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Bosnien

Anfang Dezember 1995 läutete in meinem Büro das Telefon. Ich wurde gefragt, ob ich als Ombudsfrau für Menschenrechte nach Sarajevo gehen wolle. Das Friedensabkommen von Dayton sei zwar noch nicht unterzeichnet, es sehe aber eine solche Funktion vor, und daran werde sich bis zur Unterzeichnung nichts mehr ändern. In einer ersten spontanen Reaktion machte ich klar, daß ich diese Funktion nicht übernehmen wollte. Ich war damals Botschafterin beim Europarat, hatte in Straßburg ein interessantes Leben, und ich wußte nicht, was mich hätte bewegen sollen, dieses gegen eine Tätigkeit in einem Land einzutauschen, welches kaum den schrecklichsten Kriegsgreueln entkommen war. Als spätabends am selben Tag die Faxmaschine die Rechtsgrundlage für das neugeschaffene Amt ausspuckte, warf ich dennoch einen Blick darauf. Zunächst erschien mir die Sache als trockene Rechtsmaterie. Dann aber realisierte ich, daß hier Neuland betreten wurde: Die Europäische Menschenrechtskonvention sollte in Bosnien und Herzegowina direkt angewendet werden, ohne daß sie aber von diesem Staat völkerrechtlich ratifiziert werden konnte, weil dieses Land noch nicht Mitglied des Europarates war. Einzelpersonen in Bosnien würden sich also auf diese Konvention berufen und Beschwerden einreichen können, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte würde diese Fälle jedoch nicht beurteilen dürfen, wiewohl er sonst für ganz Europa zuständig war. Darin konnten Chancen liegen, aber auch Gefahren: Vielleicht wäre es gut, hier mitzuwirken, denn mit der europäischen Menschenrechtskultur war ich seit Jahren vertraut. So meine zweite spontane Reaktion, die schon am nächsten Morgen über die erste gesiegt hatte. Den Ausschlag für meine Zusage gaben aber schließlich die Menschen in Bosnien und die |12|entsetzlichen Dinge, die sie erlebt hatten. Ob ich bei jener abendlichen Lektüre eines Annexes des Friedensabkommens von Dayton bereits geahnt hatte, daß ich in Bosnien schon bald mit vielfältigen kulturellen Unterschieden zwischen Europa und den Vereinigten Staaten konfrontiert sein würde? Wohl kaum. Rückblickend aber wurde mir klar, daß mir die zweite meiner damaligen spontanen Reaktionen einen bisher unbekannten Blickwinkel eröffnete, aus welchem ich in den folgenden Jahren durchaus widerwillig Beobachtungen anzustellen gezwungen war, die mich zunächst erstaunten, später ärgerten und schließlich veranlaßten, dieses Buch zu schreiben.

Noch vor Weihnachten ernannte mich die damals ungarische Präsidentschaft der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) für mein neues Amt, welches mit der Unterzeichnung des Abkommens von Dayton im Dezember 1995 in Paris formell geschaffen worden war. Nebst dem Aufbau dieser Institution ging es in den folgenden Monaten auch darum, sich mit der Situation im Lande vertraut zu machen. Soweit sie medienwirksam geworden waren, hatten uns die Bilder der Kriegsgreuel aus Bosnien auch in Westeuropa erreicht. Aber welche Geschichte stand dahinter, welche Ausgangssituation hatte zu den Entsetzlichkeiten geführt? Und wo mußte man ansetzen, um den Ursachen zu begegnen? Wie reagierte die Internationale Gemeinschaft? Einerseits war ich Teil dieser Internationalen Gemeinschaft. Andererseits stand ich auch außerhalb, denn die Institution, welcher ich vorstand, war formell eine Institution des Staates »Bosnien und Herzegowina«1*. Sie war nur insofern international, als der Amtsinhaber oder die Amtsinhaberin in den ersten fünf Jahren nicht die Staatsangehörigkeit Bosniens oder eines der benachbarten Länder haben durfte.

|13|Schon zu Beginn waren die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Institution bosnische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, assistiert zunächst durch internationale Juristinnen und Juristen, welche das Fachwissen in der Behandlung von Beschwerden gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention einbrachten, denn dieses war in Bosnien nicht Gegenstand der juristischen Ausbildung gewesen oder wenn schon, dann eher im Sinne eines negativen Beispiels von westlichem Imperialismus. Gegen Ende der ersten Hälfte meiner fünfjährigen Amtszeit arbeiteten die bosnischen Juristinnen und Juristen schon recht selbständig, so daß die Präsenz der Internationalen zurückging. Von Anfang an beurteilte ich die Geschehnisse deshalb auch aus der bosnischen Perspektive, was nicht heißt, daß die bosnischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meine Beurteilung vorbehaltlos geteilt hätten. Dennoch war es genau die bosnische Sicht, die mir zeigte, daß es transatlantische Differenzen in weit höherem Ausmaß gab, als ich zuvor angenommen hatte. Sie erstrecken sich vom Rechts- über das Staats- und Politikverständnis letztlich sogar bis zum Verständnis des Demokratiebegriffes.

Umfassend thematisiert worden sind transatlantische Unterschiede vor allem in den Bereichen Ökonomie sowie Sicherheitspolitik, gelegentlich auch im Bereich der Kultur, weniger jedoch im Bereich der Grundwerte, soweit sie nicht direkt die Frage nach mehr oder weniger Sozialstaat betreffen. Dies ist kein Zufall: In der Ökonomie, in der Kultur sowie in der Sicherheitspolitik bestehen unmittelbare Reibungsflächen zwischen Europa und den Vereinigten Staaten. Im Rechts-, Staats- und Politikverständnis hingegen gibt es solche Reibungsflächen nur mittelbar; man nimmt sie normalerweise erst dann wahr, wenn man in der individuellen Erlebnissituation damit konfrontiert ist. Die Aktivität der Internationalen Gemeinschaft in Bosnien bildete in dieser Hinsicht eine Ausnahme: Einerseits war sie stark US-dominiert, und andererseits ging es darum, trotz dieser Dominanz in Bosnien einen europäischen Staat aufzubauen, so daß transatlantische Differenzen im Rechts-, Staats- und Politikverständnis bei längerer |14|Beobachtung im Maßstab eins zu eins wahrgenommen werden konnten. Da ich meine Aufgabe über mehrere Jahre ausübte, was bei Missionen in solchen Gegenden eher unüblich ist, und ich als staatliche Institution im juristisch-politischen Bereich tätig war, mußten mir solche Differenzen über kurz oder lang auffallen.

