltener als Frauen. Die Vollstreckung ist genau vorgeschrieben: Sie muss öffentlich verkündet werden. Ist der Täter oder die Täterin aufgrund eines Geständnisses verurteilt, so muss der Richter den ersten Stein werfen. Waren die Basis des Urteils Zeugenaussagen, so ist dies deren Aufgabe. Männer werden bis zur Hüfte und Frauen bis zur Brust eingegraben. Die verwendeten Steine dürfen nicht so groß sein, dass die verurteilte Person nach ein bis zwei Steinwürfen stirbt, aber auch nicht so klein, dass man sie nicht als Steine bezeichnen könnte. Als wäre all das nicht schon grausam genug, gibt es bei den Hinrichtungen immer wieder Pannen, so geschehen in den 90er-Jahren: Als man nach der Steinigung den Leichnam der jungen Frau beseitigen wollte, stellte man fest, dass sie noch lebte. Man brachte sie daraufhin in ein Krankenhaus, wo sie über Monate hinweg gesund gepflegt wurde. Nachdem sich ein Gericht mit dem Fall beschäftigt hatte, stellte man klar, dass das Todesurteil gegen sie immer noch Gültigkeit habe. So wurde sie nach der Entlassung aus dem Krankenhaus erneut von einer aufgebrachten Menge gesteinigt, dieses Mal bis zu ihrem Tod.25
Die Ausführlichkeit der Beschäftigung mit Sexual»delikten« in der Scharia zeigt einmal mehr die Sexualfixiertheit der Autoren dieser Gesetze, allesamt iranische Rechtsgelehrte. Wie gesagt, 76 Artikel haben sie diesen Verbrechen gewidmet.
Der geringere Wert der Frau zeigt sich hier unter anderem in der unterschiedlichen Bestrafung der Homosexualität. Sie zieht bei Männern zwingend die Todesstrafe nach sich. Bei Frauen ist das anders – was natürlich in der Praxis gut ist, ich wünsche nicht die »Gleichberechtigung bei Steinigung für Lesben«. Aber logisch ist, dass, wenn weibliche Sexualität sowieso gering geschätzt wird, der Gedanke an lustvolle Sexualität von zwei Frauen miteinander jegliches Vorstellungsvermögen übersteigt. Bei Frauen wird Homosexualität somit folgerichtig verächtlich definiert als das »Herumspielen einer Frau an den Geschlechtsteilen einer anderen Frau« und »nur« mit 100 Peitschenhieben bestraft. Zumindest dreimal, beim vierten »Vergehen« werden auch Lesben hingerichtet.
Deutsche Behörden überlegten in einem Fall im Sommer 2007 sogar, die Verurteilte ihrer Strafe zuzuführen: Yasmin K. droht die Abschiebung aus Berlin. Sie hat Asyl beantragt – wegen Verfolgung aufgrund ihrer lesbischen Lebensweise. Ihrer Anwältin liegt das Todesurteil vor: 2006 wurde sie von einem iranischen Gericht zum Tod durch Steinigung verurteilt. In Abwesenheit, sie war bereits geflüchtet. Mit 14 entdeckte Yasmin K., dass sie ein Nachbarmädchen liebte. Dessen Eltern zogen, als sie es bemerkten, sofort weg. Yasmins Mutter ließ ihr Tabletten verschreiben – sie sollte »normal« werden. Später verliebte sich Yasmin K. in eine Kommilitonin. Als das bekannt wurde, flog sie von der Uni. Sie blieb ihrer Partnerin trotzdem treu – auch als sie zum Schein, und um ihre Eltern zu beruhigen, einen Mann heiratete. Schließlich sah sie keinen Ausweg mehr als eine wochenlange Flucht, ihr Vater half ihr. In Berlin fühlt sie sich einsam, hofft auf Asyl.
Der Tagesspiegel vom 16. August 2007 berichtet: »Doch für die Behörden ist ihre Geschichte eine ›Verfolgungslegende‹. Begründet wird dies damit, dass die Mutter von Yasmin K. bei einer Befragung durch Beamte des Auswärtigen Amts sowohl die Homosexualität ihrer Tochter als auch die Hilfe ihres Ehemannes abstritt. ›Das ist absurd‹, sagt ihre Anwältin. ›Die haben einer iranischen Frau von zwei ihr unbekannten Männern Fragen stellen lassen, deren ehrliche Beantwortung nicht nur peinlich, sondern für den Ehemann tödlich sein könnte.‹ Die Anwältin hofft nun, im Rahmen des Asylverfahrens wieder einen vorläufigen Schutz zu erreichen. Dieser wurde Yasmin K. vom Berliner Verwaltungsgericht abgesprochen. Momentan, sagt die Anwältin, könnte sie tatsächlich jederzeit abgeschoben werden.«
Das Berliner Verwaltungsgericht urteilte Ende September, Yasmin K. kann mit einer Duldung bis Ende des Jahres in Deutschland bleiben, ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes steht noch aus.
