Vorwort

Die vorliegende Arbeit ist der Versuch, eine Brücke zu schlagen zwischen Theorie und Praxis. Gegen Ende meiner beruflichen Tätigkeiten bin ich einen Schritt zurückgetreten und habe versucht, verschiedene Erfahrungen zu einem Gesamtbild zusammenzufügen. Die meisten Stationen dieser beruflichen Tätigkeiten hatten in irgendeiner Weise mit den Menschenrechten zu tun, anfänglich vorwiegend aus juristischer Sicht, später ergänzt durch politische und diplomatische Praxis. Vor zehn Jahren habe ich damit begonnen, diese Praxis zu hinterfragen und die so gewonnenen Erkenntnisse publizistisch auszuwerten. Die Fortsetzung in einem wissenschaftlichen Umfeld erlaubte nicht nur eine Vertiefung, sondern relativierte bisherige Überlegungen und eröffnete neue Dimensionen. Die Arbeit ist geprägt durch die praktische Erfahrung einer langjährigen Tätigkeit in verschiedenen Funktionen und durch das kritische Infragestellen, das erst aus einer gewissen Distanz möglich geworden ist.

Entstanden ist die Arbeit im Rahmen eines fünfjährigen Aufenthaltes an der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Ulfrid Neumann bin ich zu großem Dank verpflichtet. Er hat mir diesen Aufenthalt ermöglicht und an seiner Professur Gastrecht gewährt. Auch hat er mir durch viele Hinweise auf dem Weg von der Praxisperspektive zum wissenschaftlichen Arbeiten weitergeholfen. Klaus Günther schulde ich ebenfalls großen Dank. Er hat mir den Zugang zu den Grundlagen dieser Arbeit sehr erleichtert. Durch seine Vermittlung wurde ich als assoziiertes Mitglied in den Exzellenzcluster »Herausbildung normativer Ordnungen« der Goethe-Universität aufgenommen. In diesem Rahmen hatte ich Gelegenheit zu vielen Kontakten, die für meine Arbeit sehr hilfreich waren. Erwähnen möchte ich Christoph Menke, dem ich viele Anregungen vor allem bezüglich der revolutionären Aspekte der Menschenrechte verdanke. Luise Schorn-Schütte ermöglichte mir ein besseres Verständnis von John Locke vor dem Hintergrund der damaligen Zeit.

Von Christoph Möllers, Humboldt-Universität zu Berlin, habe ich in verschiedenen Gesprächen sehr wertvolle Hinweise nicht nur zum vergleichenden Staats- und Verfassungsrecht erhalten, sondern auch zur demokratischen Legitimation der Menschenrechte. Gerhard Luf, Universität Wien, hat mir anlässlich eines gemeinsam veranstalteten Seminars in Alpbach/Tirol zum Thema »Menschenrechte und Moral« ermöglicht, im Gespräch viele für diese Arbeit wichtige Aspekte zu vertiefen. Heiner Bielefeldt, Universität Erlangen-Nürnberg, brachte kritische und damit sehr hilfreiche Bemerkungen zum Manuskript ein. Allen Gesprächspartnern – auch den zahlreichen, die ich hier nicht erwähnen kann – schulde ich großen Dank. Schließlich danke ich ganz herzlich Maria Matschuk, ohne deren sachkundiges und umsichtiges Lektorat auch dieses Buch nicht hätte fertiggestellt werden können.