Von Straßburg nach Sarajevo

Es war Mitte Januar 1996, als wir zum erstenmal nach Sarajevo flogen. Die Flugzeit von Straßburg nach Sarajevo betrug genau 80 Minuten, und an jenem Tag habe ich ein für allemal begriffen, wie falsch meine geographischen Vorstellungen seit Anfang der neunziger Jahre gewesen waren. Bosnien lag praktisch mitten in Europa, nicht etwa weit entfernt, wie ich es mir während der Kriegsjahre zur eigenen Beruhigung vorgestellt hatte. Landen konnten wir nach dieser kurzen Flugzeit aber doch erst wesentlich später, denn für Flugbewegungen außerhalb der NATO gab es offenbar nicht so leicht eine Landeerlaubnis, auch wenn sie vorangemeldet und genehmigt worden waren. Dies eine Erfahrung, die sich später unzählige Male wiederholen sollte. Schließlich landeten wir auf der holprigen Piste eines zum Militärflugplatz umfunktionierten Flughafens, dessen Gebäude weitgehend zerstört waren. Die Lettern »AERODROM … EVO« waren noch zu lesen, der Rest war offensichtlich weggeschossen worden. Durch hohe Mauern von Sandsäcken hindurch erreichten wir ein notdürftig eingerichtetes Büro – es befand sich in einem Teil des Flughafens mit immerhin im Erdgeschoß noch intakten Grundmauern. Hier begrüßten uns Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der örtlichen OSZE-Mission. Schon im Anflug hatten wir die völlig zerstörten Quartiere neueren Datums rund um den Flughafen gesehen, ein Teil dieser Gebäude hatte – wie wir später erfuhren – im Jahre 1986 als olympisches Dorf gedient.

Auf der Fahrt in die Stadt der nächste Eindruck von der Zerstörung, |15|die Redaktion der Zeitung »Oslobođenje«, ein modernes Gebäude mit vormals ansprechender Architektur, nun zum eindrucksvollen Mahnmal geworden: Der zentrale Teil des Turmes ragt noch auf, Teile der Böden der einzelnen Stockwerke hängen am Turmskelett. Einprägsam schließlich vor allem die Ruine der Nationalbibliothek, die Außenmauern eines reich verzierten, im maurischen Stil errichteten Gebäudes, völlig ausgebrannt, so daß man durch die leeren Fensteröffnungen in den Himmel sehen konnte. Auch dies ein Eindruck, der sich in den folgenden Jahren immer gleichbleibend wiederholen sollte: Die Ringstraße um die Altstadt von Sarajevo, auf welcher die altehrwürdige Straßenbahn schon bald ratternd und klingelnd wieder ihre Runden drehen sollte, funktioniert als Einbahnverkehr im Gegenuhrzeigersinn, und dies um die Nationalbibliothek als östlichen Eckpunkt herum. Wer sich mit einem Auto in dieser Stadt bewegt, fährt regelmäßig zunächst an der Süd-, dann an der Ost- und schließlich an der Nordseite der Nationalbibliothek oder vielmehr ihrer Ruine vorbei, ein Ritual von wahrscheinlich nachhaltigerer Bedeutung, als viele internationale Besucher in der Hektik des Augenblicks realisiert haben mögen. Schon bei der zweiten oder dritten Fahrt durch die Stadt zeigte uns der Fahrer die Straßenecke am Ufer der Miljacka, des schmalen Flusses, der von Osten nach Westen durch Sarajevo fließt, wo der österreichische Erbprinz Franz Ferdinand und seine Gemahlin im Jahre 1914 erschossen worden waren. Dazu viele Fragen zu stellen, blieb keine Zeit, zu vieles mußte rasch organisiert werden. Geschichtliche Hintergründe waren später zu erfahren oder nachzulesen.

Die Vorgeschichte

Die Stadt Sarajevo war über Jahrhunderte hinweg ein Symbol für das friedliche Zusammenleben verschiedener Völker, Kulturen und Religionen. Hier lebten Bosnier islamischen Glaubens – sie bezeichnen sich heute als »Bosniaken« –, Bosnier serbischer Abstammung mit mehrheitlich christlich-orthodoxem |16|Glauben, Bosnier kroatischer Abstammung mit mehrheitlich christlich-katholischem Glauben, eine bis zum zweiten Weltkrieg zeitweilig recht große jüdische Gemeinde, und es gab vor allem eine Tradition der Toleranz. Dies war auch in Europa bekannt, und wer es zuvor nicht gewußt hatte, erfuhr es spätestens während der Belagerung der Stadt 1992 bis 1995: Kulturschaffende in Sarajevo – welcher ethnischen Gruppe sie auch immer angehören mochten – hielten nicht nur hartnäckig an ihrem Verbleiben in der belagerten Stadt fest, sondern auch daran, daß Kultur weiterhin stattfinden sollte, und dies unter unvorstellbar erschwerten Bedingungen wie Heckenschützen und Artilleriefeuer. Um es gleich vorwegzunehmen: Sarajevo hat seine Symbolik über den Krieg hinwegretten können, dank eines beispiellosen Einsatzes all derer, die sich weigerten, diese Stadt zu verlassen, oder sie nicht mehr verlassen konnten, auch wenn sie dies gerne getan hätten, und dann aus der Situation das Beste zu machen versuchten. Als »friedlich« kann das Zusammenleben nach dem Krieg wohl kaum bezeichnet werden; die Verhältnisse waren äußerst schwierig. Aber der Kern der Sache ist nach wie vor lebendig und hat sich nach dem Krieg – wenn auch langsam – wieder auszubreiten begonnen. Der Historiker Eric J. Hobsbawm bezeichnet das vergangene Jahrhundert als »das kurze 20. Jahrhundert«, welches von 1914 bis 1991 gedauert und sowohl in Sarajevo begonnen wie auch in Sarajevo geendet habe, von der bereits erwähnten Ermordung des Erzherzogs Franz Ferdinand von Österreich-Ungarn, die binnen weniger Wochen zum Ausbruch des ersten Weltkrieges führte, bis zur Belagerung der Stadt am Ende desselben Jahrhunderts, wodurch diese wieder zum Mittelpunkt des internationalen Interesses wurde.2 Die Belagerung galt nicht nur der Stadt und ihrer Bevölkerung, angegriffen wurde auch die Symbolik des friedlichen Zusammenlebens der verschiedenen Völker, Kulturen und Religionen.