Die Unterwerfung der Menschen unter eine religiöse Macht, die ihre Sexualtriebe verteufelt, angeblich im Namen Gottes, hat im Menschen und seinen (sexuellen) Bedürfnissen einen starken Gegner. Die sexuelle Selbstbestimmung als Feind zu sehen, das gibt es auch in anderen Religionen, so auch in der katholischen Kirche, die ja ebenfalls Ehebruch verteufelt, ebenso wie Homosexualität. Aber im Fall des politischen Islam kommt ein entscheidender Faktor hinzu: die Ehre. Diese Ehre hat jeder Muslim qua Geburt durch die Zugehörigkeit zur Gemeinschaft der einzig wahren Gläubigen. Diese Ehre muss er und insbesondere sie aber immer wieder neu unter Beweis stellen, durch ehrenhaftes Verhalten: Ein Einhalten der Regeln ist ehrenhaft, ein Abweichen führt zu Ehrverlust. Fatalerweise überträgt sich dieser Ehrverlust auf das Kollektiv, meist die Familie. Die Reinheit ihrer Frauen ist die Ehre der Männer. Diese, deren Sexualität und Körper per Definition eine teuflische Versuchung sind, haben die Lebensaufgabe, ihren Körper unter Kontrolle und Verschluss zu halten – und ihn auf der anderen Seite ihrem Ehegatten jederzeit nach dessen Willen bedingungslos hinzugeben. Verstößt eine Frau gegen dieses grausame Lebenskorsett, beschmutzt sie nicht nur ihren Körper, sondern die Ehre der gesamten Familie, vor allem der Männer. Da erscheint es nur logisch, dass ihr Werkzeug der Ehr-Beschmutzung, ihr Körper, gemartert, zerstört und getötet werden muss, um sie und vor allem ihre Familie wieder reinzuwaschen.
Die Hinrichtungs»welle« im Iran im Jahr 2007 zeigt, dass die Kuscheldiplomatie des Westens rein gar nichts gebracht hat. Bis Mitte August waren 2007 schon 150 Hinrichtungen vollzogen worden.
Am 5. Juli 2007 wurde Ja’far Kiani gesteinigt. Er hat zwei Kinder mit der 43-jährigen Mokarrameh Ebrahimi, die ebenfalls wegen Ehebruchs zum Tode durch Steinigung verurteilt ist. Beide wurden verurteilt, nachdem man sie vor der Abteilung 1 des Strafgerichts von Takestan des Ehebruchs für schuldig befunden hatte. »Erkenntnisse« des Richters führten zum Schuldspruch.
Der ursprüngliche Hinrichtungstermin für Mokarrameh Ebrahimi und Ja’far Kiani war der 17. Juni 2007 gewesen, nachdem ihr Antrag auf Aufhebung des Todesurteils von der iranischen Amnestie- und Begnadigungskommission abgelehnt worden war. Später wurde das Hinrichtungsdatum auf den 21. Juni 2007 festgesetzt. Die Steinigungen sollten auf dem Friedhof Behesht-e Zahra der Stadt Takestan in der Provinz Qazvin im Nordwesten des Landes in Anwesenheit eines Richters der Abteilung 1 des Strafgerichts stattfinden, welches die Todesurteile verhängt hatte. Das Komitee gegen Steinigungen protestierte wie viele Menschenrechtsgruppen rund um den Erdball.
Die iranische Anwältin Shadi Sadr arbeitet mit Verbündeten und Unerschrockenen vor Ort gegen Steinigungen. Sie waren es, die die Nachricht von der Steinigung in die Welt, auch zu mir, schickten. Der öffentliche Druck führte offenbar dazu, dass am 20. Juni 2007 gemeldet wurde, die oberste Justizautorität des Landes, Ayatollah Shahroudi, habe die Justizbehörden von Takestan schriftlich aufgefordert, die Steinigungen vorübergehend auszusetzen. Die gegen Mokarrameh Ebrahimi und Ja’far Kiani verhängten Todesurteile blieben jedoch bestehen. Er wurde dann kurz darauf doch gesteinigt. An seiner Steinigung Anfang Juli in einem Dorf außerhalb von Takestan waren vornehmlich Vertreter der Lokalregierung und der Justizbehörden, aber auch einige Bewohner des Ortes beteiligt.
Mokarrameh Ebrahimi befindet sich nun seit elf Jahren im Gefängnis Choubin in der Provinz Qazvin. Ihre beiden Kinder, von denen eines elf Jahre alt sein soll, leben bei ihr in der Haftanstalt. Die beiden Verurteilten haben lange im Gefängnis überlebt.
Hinrichtungen gehen im Iran meist in Wellen über das Land, doch hören sie nie ganz auf. Ende 2002 waren westliche Politiker nur zu gern auf die Berichte über ein Steinigungsmoratorium hereingefallen. Es passte in ihr Credo vom »Erfolg der leisen Diplomatie«. Doch wurden die Hinrichtungen nur aus dem Licht der Öffentlichkeit genommen, und selbst daran hält sich die aktuelle Macht nicht mehr.
Im Mai 2006 erhielt Amnesty International dann Kenntnis über die Vollstreckung zweier Todesurteile durch Steinigung. Ein Mann namens Abbas und eine Frau namens Mahboubeh sollen auf dem Friedhof von Mashhad zu Tode gesteinigt worden sein, nachdem man sie des Ehebruchs und der Ermordung von Mahboubehs Ehemann für schuldig befunden hatte. Seitdem gibt es wieder Berichte über Steinigungen.
Die Hinrichtungswelle im Iran, vor allem werden Todesurteile durch den Strang vollstreckt, wird in der Welt mit Hilflosigkeit aufgenommen. Sie entlarvt den angeblichen Erfolg der »leisen Diplomatie« als Lüge – Unrecht nicht laut als Unrecht zu verurteilen hat nichts gebracht. Die »stilleren« Jahre hatten im Iran politische Gründe, man wollte sich nach außen sanft zeigen und auch die Unzufriedenheit in der eigenen Bevölkerung besänftigen. Zurzeit zeigt das Regime nur deutlich sein wahres Menschenbild.
Im August 2007 war ich zu einem Gespräch im Auswärtigen Amt eingeladen, zusammen mit Karl Hafen, dem Vorsitzenden der IGFM. Wir sprachen mit zwei für den Iran und die Region zuständigen Beamten und Günter Nooke, dem Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe. Ich erzählte, wie mich nur wenige Tage zuvor ein Gefangener aus einem iranischen Gefängnis angerufen hatte, der Angst vor der Vollstreckung seines Todesurteils hatte und mich bat, die Welt auf sein Schicksal wie das seiner sechs Mitverurteilten aufmerksam zu machen. Ich wollte klarmachen, dass internationale Proteste zwar noch nicht die Unrechtsjustiz abschaffen, aber durchaus einige der Hinrichtungen dadurch verschoben und sogar aufgehoben werden. Auch das Schicksal der beiden kurdischen Journalisten Adnan Hassanpour und Abdolwahed (alias Hiwa) Butimar brachten wir zur Sprache. Sie setzten sich für die kurdische Minderheit und für den Umweltschutz ein und wurden beide im Juli 2007 zum Tode verurteilt – wegen Spionage und »Feindschaft zu Gott«! Adnan Hassanpour ist ein früheres Redaktionsmitglied der auf Kurdisch und Persisch erscheinenden Wochenzeitschrift Aso (Horizont), die von den iranischen Behörden im August 2005 nach weit verbreiteten Unruhen in den kurdischen Siedlungsgebieten verboten wurde. Er war bereits in der Vergangenheit wegen Artikeln, die in der Zeitschrift veröffentlicht wurden, vor Gericht gestellt worden. Abdolwahed Butimar ist der Leiter der Umweltschutzorganisation »Gesellschaft der grünen Berge«.
Und natürlich berichteten wir über die wieder stark angestiegene Zahl der Steinigungen und präsentierten die von der IGFM zusammengestellte Liste der Menschen, die aktuell im Iran davon bedroht waren:
Kobra Najjar
wurde 1996 wegen der Beteiligung an der Ermordung ihres Ehemanns zu acht Jahren Haft verurteilt. Nach Verbüßen dieser Haftstrafe sollte sie wegen Ehebruchs durch Steinigung hingerichtet werden. Bis heute ist das Todesurteil jedoch nicht vollstreckt worden. Kobra Najjar wurde von ihrem heroinabhängigen Ehemann misshandelt und zur Prostitution gezwungen. Nachdem sie 1995 von ihm brutal verprügelt worden war, erzählte sie einem ihrer Freier, sie wolle ihren Ehemann töten. Der Freier soll daraufhin ihren Mann ermordet haben, nachdem Kobra Najjar diesen zu einem vereinbarten Treffpunkt gebracht hatte. Der Täter wurde zum Tode verurteilt, von der Familie des Opfers aber gegen die Zahlung eines sogenannten Blutgeldes begnadigt. Kobra Najjar befindet sich im Gefängnis von Tabriz im Nordwesten Irans in Haft.
Kheiriyeh Valania
wurde von einem Gericht in Behbahan in der westiranischen Provinz Khusistan wegen Beihilfe zu Mord und Ehebruch zum Tod durch Steinigung verurteilt. Sie soll eine Beziehung mit einem Verwandten ihres Mannes gehabt haben, der später ihren Ehemann ermordete. Kheiriyeh Valania, die von ihrem Ehemann misshandelt wurde, bestreitet jegliche Beteiligung an der Ermordung ihres Ehemannes, hat aber den Ehebruch zugegeben. Sie befindet sich im Gefängnis von Ahvaz, der Hauptstadt der Provinz Khusistan in Haft.
Iran Eskandari
wurde von einem Gericht in der Provinz Khusistan wegen Beihilfe zum Mord an ihrem Ehemann zu fünf Jahren Haft und wegen Ehebruchs zum Tod durch Steinigung verurteilt. Iran Eskandari führte gerade im Hof ihres Hauses ein Gespräch mit dem Sohn eines Nachbarn, als ihr Ehemann sie plötzlich mit einem Messer angriff. Ihr Mann schlug brutal auf sie ein und ließ sie blutend und bewusstlos am Boden liegen. Während sie bewusstlos war, soll der Sohn des Nachbarn Eskandaris Ehemann mit dessen Messer getötet haben. Beim Verhör durch die Polizei gestand Iran Eskandari, mit dem Sohn des Nachbarn eine außereheliche Beziehung gehabt zu haben. Später zog sie dieses Geständnis jedoch zurück. Die Frau befindet sich im Sepidar-Gefängnis in der Stadt Ahvaz in Haft.
Malak Ghorbani
wurde am 28. Juni 2006 von einem Gericht in Ourmia im Nordwesten Irans wegen Ehebruchs zum Tod durch Steinigung verurteilt. Ihr Bruder und ihr Ehemann sollen einen Mann getötet haben, den sie in ihrem Haus antrafen. Die beiden Männer vermuteten eine Affäre zwischen Malak Ghorbani und dem Mann namens Morad. Die junge kurdische Frau wurde durch Messerstiche von den Männern ebenfalls lebensgefährlich verletzt und in ein Krankenhaus gebracht. Um das Leben ihres Bruders und ihres Ehemannes zu schützen, gestand Ghorbani vor Gericht, dass sie Ehebruch begangen habe. Nachdem sie jedoch über das Urteil informiert wurde, schrieb Ghorbani das Gericht mit folgenden Worten an: »Ich bin eine ungebildete Person vom Land und habe keine Kenntnis vom Gesetz. Ich versuchte die Leben meines Bruders und meines Mannes zu retten und log, indem ich gestand. Erst jetzt habe ich eingesehen, was ich mir selbst damit angetan habe.« Malak Ghorbani befindet sich im Gefängnis von Ourmia, der Hauptstadt der iranischen Provinz West-Aserbaidschan, in Haft.