Wie unbekümmert dieses Zusammenleben vor dem Krieg in Sarajevo gewesen war, erfuhr ich nach und nach aus Erzählungen meiner bosnischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Die katholischen, orthodoxen und islamischen Feiertage stimmen |17|nicht überein, und manche fanden sich bei einer Familie oder Sippe der anderen Religion ein, um den Festtag gemeinsam zu begehen. Daß diese schöne Tradition für den einzelnen recht viele schul- oder arbeitsfreie Tage zur Folge hatte, wurde lediglich als Nebenwirkung empfunden. Interreligiöse Heiraten waren in vielen Familien völlig selbstverständlich, mehr noch, diese Interreligiosität war an sich gar kein Diskussionsthema, jedenfalls in den Städten, nicht nur in Sarajevo, sondern auch in Tuzla, Banja Luka, Travnik und anderswo. Kulturelle Durchmischung findet in Städten seit jeher günstigere Voraussetzungen als auf dem Lande. In ländlicheren Verhältnissen hat man über weite Strecken dieselbe interreligiöse Offenheit getroffen, doch gab es auch Dörfer mit einer ethnisch klar definierten Bevölkerungsmehrheit. Hier wurden jedoch die anderen Gruppen toleriert und über die religiösen Grenzen hinweg geheiratet. In gewissen Gegenden lagen Dörfer mit verschiedenen Mehrheiten bunt durcheinander, was den interethnischen Austausch ebenfalls erleichterte. Diese Durchmischung wurde einem schmerzlich bewußt, wenn man über Bosnien nach dem Krieg mit dem Flugzeug unterwegs war: Da konnte man wie in einem Flickenteppich völlig intakte Dörfer sehen und unmittelbar daneben solche, in denen alle Häuser bis auf die Grundmauern ausradiert waren, Zeichen und Resultat der »ethnischen Säuberung«, wenn dieses unsägliche Wort überhaupt Verwendung finden soll. In den Städten hingegen waren oft gar keine ethnisch zugeordneten Quartiere oder Straßenzüge auszumachen, hier fand die Durchmischung auch sehr kleinräumig statt. Es muß davon ausgegangen werden, daß das unkomplizierte interethnische Zusammenleben ein eher städtisches Phänomen war und daß es in Bosnien deshalb erst mit dem Aufkommen städtischer Lebensweisen für einen größeren Anteil der Bevölkerung möglich wurde. Dieses war auch durch die Industrialisierung bedingt, die in breiterem Rahmen erst ab 1945 stattfand.

Ethnisch begründete Wanderungsbewegungen hat es auf dem Balkan immer gegeben. Ethnisch begründete, systematische Vertreibungen setzten erst mit dem 20. Jahrhundert ein, |18|erstmals in den Balkankriegen 1912/13. Ein erster jugoslawischer Vielvölkerstaat bestand bereits nach dem ersten Weltkrieg, nämlich das »Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen«. Im Rahmen dieses Staates wurde versucht, eine gesamtjugoslawische Identität zu fördern, wobei die gemeinschaftliche Sprache »Serbokroatisch« geschaffen wurde. Im zweiten Weltkrieg zerfiel dieser Staat, und es folgte die nächste Phase ethnisch deklarierter, brutalster Grausamkeiten. Im Jugoslawien Titos wurde nach dem zweiten Weltkrieg nochmals versucht, den »Jugoslawismus« aufzuwerten. Dabei wurde die ethnische Zugehörigkeit und die Religion der Bewohner des Landes in den Hintergrund gedrängt. Dies geschah einerseits durch eine in Teilrepubliken organisierte föderalistische Struktur des neugeschaffenen Staates. Andererseits ließ die kommunistische Ideologie ohnehin wenig Attraktivität für ethnische oder insbesondere religiöse Identität, viel wichtiger war die Parteizugehörigkeit. Wurde in der Volkszählung nach der religiösen Zugehörigkeit gefragt, so figurierte neben der katholischen, der orthodoxen, der muslimischen und anderen Religionszugehörigkeiten immer auch der Atheismus in der Liste der ankreuzbaren Felder. Zum Beispiel für Personen aus gemischten Ehen oder für solche, die einer Identität aus der ethnischen Herkunft aus grundsätzlichen Erwägungen wenig abgewinnen konnten, bot ein Kreuz in diesem Feld einen einfachen Ausweg, der recht häufig gewählt worden sein soll. Es waren oft dieselben Leute, die sich als Jugoslawen bezeichneten, wenn sie nach ihrer ethnischen Zugehörigkeit befragt wurden, und dies waren nicht wenige. Ethnische und religiöse Zugehörigkeit verschwanden in der Identität also gleichsam hinter der Staatsangehörigkeit, wie es in Westeuropa im Laufe der letzten beiden Jahrhunderte mehr oder weniger üblich geworden ist, obwohl die Gründe dafür nicht dieselben waren: In Westeuropa entstanden echte staatsbürgerliche Identitäten, während in Jugoslawien diese »Identität« für viele den Ausweg aus einer illusorisch gewordenen oder bewußt abgelehnten nur ethnisch ausgerichteten Zuordnung bot. Immerhin entwickelte sich unbestrittenermaßen eine ethnisch tolerante Atmosphäre, wozu auch die Öffnung |19|Jugoslawiens gegen Westeuropa und die damit verbundene Wanderungsbewegung von Gastarbeiterinnen und Gastarbeitern beigetragen hat. Diese brachten neben einem Teil ihres Lohnes auch westliche Sichtweisen in ihr Heimatland zurück. Warum aber fand dieses relativ unbekümmerte Zusammenleben so plötzlich ein Ende?

Die Zeit nach Tito

Als nach Titos Tod im Jahre 1980 das Auseinanderbrechen Jugoslawiens zu einer möglichen Entwicklung und nach dem Fall der Berliner Mauer im Jahre 1989 auch klar wurde, daß die kommunistische Ideologie als Machtbasis ausgedient hatte, hielten einige, die in der kommunistischen Partei Jugoslawiens groß geworden waren, Ausschau nach einer neuen ideologischen Grundlage zur Bewahrung ihrer Macht. Es brauchte nicht viel Phantasie, sondern bedurfte eher der Erinnerungsfähigkeit oder der Geschichtskenntnisse über einige Jahrzehnte zurück, um den Ethnonationalismus als taugliche Grundlage zu entdecken, eine Ideologie, in welcher die Identität vollumfänglich aus der Abstammung von einer bestimmten Volksgruppe hergeleitet wird.3 Verbunden ist diese Ideologie mit dem Anspruch auf ein eigenes territoriales Gebiet, das der beanspruchenden Volksgruppe in der Form eines eigenen Nationalstaates zur Verfügung stehen soll. Die Voraussetzungen für den Umbau der Machtbasis vom Kommunismus zum Ethnonationalismus waren im früheren Jugoslawien geschichtsbedingt geradezu »ideal«, man konnte vor allem auf die Geschehnisse im Zusammenhang mit dem zweiten Weltkrieg zurückgreifen. Die Bevölkerung wurde aufgerufen, sich auf ihre ethnische Herkunft zurückzubesinnen, und dies mit ganz verschiedenen Methoden, die von subtilen Verunglimpfungen anderer ethnischer Gruppen über pseudowissenschaftliche, rassistische Theorien bis zur ethnischen Volksverhetzung in Massenversammlungen reichten. Ziel war das Schüren des Hasses auf die anderen ethnischen Gruppen und die Herstellung von Gewaltbereitschaft gegenüber diesen. Eine bosnische Mitarbeiterin erzählte mir |20|einmal etwas mehr über diese Verhetzungskampagnen. Sie war eine konsequente Anhängerin des friedlichen Zusammenlebens der Völker und war dies immer gewesen. Zu Beginn der Verhetzungskampagnen hatte sie längere Zeit an der Küste der Adria Ferien verbracht, d. h. in der damaligen kroatischen Teilrepublik Jugoslawiens. Dort sei sie als Bosnierin vom Beginn der kroatischen Kampagne überrascht worden, aber die Darstellungen im kroatischen Fernsehen seien so drastisch, so raffiniert und so überzeugend gewesen, daß sie die Aussagen fast geglaubt hätte, obwohl sie als Bosnierin nicht kroatischer Abstammung war.