Soghra Mowlayi
wurde wegen Mittäterschaft an einem Mord zu 15 Jahren Haft sowie wegen Ehebruchs zum Tod durch Steinigung verurteilt. Zusammen mit ihrem Liebhaber Alireza soll Soghra Mowlayi im Januar 2004 ihren Ehemann getötet haben. Während des Verhörs erklärte sie: »Mein Mann hat mich regelmäßig gequält, aber trotzdem wollte ich ihn nicht töten. In der Tatnacht […] nachdem Alireza meinen Ehemann umgebracht hatte, bin ich mit Alireza geflohen, weil ich im Haus Angst hatte, die Brüder meines Mannes würden mich töten.« Alireza wurde wegen »unerlaubter Beziehungen« zu 100 Peitschenhieben und wegen des Mordes zum Tode verurteilt. Soghra Mowlayi befindet sich in einem Gefängnis in Karadsch unweit von Teheran in Haft.
Ashraf Kalhori
wurde im Juli 2002 wegen Beihilfe zum Mord zu 15 Jahren Haft sowie wegen Ehebruchs zum Tod durch Steinigung verurteilt. Die damals 33-jährige vierfache Mutter versuchte vergeblich, sich von ihrem Mann scheiden zu lassen. Ein Richter verfügte, sie müsse wegen der gemeinsamen Kinder in der Ehe bleiben. Im April 2002 wurde Kalhoris Ehemann während einer Auseinandersetzung von ihrem Nachbarn Mahmoud Mirzaei getötet. Ashraf Kalhori wurde daraufhin von der Polizei des Ehebruchs mit dem Mörder ihres Mannes und der Beihilfe zum Mord beschuldigt und legte unter Zwang ein Geständnis ab, welches sie später widerrief. Ihr Fall wurde erst von ihrer Anwältin Shadi Sadr übernommen, nachdem man sie bereits verhört und zu einem Geständnis gezwungen hatte. Kalhori wurde nach ihrer Verhaftung 2002 der Kontakt zu ihren Kindern verweigert. Nach vier Jahren im Gefängnis wurden im Juli 2006 die ersten Vorbereitungen für ihre Steinigung getroffen. Nachdem Anwältin Shadi Sadr gegen diesen Schritt bei Justizminister Ayatollah Hashemi Shahroudi Berufung eingelegt hatte, wurde die Hinrichtung vorübergehend aufgeschoben. Ashraf Kalhoris Nachbar Mahmoud Mirzaei ist wegen Ehebruchs zu 100 Peitschenhieben und wegen Mordes zum Tod verurteilt worden. Seine Strafe kann erst 2015 vollzogen werden, da erst in jenem Jahr der jüngste Nachkomme des Opfers volljährig ist und anstelle der Hinrichtung ein sogenanntes Blutgeld als Entschädigung vom Täter verlangen kann. Willigt der Nachkomme des Opfers in die Zahlung des Blutgeldes ein, wäre der Mörder, Mahmoud Mirzaei, frei. Frau Ashraf Kalhori befindet sich im Evin-Gefängnis in Teheran in Haft. Für Ehebruch kann nach islamischem Recht kein Ausgleich gezahlt werden.
Fatemeh (Nachname unbekannt)
wurde im Mai 2005 von einem Gericht in der Provinz Teheran wegen Mordes zum Tode und darüber hinaus wegen Ehebruchs ebenfalls zum Tode verurteilt, und zwar durch Steinigung. Zwischen Fatemehs Ehemann und ihrem Liebhaber Mahmoud war es zu einer Auseinandersetzung gekommen. Fatemeh hatte vor Gericht zugegeben, Mahmoud einen Strick um den Hals gelegt zu haben, der seine Strangulierung herbeiführte. Ihren Angaben zufolge wollte sie ihm jedoch lediglich die Hände und Füße fesseln, nachdem er das Bewusstsein verloren hatte, um ihn dann der Polizei zu übergeben. Fatemehs Ehemann wurde wegen Mittäterschaft zu 16 Jahren Haft verurteilt.
Abdollah Farivar
wurde wegen Ehebruchs zum Tod durch Steinigung verurteilt und befindet sich seit 2004 in Haft. Ein Familienmitglied gab an, dass Abdollah Farivar nach seiner Festnahme 21 Tage lang geschlagen und misshandelt worden sei und nur unter Druck gestand, eine außereheliche Beziehung geführt zu haben. Nach seiner Verurteilung zum Tode bestritt er seine »Tat« jedoch. Abdollah Farivar befindet sich im Gefängnis von Sari in der Provinz Mazandaran.
Leila Ghomi
wurde 2004 von einem Gericht wegen Beihilfe zum Mord zu 15 Jahren Haft und wegen Ehebruchs zum Tod durch Steinigung verurteilt. Gemeinsam mit einem Mann namens Panitali soll Leila Ghomi ihren Ehemann Abolhasan ermordet haben. Zuerst gestand die 27-Jährige, dass Panitali sie heiraten wollte. Weil ihr Ehemann sich nicht scheiden lassen wollte, hätte das Paar beschlossen, Ghomis Mann zu töten. Später widerruf Leila Ghomi jedoch, ein Verhältnis mit Panitali gehabt zu haben. Dieser sei lediglich ihr Verehrer gewesen. Leila Ghomi befindet sich im Evin-Gefängnis in Teheran.