So also wurde der Boden vorbereitet für das, was folgte: Nachdem die Teilrepubliken Slowenien und Kroatien in den späten achtziger und frühen neunziger Jahren durch Gesetze und Verfassungsänderungen eine Loslösung von Jugoslawien vorbereitet hatten, führten sie Referenden zur staatlichen Souveränität durch und erklärten sich beide am 25. Juni 1991 für unabhängig. Am 15. Januar 1992 erkannte die Europäische Union die beiden früheren Teilstaaten als souveräne Staaten an. Die Teilrepublik Bosnien-Herzegowina mit ihren drei Bevölkerungsgruppen – 1991 wurden 40% Bosniaken (Bosnier muslimischer Herkunft), 31% bosnische Serben und 17% bosnische Kroaten gezählt – kam damit in eine ausweglose Situation. Schon am 15. Oktober 1991 hatte das Parlament von Bosnien-Herzegowina in Sarajevo die Souveränität erklärt, jedoch ausdrücklich zugleich den Verbleib im bisherigen jugoslawischen Staatsverbund. Dies war allerdings nur denkbar, wenn Slowenien und Kroatien ebenfalls Mitglieder blieben. Die serbischen Mitglieder des bosnischen Parlamentes hatten bei jenem Beschluß den Saal demonstrativ verlassen und bereits am 24. Oktober 1991 eine eigene »Serbische Republik Bosnien-Herzegowina« ausgerufen. Nach der Anerkennung von Slowenien und Kroatien durch die Europäische Union trieben die Bosniaken und die bosnischen Kroaten nun ebenfalls die Schaffung eines souveränen Staates Bosnien-Herzegowina voran, da sie befürchteten, beim Verbleiben in Jugoslawien von den Serben dominiert zu werden. Dem mit 99,4% der Stimmen positiv |21|beantworteten Referendum über die Unabhängigkeit vom 1. März 1992 – die bosnischen Serben hatten den Urnengang boykottiert – folgte am 3. März die Unabhängigkeitserklärung der »Republik von Bosnien-Herzegowina«. Noch bevor die Europäische Union und die Vereinigten Staaten am 7. April 1992 dazu gekommen waren, den neuen Staat anzuerkennen, hatten Truppen der serbisch beherrschten Jugoslawischen Volksarmee die bereits seit langem vorbereitete Belagerung Sarajevos in die Tat umgesetzt. Zwar wurden auf Befehl des jugoslawischen Staatspräsidiums alle aus Serbien und Montenegro stammenden Soldaten und Offiziere aufgefordert, Bosnien-Herzegowina zu verlassen, doch es war ein offenes Geheimnis, daß die Armee zu einer serbischen geworden war.

Es begann ein äußerst grausamer Krieg, in dessen Verlauf die Jugoslawische Volksarmee zusammen mit Freischärlern zunächst 70% des bosnischen Territoriums eroberte. Der Krieg in Bosnien dauerte fast vier Jahre. Er forderte Tausende von Toten und Verletzten, und er führte zu über einer Million Vertriebener und zu systematischen Menschenrechtsverletzungen. Die Ermordung von mehr als 7000 bosniakischen Männern in Srebrenica und die Vergewaltigung unzähliger muslimischer Frauen in eigens dazu eingerichteten Lagern haben der Weltöffentlichkeit das Grauen vor Augen geführt. Nicht unerwähnt bleiben kann in dieser kurzen Zusammenfassung das Vorrücken der bosnischen Kroaten und der Bosniaken in Westbosnien im Mai 1995 sowie die Offensive der kroatischen Armee im August 1995, durch welche die serbischen Verbände in Bosnien und in Kroatien zurückgedrängt wurden. Seinen formellen Abschluß fand dieser Krieg schließlich im Friedensabkommen, das in Dayton/Ohio in den USA ausgehandelt und am 14. Dezember 1995 in Paris unterzeichnet wurde. Dem Friedensabkommen war am 14. September 1995 die Aufhebung der Belagerung Sarajevos sowie ein regional begrenzter Waffenstillstand vorausgegangen, nachdem NATO-Verbände mit Ermächtigung der UNO massive Luftangriffe gegen serbische Verbände in der Gegend von Sarajevo und später im ganzen Land durchgeführt hatten.4

|22|Monolithische ethnische Identität

Der Krieg hinterließ die Menschen in Bosnien tief verwundet, und zwar ausnahmslos alle. Wer nicht selbst körperlich verwundet worden war, hatte dennoch Verwundete und Tote in der Familie zu beklagen, und vor allem ältere Menschen litten unter Einsamkeit nach der Flucht von Freunden und Angehörigen, insbesondere der jüngeren Generation, außer Landes. Hinzu kam die tiefe Verletzung durch den Umstand, daß Europa und die Weltöffentlichkeit etwas hatten geschehen lassen, das jeder vernünftige Mensch nie für möglich gehalten hätte und das unter allen Umständen hätte vermieden werden müssen. Was an den Menschen weiterhin nagte, das war die Angst vor erneuter Gewalt und eine ganz generelle wirtschaftliche Zukunftsangst, die sich rückblickend als sehr berechtigt erwiesen hat.

Es ist verständlich, daß viele Bosnierinnen und Bosnier nach Kriegsende nur noch in ethnischen Kategorien denken konnten. Viele hatten selbst erlebt, wie früher freundlich gesinnte Nachbarn praktisch von einem Tag auf den andern zu Feinden wurden, weil sie einer anderen Volksgruppe angehörten, wie sie sich plötzlich bewaffneten, einen bedrohten oder mit Waffengewalt aus dem eigenen Haus vertrieben. Andere hatten mit eigenen Augen ansehen müssen, wie plötzlich zu Feinden gewordene Nachbarn nicht einmal vor kaltblütigen Morden zurückschreckten, es waren sogar Angehörige vor den Augen von Eltern, Geschwistern oder Kindern umgebracht worden. Wer solches erlebt hat, ist traumatisiert, ganz zu schweigen von gefolterten Menschen und vergewaltigten Frauen. Einer Person mit derartigen Erlebnissen dürfte es auch mit gutem Willen und unter Aufbietung aller Vernunftgründe jedenfalls während einiger Zeit nicht mehr möglich sein, in der Gewißheit zu leben, daß die ethnische Zugehörigkeit für das Verhalten und die Grundwerte eines Menschen keine Rolle spiele oder spielen dürfe. Aber auch jene, die von derart ungeheuerlichen Erlebnissen verschont geblieben waren, hatten kaum die Möglichkeit, sich dem Denken in ethnischen |23|Kategorien zu entziehen. Nicht nur wußten alle um die entsetzlichen Vorkommnisse, welche sie betroffen machten, ob ihnen die Opfer nun persönlich bekannt waren oder nicht. Schon allein aus Selbstschutz waren während des Krieges viele gezwungen gewesen, sich Gruppen anzuschließen, in denen sie aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit wenigstens nicht bedroht waren, denn es gab nicht viele Orte, in welchen das multiethnische Zusammenleben während der ganzen Zeit des Krieges möglich blieb. Der nicht serbisch besetzte Teil von Sarajevo war ein solcher Ort.

Es gab auch Orte, in denen »ethnische Säuberungen« stattgefunden hatten, in denen aber Angehörige einer ethnischen Minderheitsgruppe überlebten, nachdem sie sich grundsätzlich entschieden hatten, sich dem ethnischen Druck nicht zu beugen und lieber den Tod in Kauf zu nehmen als wegzuziehen. All jenen, die eine solche Entscheidung getroffen hatten, muß das Denken in nichtethnischen Kategorien ein wichtiges Anliegen gewesen sein, sonst hätten sie nicht so entschieden. Überlebten sie den Krieg, so hatten aber auch sie kaum die Möglichkeit, sofort und unbesehen zu einer Sicht zurückzufinden, in welcher das Ethnische ausgeblendet bzw. auf das vor dem Krieg übliche Maß reduziert war: Eine Lebenssituation in ständiger ethnisch bedingter Bedrohung hinterläßt Spuren, die desto tiefer sind, je länger die Situation gedauert hat. Und außerdem waren die Gefahren bei der formellen Beendigung des Krieges längst nicht gebannt. Noch Jahre nach Kriegsende konnten und können Angehörige von ethnischen Minderheitsgruppen nicht in alle Dörfer zurückkehren, auch wenn inzwischen Fortschritte feststellbar sind.

Das ethnisch verstandene Recht

Wie sich eine solche »Ethnisierung« im Rechtsdenken auswirkt, hat Edin Šarčević in einer kleinen Broschüre über die Schlußphase der bosnischen Verfassungsgebung dargestellt: Alle Handlungen der Menschen werden nicht mehr als Handlungen |24|betrachtet, die der Betreffende als Mensch unternommen hat, sondern es wird vorausgesetzt, daß er die Handlung ausschließlich als Zugehöriger einer Ethnie unternommen habe. Dies kann so weit gehen, daß gewöhnliche Kleinkriminelle nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden, weil ihre Verhaftung als Angriff auf ihre ethnische Gruppe gelten würde.5 Sogar das Kriterium der gewöhnlichen Kleinkriminalität ist in einer solchen Situation dem Kriterium der ethnischen Zugehörigkeit untergeordnet worden: Ein Angehöriger der eigenen Ethnie kann gar nicht kriminell sein, genauso wie der Angehörige der anderen Ethnie ohnehin kriminell ist. Der ethnisch definierte Mensch hat somit gar keine Autonomie als Mensch mehr, er wird völlig auf seine ethnische Zugehörigkeit reduziert. Er hat nicht einmal die Autonomie, straffällig zu werden und danach strafrechtlich neutral beurteilt zu werden. So entsteht die Grundlage der entsetzlichen Menschenrechtsverletzungen, die der Balkan erlebt hat: Der ethnisch definierte Mensch hat auch keine Würde mehr als Mensch, er hat lediglich noch eine »Würde« als Angehöriger einer Ethnie.

Zweifellos kann daran gearbeitet werden, das Denken in ethnischen Kategorien zu überwinden und zu einer Art Normalität zurückzukehren. Viele haben es versucht, und etliche haben es auch geschafft: Sie haben nicht vergessen, aber sie haben vergeben können. Andere können dies nicht oder lange nicht. Niemand hat ein Recht, ihnen deshalb Vorwürfe zu machen. Ich war bei der Veranstaltung persönlich nicht anwesend, die auf Einladung einer internationalen oder einer nichtstaatlichen Organisation ein oder zwei Jahre nach Kriegsende in einem bosnischen Dorf stattfand und dazu dienen sollte, das Gespräch zwischen den Volksgruppen wieder zu ermöglichen. Die Veranstalter waren vom Geschehen sehr betroffen, und kaum jemand der in Sarajevo arbeitenden Internationalen dürfte davon im nachhinein nicht erfahren haben. Das Gespräch sei langsam und vorsichtig in Gang gekommen, die Gratwanderung zwischen verletztem Schweigen einerseits und Haßausbrüchen andererseits sei zunächst gelungen. Kurz vor Ende der Veranstaltung habe sich dann ein Mann zu Wort gemeldet, |25|auf den Knien seinen vier oder fünf Jahre alten Sohn. Nach der Schilderung, was seiner Familie durch Freischärler einer anderen Ethnie während des Krieges angetan worden sei, habe er sinngemäß folgendes erklärt: Er werde nie aufhören, seinem Sohn jeden Tag zu erklären, daß er einem Angehörigen dieser anderen Ethnie nie vertrauen dürfte, in keiner Lebenslage, und er werde dem Sohn in sein Erwachsenenleben die Pflicht mitgeben, sich, wann immer er könne, an beliebigen Angehörigen dieser Ethnie zu rächen, so wie es auch seine eigene, des Vaters, Pflicht bleibe, dies zu tun. Vater und Sohn hatten dem Gespräch zuvor ruhig zugehört, nach dieser Deklaration die Veranstaltung dann verlassen. Es muß nicht sein, daß dieser Mann einige Jahre später noch dasselbe denkt. Manchmal bilden derartige Deklarationen auch den Kulminationspunkt im Verarbeitungsprozeß und können ein Umdenken einleiten. Aber auch dies war eine Nachkriegsrealität, und es ist nicht auszuschließen, daß solche Reden heute noch geführt werden.