Im Iran selbst sind die Stimmen gegen Steinigungen lauter geworden, maßgeblich sind hier die Anwältin Shadi Sadr und der Anwalt Matafa, der auch Nazanin Fatehi vertreten hat, zu nennen. Sie arbeiten in einem Anwaltsbüro, und ihre Kampagne gegen Steinigung im Iran ist enorm mutig. Sie haben unser aller Unterstützung nötig, und ich sehe meine Arbeit als eine solche. Diese Unterstützung könnte auch die deutsche Politik zeigen – mit lautem Benennen des Unrechts, denn sie hat als Leitgedanken für ihre Menschenrechtspolitik: »Die Bundesregierung tritt für die universelle Geltung der Menschenrechte und damit gegen eine kulturelle Relativierung des Menschenrechtsbegriffs ein.«
Ich halte die Zusammenarbeit in Sachen Menschenrechte für absolut notwendig, dafür muss man auch nicht in allen politischen und religiösen Fragen übereinstimmen, so nennt sich etwa Shadi Sadr selbst Muslimin.
Ich muss aber selbst einer Friedensnobelpreisträgerin wie Shirin Ebadi widersprechen, wenn sie Frauen mahnt, bescheiden zu sein. Auch sie hat im Einzelfall Menschen vor Schlimmerem bewahrt. Aber sie kämpft für Kompromisse, die ich nicht für erstrebenswert halte. So kann nicht das Ziel sein, dass Mädchen unter 14 nicht mehr verheiratet werden – kein Mädchen und keine Frau soll heiraten müssen. Eine Reform ist gut, wenn sie ganz junge Mädchen vor einer Zwangsverheiratung bewahrt, aber kann ich mich darüber wirklich freuen, wenn diese einfach nur drei oder fünf Jahre aufgeschoben wird? Ich finde, wir Frauen sollten das Ende der Bescheidenheit ausrufen. Wir wollen die Hälfte der Macht. Auch im Iran.
Ehrenmorde in Deutschland
Der Iran, Steinigungen – das ist für die meisten Menschen in Deutschland weit weg. Für mich ist der Iran das Land, in dem ich aufgewachsen bin, das Land, in dem meine Mutter, meine Schwestern und Brüder mit ihren Familien leben. Das Land, für dessen unterdrückte Menschen ich mir eine bessere Zukunft erhoffe. Aber es gibt auch in Deutschland den ausführenden Arm des islamischen Rechts, und dies wird inzwischen zumindest manchmal von der deutschen Öffentlichkeit nicht mehr ignoriert. Es braucht eben kein Scharia-Gericht, denn wenn die Beteiligten vom göttlichen Ursprung der Scharia und dem ihr zugrunde liegenden Ehrbegriff überzeugt sind, reicht das Familiengericht.
Am 7. Februar 2005 wurde Hatun Sürücü ermordet. Sie war als sunnitische Kurdin in einer türkischen Familie in Berlin-Kreuzberg groß geworden. Ihr Vater verheiratete sie gegen ihren Willen mit einem Cousin in der Türkei, als sie 16 war. 1999 trennte sie sich von ihrem Mann und seiner Familie und kehrte schwanger nach Berlin zurück, ihren Sohn wollte sie dort allein großziehen. 2005 lebte sie in einer eigenen Wohnung und stand kurz vor der Gesellenprüfung als Elektroinstallateurin. Dann beschloss ihre Familie, die Ehre wiederherzustellen. Es waren ihre drei Brüder, die ihr an einer Bushaltestelle auflauerten und sie erschossen. Vor Gericht nahm der Jüngste, ein Minderjähriger, die Schuld allein auf sich, nur er wurde zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt. Er gilt heute vielen islamischen jungen Männern als Held.
»Vergesst niemals Hatun« war der Titel einer Konferenz in Köln am Frauentag 2006, dem 8. März. Ich hatte sie mit anderen Frauen des »Komitees gegen Steinigung« organisiert, anwesend waren auch Christa Stolle, die Geschäftsführerin von Terres des Femmes, und Ayaan Hirsi Ali, die aus Somalia stammende niederländische Autorin und Politikerin, die inzwischen in den USA lebt.
Es wird an vielen Stellen betont, dass Ehrenmorde nicht deckungsgleich mit dem Islam seien und auch in nichtislamischen Gesellschaften vorkämen, ebenso wie die Genitalverstümmelung von Mädchen. Das ist richtig, was die Entstehung dieser frauenverachtenden, gewalttätigen bis tödlichen Übergriffe gegen Mädchen und Frauen betrifft. Aber: Es ist kein Zufall, dass heute, im 21. Jahrhundert, Ehrenmorde gerade in islamischen Gesellschaften und Parallelgesellschaften stattfinden. Denn der politische Islam deckt sich zu 100 Prozent mit dem hinter Ehrenmorden – und Genitalverstümmelung – stehenden Denken. Die Frau als fleischgewordene Versuchung für den Mann muss gebändigt werden. Ihre Jungfräulichkeit ist das Symbol dafür, ob dies den Männern und Müttern des Hauses gelingt. Mehr zum Objekt kann eine Frau kaum noch werden. Es geht in keiner Weise um die Frau und ihre Lust (einmal ganz davon abgesehen, dass die Fixierung auf das Jungfernhäutchen weibliche Sexualität komplett auf den Geschlechtsverkehr reduziert), sondern um die Macht der Männer über diesen Körperteil und die Frau.
Nicht nur in der ländlichen Türkei, auch in Deutschland gelten bei vielen hier lebenden Muslimen Blutflecken auf dem Laken aus der Hochzeitsnacht als bestandener Ehrentest. Am Beginn des Zusammenlebens zweier Menschen stehen weder Liebe noch Begehren, nur Beweislast und Pflichterfüllung durch den Geschlechtsakt. Necla Kelek beschreibt in ihrem Buch Die verlorenen Söhne, dass beide Ehegatten unter diesem Stress stehen, und erzählt von einem jungen Mann, der ob der Pflicht der Hochzeitsnacht impotent wurde. Als er dies im Morgengrauen seiner Tante gestand, ging diese kurzerhand in das Schlafzimmer, riss der Braut die Beine auseinander und entjungferte sie mit den Fingern. Dann zog sie das Laken ab und zeigte es der draußen wartenden Familie. Egal wie – die Ehre muss gewahrt werden.
Die Geschichten vieler junger Frauen, die ermordet wurden, weil sie verdächtigt worden waren, keine Jungfrau mehr zu sein, werden nie bekannt werden. Manche waren tatsächlich entjungfert, ob freiwillig oder mit Gewalt, bei anderen war das Hymen noch völlig intakt.
Wir wissen nicht, wie viele Frauen verinnerlicht haben, dass jedes Lustempfinden ihrerseits »des Teufels ist«. Denn manche Muslima ist sogar stolz, ihre Sexualität gottgefällig zu leben: Ihrem Ehemann zu Diensten zu sein und Mutter zu werden, ist in ihren Augen tatsächlich Sinn ihrer Sexualität, Lustempfinden dagegen ist westlich, unrein und sündig.
Hatun Sürücü ist sogar dem von ihrem Vater ausgesuchten Ehemann in die Türkei gefolgt, hat also ihrem Vater alle Ehre gemacht. Aber die Unterordnung der Frau muss das ganze Leben währen, ein Ausbrechen wird zu jeder Zeit bestraft. Das ist die gemeinsame Botschaft bei Steinigungen wegen Ehebruchs wie auch dem Mord an Hatun Sürücü.
Am 28. August 2007 wurde der Freispruch der zwei älteren Brüder der Ermordeten vom Bundesgerichtshof aufgehoben, eine Schwurgerichtskammer des Landgerichts Berlin muss die Beweise in einem neuen Verfahren gegen die beiden Angeklagten neu bewerten. Das lässt mich hoffen, dass die Menschen in Deutschland beginnen, genauer hinzusehen. Manchmal noch unsicher, gefangen in ihrer Angst, etwas Falsches zu tun, etwas, was als rassistisch gelten könnte. Aber ich bin überzeugt, dass sie es immer öfter tun werden, nicht zuletzt das Interesse am Zentralrat der Ex-Muslime zeigt das.
Mitarbeiterinnen von Frauen- und Mädchenhäusern sowie Beratungsstellen und Terres des Femmes berichten von einer Zunahme der versuchten Ehrenmorde in den letzten drei Jahren. Dies kann auch daran liegen, dass die Betroffenen durch die erhöhte Berichterstattung öfter ermutigt werden, zu fliehen. Dennoch sterben Frauen auch in Deutschland immer wieder im Namen der Ehre. Auch ungeklärte Todesfälle, wie der der 17-jährigen Kausar aus einer mittelgroßen Stadt im Westen Deutschlands, lassen Fragen nach einem möglichen Ehrenmord aufkommen. Kausar, deren Eltern pakistanisch und vor allem streng muslimisch sind, weigerte sich, ein Kopftuch zu tragen. Sie hatte sich mit 17 Jahren in einen Jungen verliebt, der nicht von den Eltern als Ehemann ausgesucht war. Sie wurde von Bruder oder Vater zur Schule gebracht und abgeholt. Eines Tages stürzte sie aus dem Fenster der elterlichen Wohnung und starb an den Verletzungen. In ihrem Magen wurde ein Reinigungsmittel gefunden, welches sie getrunken haben muss. Niemand in der Schule hatte sie für selbstmordgefährdet gehalten, auch wenn ihre Lebenssituation äußerst schwierig war. Lehrerinnen, die nachfragten, wurde von der Schulverwaltung gesagt, sie zerstörten die Bemühungen um Integration, sie sollten die andere Kultur akzeptieren. Eine Lehrerin versuchte, mit Kausars Mitschülerinnen muslimischer Herkunft zu reden, sie schwiegen. Vielleicht wird die Wahrheit über Kausars Tod nie herauskommen. Sicher aber ist, dass ihr Tod in einem Umfeld immer größerer Abgrenzung muslimischer Schülerinnen und Schüler geschah, der die Lehrer mitunter hilflos gegenüberstehen. Ein ehemaliger Lehrer von Kausar berichtet, dass früher über das Kopftuch diskutiert wurde, auch unter den türkischen Mädchen. Heute werde es getragen, und als er einen Vater danach fragte, sagte dieser nur, seine Tochter müsse das Kopftuch tragen, und wenn ein Zipfel Haar darunter hervorgucke, würde sie ewig in der Hölle schmoren. Seine Aufgabe als Vater sei, sie davor zu bewahren. Eine Lehrerin erzählte, sie müsse sich von muslimischen Jungen immer mehr beschimpfen lassen, Wörter wie Hure und Fotze seien keine Seltenheit.