Dies war die Situation, in welcher sich die Bevölkerung Bosniens unmittelbar nach dem Krieg befand. Bewußt oder unbewußt, gewollt oder ungewollt waren die Menschen von einer »monolithischen« Identität aufgrund ethnischer Kriterien geprägt.6 Dies bedeutet, daß das erste oder sogar das einzige Kriterium zur Beurteilung einer Person oder einer Situation in der Frage nach der ethnischen Zugehörigkeit des oder der Beteiligten besteht. Als außenstehende Person zu meinen, man hätte in einer analogen Situation wahrscheinlich anders reagiert, ist völlig vermessen: Staatliche Institutionen wie Ortsverwaltungen, überhaupt Verwaltungsstellen jeglicher Art, Polizeikräfte oder die Armee im üblichen Sinne gab es vielerorts seit langem nicht mehr. Alle diese Funktionen waren nicht nur kriegsbedingt aus den Angeln gehoben, sondern sie waren – wenn es sie gab – ethnisch zugeordnet: Insbesondere die Armee-Einheiten identifizierten sich mit den Ethnien und hatten die anderen Ethnien teils aufs grausamste bekämpft. Polizeieinheiten waren ethnisch zugeordnet, Angehörige einer anderen Volksgruppe konnten nicht auf deren polizeilichen Schutz |26|hoffen, sondern sie mußten Übergriffe dieser Einheiten auf Leib, Leben und Eigentum befürchten. Verwaltungsstellen bestanden – wenn sie überhaupt funktionierten – im Prinzip aus Angehörigen einer einzigen Ethnie und agierten entsprechend, einerseits zum Schutze der eigenen Ethnie und andererseits zur Abwehr der anderen Ethnien. In dieser Situation erlangten Sippen und Familienclans Machtpositionen, wobei in diesem System nur monoethnische Clans eine Chance hatten, diese aber eine um so größere. Auch die meisten Wirtschaftsbeziehungen wickelten sich in solchen Strukturen ab, oft mafiamäßig entlang ethnischer Gruppen organisiert. Möglichst genaue Kenntnis all dieser Strukturen war während und unmittelbar nach dem Krieg für viele eine Frage des Überlebens. Wenn man solche Strukturen kannte und nutzte, hieß dies jedoch keineswegs, daß man die ethnische Sichtweise unterstützte.

Die ethnische Brille

Andere Identitätsmerkmale als jene der Herkunft waren im Nachkriegs-Bosnien durch die Macht der Geschehnisse gleichsam weggefegt worden. Es war, als hätte man allen Leuten eine Brille aufgesetzt, welche das ganze Gesichtsfeld in blauem, rotem oder gelbem Licht erscheinen läßt, und dies entsprechend der ethnischen Zugehörigkeit. Nicht nur die Personen auf der Straße werden dann plötzlich rot, blau oder gelb getönt, nicht nur die Häuser, in denen sie wohnen, sondern es geht sogar noch weiter: Der Baum im Garten des Nachbarn ist nicht mehr grün, sondern er ist blau, solange Haus und Garten vom Angehörigen einer bestimmten Ethnie genutzt werden, und wenn dieser wegzieht und ein Angehöriger einer anderen Ethnie einzieht, dann wird der Baum rot oder gelb. Dasselbe geschieht mit allen gesellschaftlichen Vorgängen: Sie tragen die Farben der Herkunft jener Personen, die an ihnen beteiligt sind. Menschen, die unter dieser Sicht leiden, suchen ständig nach Bildern, die auch Mischtöne aufweisen, sie wollen die Brille so rasch als möglich loswerden. |27|Andere fühlen sich bedroht, wenn die Dinge nicht mehr klar zugewiesen werden können, sie klammern sich an die Brille, aus was für Gründen auch immer. Es gab in Bosnien nach dem Krieg beide Phänomene. Es gab auch viele Menschen, die kaum mehr Energie hatten, sich um Fragen wie die ihnen aufgesetzte Brille zu kümmern, denn die Erschöpfung nach den langen Kriegsjahren war zu groß und der nach wie vor schwierige tägliche Überlebenskampf war ohnehin schon fast nicht zu bewältigen.

Das Bild mit der Brille wird hier verwendet, um die ethnisch monolithische Identität zu illustrieren. Den Farben kommt keine politische Bedeutung zu, und sie werden bewußt nicht zugeordnet. Daß ich während meiner Arbeit in Bosnien konsequent darauf verzichtet habe, eine Schuldabwägung zwischen den Ethnien vorzunehmen, wurde mir von Bosnierinnen und Bosniern gelegentlich zum Vorwurf gemacht, und zwar von jenen, die überzeugt waren, ihre eigene Ethnie habe hauptsächlich zu den Opfern und nicht zu den Tätern gehört. Im Rahmen des beschriebenen Verarbeitungsprozesses habe ich Verständnis für diese Haltung. Die kollektive Schuldfrage – nicht die individuelle, die auch eine strafrechtliche ist – spielt in diesem Prozeß nun einmal eine Rolle. Dennoch habe ich mich auf die Schuldabwägung zwischen den Ethnien ganz bewußt nie eingelassen, denn dies hätte meine Arbeit verunmöglicht. Demgegenüber schien mir der gelegentlich an mich gerichtete Vorwurf wegen mangelnder Stellungnahme in der kollektiven Frage der Schuld weniger hinderlich. Und noch eine zweite Klarstellung: Wenn es auf der einen Seite richtig war, Verständnis aufzubringen für Bosnierinnen und Bosnier, die aus persönlichen Gründen zunächst nicht in der Lage waren, ihre traumatischen Erlebnisse zu verarbeiten, und die deshalb während langer Zeit auf einer monolithischen ethnischen Identität beharrten, so war auf der anderen Seite ein absolut kompromißloses Vorgehen nötig: Gegenüber jenen nämlich, welche die ethnisch ausgerichtete Identität in allen Volksgruppen der bosnischen Bevölkerung geschürt hatten, diese Identität ausnützten und sie aufrechterhalten wollten, weil sie |28|darauf politische Machtpositionen aufgebaut hatten, meist verbunden mit mehr oder weniger mafiösen wirtschaftlichen Vorteilen. Ihnen gegenüber war Verständnis die falsche Strategie. Was also war zu unternehmen? Es hätte wenig Sinn gemacht, den Bosnierinnen und Bosniern zu erklären, daß sie mit dieser monolithischen Identität nicht weiterkommen würden. Übrigens: Viele wußten oder spürten dies ohnehin. Vordringlich war die richtige Alternative.

Die Alternative

Eigentlich lag die Alternative zur ethnisch monolithischen Identität nach Kriegsende auf der Hand: In Bosnien war die staatliche Ordnung verschwunden, viele der früher staatlichen Funktionen waren entweder nicht mehr vorhanden, oder sie waren ethnisch zugeordnet. Voraussetzung für eine Normalisierung der Verhältnisse war deshalb die Ersetzung dieser Identität durch eine andere, und diese konnte nur eine staatsbürgerliche sein. Es ging dabei um zwei Bereiche, einen institutionellen und einen personellen: Einerseits mußten die staatlichen Institutionen wieder aufgebaut werden, andererseits mußten Personen, die in diesen Institutionen, also für »das Öffentliche«, tätig wurden, wieder oder neu verstehen lernen, was eine solche Tätigkeit bedeutete. »Neu« war dies insofern, als im alten jugoslawischen Staatswesen die Verwaltung ganz unter dem Primat der Partei gestanden hatte. »Wieder« ist eine teilweise ebenfalls zutreffende Umschreibung, denn das jugoslawische Staatswesen war nicht ganz vergleichbar gewesen mit anderen kommunistischen Staaten: Für die Überwindung der ethnisch monolithischen Sichtweise gab es jedenfalls im früheren Staatswesen durchaus Anhaltspunkte, nicht aber für die Überwindung der Parteiabhängigkeit.

|29|Verschiedene Beschwerdefälle

Der erstgenannte Bereich, der Aufbau staatlicher Funktionen im institutionellen Sinne, bedarf hier keiner näheren Erläuterung, wiewohl er sich als äußerst schwierig erwies, aus Gründen, auf die später zurückzukommen sein wird. Im Hinblick auf den Bereich der personellen Voraussetzungen sollen einige Beispiele verdeutlichen, was mit Überwindung der ethnisch monolithischen Identität und deren Ersetzung durch staatsbürgerliche Identität gemeint ist. Dies bedingt vorweg eine kurze Umschreibung des Aktionsfeldes der Institution, der ich vorstand. Die Ombudsstelle war mit der Unterzeichnung des Abkommens von Dayton im Dezember 1995 in Paris formell als eine Institution des Staates Bosnien und Herzegowina geschaffen worden. In den ersten fünf Jahren sollte die Stelle durch jemanden versehen werden, der oder die nicht über die Staatsangehörigkeit von Bosnien oder eines benachbarten Staates verfügen durfte, aber dennoch im Namen des bosnischen Staates handelte. Aufgabe der Ombudsstelle war es, Beschwerden von Einzelpersonen zu beurteilen, die geltend machten, sie seien durch eine Behörde oder eine in amtlicher (staatlicher) Funktion handelnde Person in den ihnen zustehenden Rechten verletzt worden. Dabei konnte es sich um Behörden aller Stufen im komplizierten Aufbau des bosnischen Staatsgefüges handeln: von der Gemeindebehörde über Regionalbehörden bis zu den Behörden eines der beiden Teilstaaten »Föderation Bosnien und Herzegowina« und »Republika Srpska« oder schließlich Behörden des Gesamtstaates. Der Katalog der garantierten Rechte war der bosnischen Verfassung zu entnehmen, die ein Bestandteil des Dayton-Abkommens ist, sowie einer langen Liste von internationalen Menschenrechtsabkommen, die dem entsprechenden Anhang des Dayton-Abkommens beigefügt worden ist. Daß mehr als neunzig Prozent der zu uns gelangten Fälle Wohnungen und Häuser betrafen, welche die Beschwerdeführer zurückzuerhalten – oder umgekehrt zu behalten – versuchten, kann nach Jahren der »ethnischen Säuberungen« nicht verwundern.

|30|Immer wieder waren wir mit Fällen der Untätigkeit von Verwaltungsbehörden konfrontiert. In den zahlreichen Gebieten, in welchen nach dem Krieg fast nur noch Menschen wohnten, die derselben ethnischen Gruppe angehörten, setzten sich Behörden in dieser Zeit begreiflicherweise ausschließlich oder weitgehend aus Mitgliedern derselben Gruppe zusammen. Dennoch konnte und mußte es vorkommen, daß sich Personen aus einer anderen ethnischen Gruppe an diese Behörden wandten, sei es, daß sie im betreffenden Gebiet hatten bleiben können, sei es, daß sie dahin zurückkehren wollten. In den ersten Monaten des Jahres 1996 wurden solche Eingaben häufig einfach nicht bearbeitet. Es handelte sich gleichsam um »Nichteingaben«, weil sie sozusagen von »Nichtmitbürgern« stammten, wenn man es monolithisch ethnisch betrachtete. Erstaunlich war insbesondere, mit welcher Selbstverständlichkeit Behördenmitglieder und Vertreter der öffentlichen Hand erläutern konnten, daß die Gleichbehandlung der verschiedenen Ethnien doch einfach unmöglich sei. Meistens begründeten sie ihre Einstellung mit Schilderungen, was ihrer eigenen ethnischen Gruppe in der betreffenden Gegend von der anderen Gruppe während des Krieges angetan worden sei, und damit, daß man unter diesen Umständen keinen Anspruch auf behördliche Gleichbehandlung stellen könne. Ob und wie stark der Rachegedanke dabei in den Vordergrund rückte, war von der Persönlichkeit abhängig und von deren kriegsbedingter Traumatisierung. Längst nicht alle Behördenmitglieder argumentierten in dieser Weise. Offensichtlich war aber ganz generell die staatliche Ordnungsstruktur im Laufe der Zeit so ausgeprägt ethnisch zugeordnet worden, daß die ethnische Zuordnung die Staatlichkeit schließlich vollständig verdrängt hatte. Diese Entwicklung konnte nicht von einem Tag auf den anderen rückgängig gemacht werden, denn sie hatte sich über Jahre hinweg in die Köpfe und Herzen eingegraben, und zwar durchaus nicht unverbindlich oder gar intellektuell-spielerisch, sondern in lebensbedrohlichen Situationen, in Hunger, Kälte und Angst, in Leid und Trauer.

|31|Staatsbürgerliche Identität

Der anspruchsvollste Aspekt unserer Arbeit bestand deshalb darin, die Leute in diesem kriegsverwüsteten Land vorsichtig und langsam aus der Sackgasse der ethnisch monolithischen Identität wieder zurückzuführen zu einer staatsbürgerlichen Identität, welche darauf aufbaut, daß jede Bürgerin und jeder Bürger beziehungsweise Einwohner dieses Landes in gleicher Weise staatlich geschützt wird und berechtigt ist, an den Geschäften der öffentlichen Hand mitzuwirken und teilzuhaben. Wollte man diese Aufgabe nachhaltig wahrnehmen, so mußte man in der Lage sein, den Unterschied zwischen einer ethnischen und einer staatlichen Ordnungsstruktur aufzuzeigen und den Gesprächspartnerinnen und -partnern glaubwürdig darzulegen, warum auch für sie selbst nur eine Ordnungsstruktur auf Grundlage der öffentlichen Hand nachhaltige Sicherheit bot.