Deutsche Schulen gelten gläubigen Muslimen nicht viel, denn nur in den Koranschulen wird Gottgefälligkeit gelehrt. In diesen unterrichten Hodschas, die davon überzeugt sind, dass alles in unserem Leben von Allah vorherbestimmt ist und es die größte Sünde sei, wenn Menschen versuchen, ihr eigenes Schicksal selbst zu gestalten. Daran sollte man nicht nur bei der Frage nach neuen Moscheen denken, sondern auch im Hinblick auf die Situation an den Schulen. Muslimische Kinder werden nur zur Nachahmung erzogen, ihnen werden Fragen nicht zugestanden. Jungen, denen zudem beigebracht wird, dass man Macht nicht durch Argumente erlangt, sondern nur durch Gewalt, ist das Beschimpfen deutscher Lehrerinnen ein probates Mittel, die eigene Stellung innerhalb der eigenen Gruppe zu stärken, schlicht den Macker raushängen zu lassen. Brüder, die ihre Schwester umbringen, um die Familienehre wiederherzustellen, haben nie gelernt, diese Schwester zu lieben, als Menschen zu achten oder sich auch nur für sie zu interessieren. Das ist keine kulturelle Eigenart. Das ist unmenschlich. Doch nach der Tat wird ihr Vater, und meist auch ihre Mutter, stolz auf sie sein.
Ich merke wie viele meiner Mitstreiterinnen und Mitstreiter immer wieder, wie schwer es ist, den Deutschen klarzumachen, dass die Unterdrückung der Frau keine kulturelle Eigenart ist, sondern eine Menschenrechtsverletzung. Dass Integration in eine Gesellschaft heißt, deren Sprache zu lernen und sich ihre Regeln und Werte anzueignen. Dass man bei einer solchen Anpassung seine Identität nicht verlieren kann, wenn die Gesellschaft auf der Basis der universellen Menschenrechte gebaut ist. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es bei Einwanderern die dritte Generation ist, die in der neuen Gesellschaft angekommen ist. Gerade in den USA wurde dies immer wieder durchgespielt. Die Realität in Deutschland zeigt, dass die Mehrheit der dritten Generation der eingewanderten Muslime sich von der deutschen Gesellschaft wegbewegt und eine Parallelgesellschaft aufbaut und festigt.
Als in Deutschland Missbrauch von Kindern durch Familienangehörige von Feministinnen aufgedeckt wurde, waren die Widerstände groß. Ein immer wieder vorgebrachtes Argument war, dass doch nicht alle Männer so seien und das Bild der Frauenrechtlerinnen völlig überzeichnet wäre. Dabei ist es nur so, dass, wenn etwas erstmalig ans Licht gezogen wird, es immer überwältigend erscheint, jeder Einzelfall aber zu viel ist. Natürlich gibt es die Mehrheit der fürsorglichen und verantwortungsbewussten Väter und Mütter in Deutschland. Aber Verantwortung gegenüber Kindern hört eben nicht bei den eigenen auf, sondern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe! Deshalb ächten wir Kindesmissbrauch und bieten Betroffenen Zufluchtsstätten. Dorthin fliehen auch muslimische Mädchen. Auch unter Moslems gibt es Kindesmissbrauch, hier aber heißt das Argument nicht nur heuchlerisch, »ein Moslem kann so etwas gar nicht tun«, sondern die Betroffenen müssen darüber hinaus Angst vor der Ermordung durch ihren Vater (mitunter also ihren Vergewaltiger) haben, der so mit voller Anerkennung durch die gesamte Familie seine Ehre wiederherstellen kann.
Die Realität von Ehrenmorden und den verzweifelten Selbsttötungen von Frauen im Namen der Ehre geschieht auf derselben rechtlichen Basis wie die Verheiratung mit einem von den Eltern ausgesuchten Ehemann, wie das Schwimm- und Sportverbot und das Recht des Ehemannes, seine Frau zu schlagen.
Vor diesem Hintergrund muss man folgende Gerichtsurteile sehen:
Eine Familienrichterin in Frankfurt/Main befand Anfang 2007 eine vorzeitige Scheidung für unbegründet: Eine Frau hatte diese von ihrem Mann beantragt, da sie seit der Trennung im Jahr zuvor von diesem bedroht und misshandelt würde. Da es sich um eine Deutsch-Marokkanerin handelte, lehnte die Richterin den Antrag der Frau mit der Begründung ab, sie käme aus einem Kulturkreis, in dem der Mann gegenüber der Frau ein »Züchtigungsrecht« habe. Eine Welle der Empörung schlug hoch. Aber diese Berücksichtigung des »Kulturkreises«, über die sich die deutsche Öffentlichkeit und Politik in diesem Falle zu Recht aufregten, ist viel üblicher in Europa, als man gemeinhin annimmt: Im Sommer 2007 befand ein Mailänder Gericht, ein Muslim habe das Recht, eine Zweitfrau auch telefonisch zu heiraten, ohne sie zu kennen. (In Italien ist die Polygamie verboten, aber einem eingewanderten Pakistaner wurde nicht nur die Vielehe gestattet, er durfte mit richterlichem Segen die Minderjährige auch telefonisch heiraten.) Im August 2007 kam ein weiteres Urteil aus Italien, das diesmal einem Muslim gestattet, seine Tochter zu verprügeln, weil sie sich mitten in Europa nicht gemäß den islamischen Sitten verhält, sondern »westlich-europäisch«: Fatima R. aus Bologna war mit einem Jungen spazieren gegangen. Darauf hin fesselte ihr Vater sie an einen Stuhl und band sie nur dann los, wenn er oder seine Söhne Lust hatten, sie brutal zu verprügeln. Die Tochter zeigte ihren Vater an. Der wurde zunächst dafür verurteilt, dann aber höchstrichterlich mit Berufung auf den Islam freigesprochen. Die Richter befanden, die Familie habe das Recht, die Tochter in ihren Kulturkreis hineinzuprügeln, wenn die Gefahr bestehe, dass das Mädchen sich ansonsten aus Freiheitsdrang selbst töten werde. Das Urteil kann nicht mehr angefochten werden. In Italien dürfen Muslime somit wohl von sofort an ihre Frauen und Töchter mit höchstrichterlichem Segen aus multikulturellen Gründen zusammenschlagen, wenn sie erklären, dass ihre Töchter zu westlich werden und die Töchter vor dem Hintergrund des Familiendrucks mit Selbstmord drohen.