Unsere Gesprächspartner waren zunächst die Behörden, gegen welche Beschwerden eingereicht worden waren, sofern wir mit ihnen überhaupt ins Gespräch kamen, was sich anfänglich zum Teil als recht schwierig erwies. Gesprächspartner waren aber auch die Beschwerdeführer selbst, welche vor allem in den ersten Monaten oder sogar in den ersten Jahren nach Kriegsende ihrerseits oft noch rein ethnisch dachten. Häufig stand die Formulierung im Raum, »mein Menschenrecht als bosnischer Kroate«, »mein Menschenrecht als bosnischer Serbe« sei verletzt worden oder »mein Menschenrecht als Bosniake«, also als Bosnier muslimischer Herkunft. Unermüdlich erklärten wir den Personen, die bei uns Beschwerden einreichten, Menschenrechte würden einem nur aufgrund dessen zustehen, daß man als Mensch geboren worden sei, und es gebe gar keine Menschenrechte, die einem aufgrund irgendeines besonderen Merkmals zustehen würden, sei dies nun die ethnische Herkunft, Rasse, Geschlecht, Familienzugehörigkeit, Religion oder was der besonderen Merkmale sonst noch vorstellbar wären.

In der ersten Zeit nach Ende des Krieges wäre staatsbürgerlicher |32|Unterricht sehr wichtig gewesen, dies weniger in der Form von Unterrichtsstunden als in der Form von öffentlichen Diskussionen, persönlichen Gesprächen und vor allem in einer seitens der Internationalen Gemeinschaft einhelligen und sehr klaren Sprache gegenüber den bosnischen Behörden auf allen politischen Ebenen. Auch dies hätte nicht von einem Tag auf den anderen eine Normalisierung der Verhältnisse gebracht. Aber immerhin wäre genau jenes Problem an der Wurzel gepackt worden, das die Grundlage bildete für die nur sehr langsam abflauende militärische Gewaltbereitschaft, für Desorganisation, Chaos und Korruption, und damit indirekt auch für das noch sehr lange dauernde völlige Darniederliegen der Wirtschaft. Durch ein solches Vorgehen wäre der Normalisierungsprozeß immerhin stark beschleunigt worden. Die militärische Befriedung Bosniens war ungleich viel teurer als die gesamte nichtmilitärische Aktivität der Internationalen Gemeinschaft. Dies war unumgänglich, liegt im unterschiedlichen Aufwand der beiden Bereiche begründet, und es steht außer Zweifel, daß die militärische Präsenz in dem Umfang, wie sie stattfand, zur Befriedung des Landes absolut notwendig war. Um so mehr jedoch, als »staatsbürgerlicher Unterricht« im Vergleich zu anderen Aktivitäten äußerst preiswert ist, hätte er flächendeckend stattfinden können. Leider war dies nicht der Fall.

Erstaunliche Beobachtungen

Neben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Institution versuchten zahlreiche Internationale, staatsbürgerliche Identität als gedankliche Alternative zur monolithischen ethnischen Identität zu verbreiten. Trotzdem kam die Alternative nicht zum Tragen, sie griff nicht einmal bei allen Leuten, bei denen sie hätte greifen können und auch hätte greifen müssen, also bei jenen, welche die ethnische Brille bereits abgelegt hatten oder dabei waren, sie abzulegen. In der Aussage »So nicht!« war die Internationale Gemeinschaft einhellig. |33|Aber die Frage »Was dann?« wurde nicht unisono mit der Perspektive staatsbürgerlicher Identität beantwortet. Noch viel weniger war bei den Internationalen der Nachdruck und die einhellig nach außen sichtbare Überzeugung vorhanden, die unabdingbar gewesen wäre, um der gedanklichen Alternative staatsbürgerlicher Identität zum Durchbruch zu verhelfen. Zwar arbeiteten viele Internationale mit bewundernswertem Einsatz und klaren inhaltlichen Konzepten. Es gab aber auch Internationale, die – wie mir schien – ziemlich konzeptlos agierten, und ich fragte mich anfänglich oft, was um alles in der Welt einen dazu bringen konnte, die Strapazen einer Mission in einem so schwierigen Land auf sich zu nehmen, wenn man gar nicht wußte, was man den Leuten gedanklich anzubieten hatte. Daß diese Frage – so wie ich sie anfangs formuliert hatte – falsch gestellt war, begriff ich gegen Ende des ersten Jahres meiner Arbeit in Sarajevo.

Schließlich wurde mir definitiv klar, daß das Phänomen, welches ich mir zunächst nicht hatte erklären können, auf die starke Präsenz der USA zurückzuführen war und auf die dominierende Stellung, welche sie innerhalb der Internationalen Gemeinschaft einnahmen. Nun begriff ich aber auch, daß die beobachtete Konzeptlosigkeit selbst ein Konzept darstellte. Die US-Amerikaner hatten nämlich oft keine genaue Vorstellung davon, was nach europäischem Verständnis ein funktionierender Staat war. Selbst agierten die Vereinigten Staaten als Staat, und zwar außenpolitisch bestens organisiert, dies konnten wir alle in Bosnien täglich erleben. Welches war dann ihr Konzept, das sie anstelle einer Staatskonzeption in die Waagschale werfen konnten oder wollten?

Während der Tätigkeit in Bosnien beobachtete ich vieles, das mir diese Fragen später beantworten half. Am Ende meiner Mission konnte ich die Mosaiksteine schon zu einem recht klaren Bild zusammenfügen. Allerdings hatte ich mich während der Jahre im Balkan kaum mit publizierten Analysen transatlantischer Unterschiede befassen können, denn eine Tätigkeit in Sarajevo und Banja Luka im Nachkriegs-Bosnien spielt sich weder vorwiegend in Studierstuben noch in Bibliotheken |34|ab. So holte ich dies denn nach der Rückkehr aus Bosnien nach. Das Bild über die hier relevanten Unterschiede zwischen Europa und den Vereinigten Staaten habe ich somit einerseits durch persönliche Beobachtungen und andererseits durch nachträgliche Vertiefung gewonnen.