Wir sind in Europa sogar an dem Punkt, dass die, die das Unrecht aufdecken, gefährlich leben, nicht die Täter. Am 29. August lief im niederländischen Fernsehen ein besonderer Film: »Submission« zeigt vier Frauen, die sich dem Willen Allahs unterworfen haben, also gute Muslima sind. Und doch sind sie schon auf Erden Höllenqualen unterworfen, der Gewalt von Männern ausgeliefert. Das Drehbuch ist von Ayaan Hirsi Ali, der ehemaligen niederländischen Abgeordneten, die bis heute unter Polizeischutz lebt. Denn der Regisseur, der niederländische Künstler Theo van Gogh, wurde Anfang November 2004 ermordet, von einem gläubigen Moslem. Genauer gesagt wurde er erschossen, ihm wurde die Kehle durchgeschnitten, und in seine Brust wurde mit einem Messer ein Zettel mit einer Botschaft gestoßen. Es war das Todesurteil für Ayaan Hirsi Ali, »im Namen des barmherzigen und gnädigen Allah«. Die Kurzberichte der deutschen Medien über den Mord berichteten auch über das Motiv des Täters: Die Verletzung seiner religiösen Gefühle durch »Submission«. Deutsche Fernsehnachrichten fassten den Film so zusammen: Es war eine Frau zu sehen, deren Ganzkörperschleier vorne transparent war und der Suren des Koran auf die nackte Haut geschrieben standen. Das müsse ein gläubiger Moslem als Verletzung des heiligen Buches empfinden.
In meinen Augen wurden damit die Künstlerin und der Künstler verantwortlich gemacht für seinen Tod und für ihr Leben unter Todesdrohung. Das Schicksal der vier Frauen im Film, das stellvertretend für das von unzähligen Frauen steht, die im Namen Allahs ausgepeitscht, von ihren Ehemännern verprügelt und vergewaltigt, nach einer Vergewaltigung wegen unehelichem Sex bestraft werden, wurde verschwiegen. So wurden auch sie noch einmal zum Opfer gemacht. Die Botschaft des Films wurde unterschlagen.
Im deutschen Fernsehen wurde den Vertretern des politischen Islam Gelegenheit gegeben, die Unterdrückung von Frauen ein weiteres Mal zu verleugnen und einen Mord, wenn nicht zu rechtfertigen, dann doch zu verharmlosen. Der Körper einer Frau beleidigt die religiösen Gefühle? »Heilige Worte« dürfen nicht in Berührung kommen mit der Haut einer Frau?
In »Submission« sehen wir eine Frau, die mit Stockschlägen ausgepeitscht wird, weil sie sich verliebt hat. Wir sehen eine Frau, die sich ihrem von ihr als ekelhaft empfundenen Ehemann, mit dem sie zwangsverheiratet wurde, sexuell unterwerfen muss. Dazu wird der betenden Protagonistin, die Rat bei Gott sucht, denn sie fragt ihn, weshalb er dieses Unrecht zulässt, auf den Leib die passende Koransure geschrieben: »Wenn eure Frauen sich gereinigt haben, dann geht zu ihnen, so wie Allah es euch befohlen hat.« Eine dritte Frau wird von ihrem Ehemann geprügelt, die nun erscheinende Koransure ist die, die den Männern erlaubt, Frauen zu schlagen, die sich aufzulehnen drohen. Schließlich sehen wir ein junges Mädchen, welches durch die Vergewaltigung durch einen Verwandten schwanger wurde und deshalb streng nach der Scharia wegen vorehelichem Sex bestraft wird.
Ja, es ist provokativ, zu zeigen, wie der Islam die Unterdrückung von Frauen mit angeblich heiligen Worten direkt in ihre Körper einschreibt. Wir haben »Submission« auf dem Kongress gegen Ehrenmorde in Anwesenheit Ayaan Hirsi Alis gezeigt, auch ihr und Theo van Gogh und den muslimischen Frauen zu Ehren – wenn man diesen Begriff wieder positiv besetzen will. Der Koran ist ein von Menschen geschriebenes Buch, und wir kritisieren es als solches. Akzeptiert man diese Tatsache endlich, dann wird der Blick frei, dass Menschen, nicht Gott, den Frauen Gewalt antun. Genau wie es Menschen waren, die die Flugzeuge des 11. September 2001 zu Mordwerkzeugen machten.